Nachrichten

Zurück
Diese Woche stimmte das EU-Parlament über einen Bericht ab, der es ForscherInnen, StudententInnen oder PraktikantInnen, die nicht aus der EU stammen, erleichtern soll, nach Europa zu kommen. Mit den neuen Vorschriften sollen die Bedingungen für Einreise und Aufenthalt bei Teilnahme an einem SchülerInnenaustausch, Praktikum, Freiwilligendienst oder Au-pair-Programm klar festgelegt werden. Das EU-Parlament nahm den Bericht im Plenum mit breiter Mehrheit an und erhofft sich dadurch eine Stärkung der allgemeinen Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums der Union sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
StudentInnen sollen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen

Geht es nach dem Willen des EU-Parlaments sollen StudentInnen, nach Maßgabe der in der Richtlinie festgelegten Bedingungen, uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Damit soll es ihnen ermöglicht werden, einen Teil der Kosten ihres Studiums zu tragen, so das Argument des EU-Parlaments. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag sah vor, dass die Mitgliedstaaten bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände die Möglichkeit erhalten, die Lage auf ihrem eigenen Arbeitsmarkt zu prüfen und dann zu entscheiden, ob StudentInnen arbeiten dürfen oder nicht. Das hätte aber nicht so weit führen dürfen, dass es zu einem vollständigen Arbeitsverbot kommen könnte. Das EU-Parlament hielt von dieser Idee nichts und schmetterte sie ab. Weiters fordern die Abgeordneten des EU-Parlaments, dass nach Abschluss von Forschungsarbeiten oder des Studiums in einem Mitgliedstaat Drittstaatsangehörige das Recht erhalten sollen, sich 18 Monate im betreffenden EU-Staat aufzuhalten, um dort Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen. Die EU-Kommission hatte eine Begrenzung dieses Zeitraums auf 12 Monate gefordert. Die Familienmitglieder der betroffenen StudententInnen oder ForscherInnen sollen nach den überarbeiteten Regeln ebenfalls das Arbeits- und Aufenthaltsrecht für die gleiche Periode erhalten.

Mobilität auch für Freiwillige

Laut dem Kommissionsvorschlag dürfen ForscherInnen, StudententInnen oder PraktikantInnen einen Teil ihres Studiums beziehungsweise Praktikums für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten in einem anderen Mitgliedstaat absolvieren. Die Abgeordneten schlagen vor, dieses Recht auf Freiwillige auszuweiten, die von den neuen Regeln laut EU-Parlament mitumfasst sein sollen.

Die nächsten Schritte


Das Europäische Parlament hat über den Gesetzentwurf in erster Lesung nun angenommen, um den bisher erreichten Kompromiss für das nächste Parlament festzuhalten. So müssen die Abgeordneten nach der Europawahl im Mai nicht wieder von vorn beginnen und können auf der Grundlage des bisher erreichten Ergebnisses weiterarbeiten. Trotzdem kann das neue Parlament entscheiden, ein Verfahren neu zu starten, wenn ein Ausschuss das veranlasst und die Konferenz der Fraktionsvorsitzenden zustimmt. Nun muss noch der Rat Position beziehen, um endgültig eine Einigung und neue Regeln zu schaffen. Auf Seiten des Rates steht man den Änderungen des EU-Parlaments bisher nicht sehr begeistert gegenüber, so sind insbesondere der Zugang von StudentInnen zum Arbeitsmarkt, die Ausweitung auf neue Kategorien oder auch die Mobilität innerhalb Europas strittige Themen.

Weiterführende Information:


Text des EU-Parlaments zum Richtlinienvorschlag