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Eine AK Studie zu Vermittlungsprovisionen zeigt eindringlich den Bedarf von mehr VerbraucherInnenschutz bei der geplanten Novellierung der Versicherungsvermittlerrichtlinie. Mangelnde Informationen und Intransparenz sind nicht die Ausnahme, sondern die Regel.
Die AK kann anlässlich der geplanten Novellierung der Versicherungsvermittlerrichtline (IMD2) eine europaweite Erhebung präsentieren, die die Transparenz der Vergütung des Versicherungsvermittlers zum Gegenstand hat. Über die Richtlinie soll kommende Woche im Plenum des Europäischen Parlamentes abgestimmt werden.

Bei der AK Studie wurden identische Anfragen (sogenanntes „Mystery Shopping“ via Internet) mit dem Ersuchen um ein unverbindliches Angebot für eine Lebensversicherung an verschiedene AnbieterInnen (Makler, Banken, Versicherungsunternehmen) in elf Mitgliedsstaaten verschickt. Ziel dieser Online-Erhebung war es, die Kosten der Vermittlung (Provisionen, Honorare) zu eruieren und die Informationsqualität der Offerte auszuwerten. Das Ergebnis in Bezug auf die Informationsqualität der Offerte, die die AK-TestkäuferInnen erhielten, war ernüchternd. Vielfach wurden wenig vergleichbare Produktinformationen geschickt, die Angaben zu den Kosten waren zumeist mangelhaft und wichen sehr stark voneinander ab. Zudem gab es kaum Angaben zu Honorarsätzen. Fragen zur Vergütung wurden kaum und wenn dann meist nur schleppend beantwortet. Auch die Kostenangaben waren wenig verständlich.

Alles in allem zeigt die AK Erhebung, wie dringend notwendig eine verpflichtende Offenlegung von Provisionen (Vergütung) und sonstigen Kosten ist. Nur so werden versteckte Kosten transparent gemacht. Aus diesem Grund fordert die AK eine europaweite Standardisierung und Offenlegung von Kosten und sonstigen Produkteckpunkten mittels Produktinformationsblatt (auch für alle Formen der kapitalbildenden Lebensversicherung).

Die AK fordert weiters einen breiten Anwendungsbereich für die Versicherungsvermittlerrichtlinie. Es sollte sichergestellt werden, dass alle wesentlichen Vertriebskanäle für Versicherungen (beispielsweise Kfz-Versicherungen durch Autovermietungen, Zahlungskartenversicherungen oder Reiseversicherungen durch Reisebüros) in die Richtlinie mitaufgenommen werden.

Die Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2) wurde am 20.2.2014 im Wirtschaftsausschuss abgestimmt. Die Abstimmung im Plenum ist für April geplant. Aus Sicht der AK muss jedenfalls ein Wahlrecht für jene Mitgliedsstaaten, die eine für VerbraucherInnen günstigere Umsetzung wollen, möglich sein.

Weitere Informationen:

AK-Stellungnahme

AK-Studie