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Eine Überarbeitung der Fluggastrechte war aus Sicht der AK schon seit langem notwendig. Die Vorschläge der Europäischen Kommission hätten aber in vielen Fällen eine Verschlechterung für die Fluggäste gebracht, statt der notwendigen Verbesserung. Der im Ausschuss für Verkehr im EU-Parlament überarbeitete Kommissionsvorschlag wurde gestern im Plenum abgestimmt. Zahlreiche Besserstellungen konnten für die Fluggäste erreicht werden.
Eines der umstrittenen Themen war die sog. „no show Klausel“: Bislang haben die Fluglinien den Passagieren beispielsweise den Rückflug verweigert, wenn diese den Hinflug nicht angetreten hatten. Während die Kommission eine Änderung nur für diesen konkreten Fall vorsah, hat sich das EP der Forderung der AK angeschlossen, dass dies generell, also auch für Teilstrecken gelten müsse.

Eine weitere Änderung betrifft die Entschädigungszahlungen. Bislang hatten Fluggäste ab einer Flugverspätung von 3 Stunden den Anspruch auf eine Entschädigung, die Höhe war abhängig von den Flugkilometern. Der Vorschlag der Kommission sah diesbezüglich eine deutliche Schlechterstellung vor, auch wollte sie gestrandeten Passagieren nur für maximal drei Nächte die Kosten ersetzen. Die Lösung des Parlaments geht leider nicht so weit, wie sich das die AK gewünscht hätte, ist aber dennoch aus Sicht der VerbraucherInnen weitaus besser als der Vorschlag der Kommission. Die Entschädigungszahlungen betragen zwischen 300 und 600 Euro, abhängig von Verspätungsdauer und Flugkilometern. Die Anzahl der Nächte für welche die Kosten übernommen werden, beträgt fünf.

Mehr Klarheit


Eine beliebte Ausrede, um bei Flugverspätung und Annullierungen nicht zahlen zu müssen, war das Berufen der Fluglinie auf „höhere Umstände“. Da sieht das EP nun das Erstellen einer erschöpfenden Liste vor, die klar angeben soll, was ein außergewöhnlicher Umstand ist.

Mehr Informationen

Gestrandet am Flughafen und keine Information wie es weiter geht oder welche Entschädigungen es geben muss – das soll der Vergangenheit angehören. Im Falle von Flugverspätungen muss der Fluggast binnen 30 Minuten nach der planmäßigen Abflugzeit über die Lage informiert werden. Zudem solle es am Flughafen Informationsstellen geben, bei denen sich die Fluggäste über ihre Rechte informieren können.

Schnellere Abwicklung

Sehr begrüßenswert aus Sicht der AK ist die vom EP gefällte Entscheidung, dass die Fluglinie innerhalb von zwei Monaten auf eine Beschwerde reagieren muss. Macht sie das nicht, gilt automatisch der Schadensersatzanspruch des Fluggastes.

Weitere Informationen:

Angenommener Text des Europäischen Parlaments

Stellungnahme AK