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Die Freizügigkeit der ArbeitnehmerInnen ist eine der vier Grundfreiheiten, auf denen der Binnenmarkt beruht. Sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben, um dort zu arbeiten, ist jedoch oft mit vielen Hindernissen verbunden. Ein damit oft zusammenhängendes Problem sind nicht nachvollziehbare Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Das soll sich nun ändern, denn das Europäische Parlament (EP) hat beschlossen, dass ArbeitnehmerInnen die Aushändigung von nachvollziehbaren und verständlichen Lohn- und Gehaltabrechnungen zusteht. Eine langjährige Forderung der Arbeiterkammer, die nach harter Überzeugungsarbeit nun vom EP übernommen wurde.
Neuer Mindeststandard: Nachvollziehbare und verständliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Diese Woche stimmte das Europäische Parlament im zuständigen Beschäftigungs- und Sozialausschuss über den legislativen Bericht der konservativen Berichterstatterin Edit Bauer hinsichtlich Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die ArbeitnehmerInnen im Rahmen der Freizügigkeit zustehen, ab. Es ist bekannt, dass EU-BürgerInnen, die in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten wollen, bei der Ausübung ihrer Rechte nach wie vor mit Problemen konfrontiert sind. Die Schwierigkeiten, auf die sie stoßen, können zum Teil erklären, warum sich die auch geografische Mobilität zwischen den EU-Mitgliedstaaten auf einem relativ niedrigen Niveau bewegt. Nach der EU-Arbeitskräfteerhebung lebten im Jahr 2011 nur 3,1 % der EU-Bürger im erwerbsfähigen Alter (15-64 Jahre) in einem anderen EU-Mitgliedstaat als ihrem eigenen. Daher ist es auch höchste Zeit, dass ein allgemeiner gemeinsamer Rahmen geeigneter Vorschriften und Maßnahmen zur besseren und einheitlicheren Anwendung der Rechte geschaffen wird, die das EU-Recht den ArbeitnehmerInnen und ihren Familienangehörigen verleiht, wenn sie von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen. Aus Sicht der Arbeiterkammer ist dabei ein wesentlicher Punkt, dass EU-WanderarbeitnehmerInnen nachvollziehbare und verständliche Lohn- und Gehaltabrechnungen von den ArbeitgeberInnen ausgehändigt bekommen. Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission, aber auch des EU-Parlaments, sah dies noch nicht vor. Erst nach intensiver Überzeugungsarbeit auch der Arbeiterkammer im Dialog mit den Abgeordneten des zuständigen Ausschusses wurde dieser wichtige Punkt in den Bericht aufgenommen. Ein schöner Erfolg für die Rechte der ArbeitnehmerInnen!

Rat und Parlament müssen sich nun einigen


Mit der Abstimmung im zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments wurde nun das Mandat für die Verhandlungen mit dem Rat beschlossen. Nun gilt es aus Sicht des EU-Parlaments auch die Forderungen gegenüber dem Rat einzubringen und durchzusetzen, damit es tatsächlich zu einer Stärkung der ArbeitnehmerInnenrechte kommt.

Weiterführende Information:

Presseaussendung des EP zum Bericht von Edit Bauer (nur auf Englisch)