Nachrichten

Zurück
Längst überfällig ist der von der Kommission im Europäischen Parlament vorgestellte neue Richtlinienvorschlag zu Pauschal- und Bausteinreisen. Viele KonsumentInnen buchen ihren Urlaub über Internet. Die derzeit bestehende Richtlinie zu Pauschalreisen stammt aus dem Jahr 1990, einer Zeit, zu der es noch üblich war, eine Reise aus dem Katalog auszusuchen und beim Reisebüro zu buchen. Schon seit Jahren buchen viele UrlauberInnen ihre Reisen aber über Internet, ein Medium auf das die aktuell geltende Richtlinie überhaupt nicht ausgerichtet ist. Die Kommission möchte diesen Missstand nun beheben, sorgt bei Verbraucherschutzorganisationen aber dennoch für Unmut.
Bei der Vorstellung des neuen Richtlinienvorschlags im Europäischen Parlament führte die Kommission aus, dass die Buchung von traditionellen Pauschalreisen stark rückläufig sei. Heutzutage stellen laut einer von der Kommission in Auftrag gegebenen Umfrage rund 54 Prozent der VerbraucherInnen ihre Reise individuell zusammen, nur 23 % buchen eine Reise im Paket. Es gebe aber auch noch weitere Trends, wie jene bei der der Konsument die verschiedenen Elemente seiner Reise wie Flug, Unterkunft und Mietwagen auf einer Internetplattform zusammenstellen kann. Aufgrund der vielen verschiedenen Möglichkeiten eine Reise zusammenzustellen, fallen viele Urlaubsbuchungen nicht unter die bestehende Richtlinie. Die Kommission spricht sich für ein hohes Verbraucherschutzniveau aus. Der zuständige EU-Beamte betonte jedoch, dass auch die Situation für die Unternehmen verbessert werden müsse. Einige Regeln, wie die Verpflichtung Broschüren zu drucken, seien veraltet, weil viel über das Internet verkauft werde. Geschäftsreisende sollen nicht mehr unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Dadurch, dass es in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Regeln zu den Pauschalreisen gebe, hätten die Reiseunternehmen zusätzliche Kosten. Mit dem neuen Vorschlag soll laut Kommission sowohl auf die Bedürfnisse der VerbraucherInnen als auch der Unternehmen Rücksicht genommen werden.

Rücktrittsrechte fehlen, Verschlechterungen bei Gewährleistungsfragen

Die Verbraucherorganisationen sehen den Richtlinienvorschlag jedoch bei weitem nicht so rosig. So hält die Arbeiterkammer fest, dass Internetportale zwar stärker in die Pflicht genommen werden. Jedoch fehlen die Rücktrittsrechte bei einer Onlinebuchung von Pauschalreisen komplett. Durch die geplante Vollharmonisierung sind eklatante Verschlechterungen im Vergleich zum österreichischen Verbraucherschutzniveau zu befürchten. So beispielsweise in Bezug auf Preisminderungen, nachträgliche Leistungsänderungen durch den Unternehmer oder Gewährleistungsfragen. Die Erweiterung des Insolvenzschutzes für KonsumentInnen auf ReisevermittlerInnen von Bausteinreisen sei jedoch wiederum positiv zu bewerten.

EU-Abgeordneter Mayer: Schwerpunkt Einhaltung der vereinbarten Leistungen


Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, EU-Abgeordneter Hans-Peter Mayer von der Europäischen Volkspartei, begrüßte den Kommissionsvorschlag. Wenn es um darum gehe unnötige Kosten zu verhindern, sei er völlig bei der Kommission. Der größte Schwerpunkt für ihn sei jedoch, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen eingehalten werden. Er lasse sich beispielsweise von Fluggesellschaften auch nicht drohen, dass sie Flüge annullieren würden, wenn sie nicht bekommen, was sie wollen – geschehen im Rahmen der Verhandlungen zu den Fluggastrechten, so Mayer.

Am 5. November ist nun eine Anhörung zu den Pauschalreisen geplant. EU-Abgeordneter Mayer hofft darauf, dass die erste Lesung im März 2014 abgeschlossen werden kann.

Weiterführende Informationen:

AK EUROPA-Position zu Pauschal- und Bausteinreisen