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ZurückDie Europäische Kommission ist immer für Überraschungen gut. Dies stellte sie eindrücklich mit der auf den ersten Blick eigentlich nichtssagenden Mitteilung „REFIT - Fit für Wachstum“ unter Beweis - leider jedoch nicht im positiven Sinne. Denn hinter der Mitteilung verstecken sich ungeahnte Einschnitte für ArbeitnehmerInnen. So will die EU-Kommission z.B. ein durch die EU-SozialpartnerInnen verhandeltes Übereinkommen, das Verbesserungen für die Gesundheit und Sicherheit für FriseurInnen gebracht hätte, nicht in Gesetz gießen! Das gab es bis dato auf europäischer Ebene noch nicht und rief heftige Reaktionen des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) hervor.
Vorige Woche stellte der EU-Kommissionspräsident Barroso voller Stolz ein Paket an Maßnahmen vor, mit dem gezielte Anstrengungen zur „Vereinfachung der Rechtsvorschriften und zur Reduzierung des regelungsbedingten Aufwands“ unternommen werden sollen. Konkret bedeutet dies, dass sich die EU-Kommission für jeden Politikbereich genau anschauen will, welche Rechtsvorschriften sie vereinfachen und welche Vorschläge sie zurücknehmen wird, wo sie den Aufwand für die Unternehmen reduzieren und die Rechtsanwendung erleichtern will. Ein Beispiel zur kostensparenden Anpassung der EU-Kommission birgt besondere Brisanz: Die EU-SozialpartnerInnen haben nach langen Verhandlungen eine europaweite Regelung getroffen, die Verbesserungen für die Gesundheit und Sicherheit für FriseurInnen gebracht hätte. Das Ergebnis präsentierten sie der EU-Kommission, die normalerweise die Vereinbarung in einen Gesetzestext gegossen hätte, der dann nur mehr von Rat und Parlament beschlossen werden müsste. Die Kommission ist zwar laut EU-Vertrag nicht verpflichtet, der Vereinbarung der EU-SozialpartnerInnen Folge zu leisten, aber dies geschah bis dato noch nie! Doch es gibt immer ein erstes Mal! Doch das erste Mal geschieht gerade in einer Zeit, wo die EU-Kommission das Vertrauen der BürgerInnen zurückgewinnen will und ständig von der Notwendigkeit einer sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion spricht. Ein wirklicher Schlag ins Gesicht der ArbeitnehmerInnen, oder, wie es der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) formulierte, ein Angriff auf die Rechte der ArbeitnehmerInnen! Die Ausrede, warum man die Vereinbarung nicht vorlegen will, lag angeblich darin, dass die Angemessenheit und der EU-Mehrwert dieser Vereinbarung einer gründlichen Bewertung unterzogen werden müssen. Weiters auch deswegen, weil die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Jahr 2012 darauf hingewiesen haben, dass Rechtsvorschriften in diesem Bereich besonders aufwändig und kostenintensiv sind. So einfach ist es also, wenn man eine von alle Seiten eigentlich gutgeheißene Vorschrift abschießen will und in der EU-Kommission einen gehorsamen Erfüllungsgehilfen findet. Als Tüpfelchen auf dem i wird aber natürlich betont, dass die SozialpartnerInnen bei der weiteren Vorgehensweise konsultiert werden – da fehlen einem eigentlich jegliche Worte!
Evaluierung der Richtlinie über Leiharbeit, Teilzeitarbeit und über befristete Arbeitsverhältnisse
Die EU-Kommission belässt es aber nicht nur dabei, eine von den EU-SozialpartnerInnen getroffene Vereinbarung nicht umzusetzen, sie knüpft sich auch noch drei Richtlinien, die allesamt auf Sozialpartnervereinbarungen beruhen, vor und will diese einer Evaluierung unterziehen. Sollte die EU-Kommission dann zum Schluss kommen, dass die Richtlinie über die Leiharbeit, die Teilzeitarbeit und über befristete Arbeitsverhältnisse überarbeitet werden sollen, dann ist zu befürchten, dass es sicher nicht zu Verbesserungen für die ArbeitnehmerInnen kommen wird. Bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen im Europäischen Parlament und dem Rat ist auch kein großer Rückhalt für die Interessen der ArbeitnehmerInnen zu erwarten. Auch bei der Unterrichtung und Anhörung der ArbeitnehmerInnen soll es laut REFIT-Plänen zu Änderungen kommen. Weiters werden auch alle Vorschriften bezüglich der legalen Migration überprüft. Bei den Rechtsvorschriften über die Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit wird es ebenfalls eine Neubewertung geben.
Europäisches Parlament und Rat sind nun am Zug
Die EU-Kommission wünscht sich, dass sich das Europäische Parlament und der Rat die vorgeschlagenen Maßnahmen zur „Rechtsvereinfachung und Verringerung der Rechtsanwendungskosten“ rasch anschließen. Es ist zu hoffen, dass Parlament und Mitgliedsstaaten sich die von der Kommission zum Abschuss freigegebenen Maßnahmen genau anschauen und sie nicht einfach durchwinken. Die Arbeiterkammer wird sich im folgenden Prozess jedenfalls weiterhin dafür einsetzen, dass es zu keiner Verschlechterung, sondern vielmehr zu einer Verbesserung der Rechte der ArbeitnehmerInnen auch auf europäischer Ebene kommt.
Weiterführende Information:
Mitteilung der EU-Kommission „REFIT— Fit für Wachstum“ (nur auf Englisch)
Evaluierung der Richtlinie über Leiharbeit, Teilzeitarbeit und über befristete Arbeitsverhältnisse
Die EU-Kommission belässt es aber nicht nur dabei, eine von den EU-SozialpartnerInnen getroffene Vereinbarung nicht umzusetzen, sie knüpft sich auch noch drei Richtlinien, die allesamt auf Sozialpartnervereinbarungen beruhen, vor und will diese einer Evaluierung unterziehen. Sollte die EU-Kommission dann zum Schluss kommen, dass die Richtlinie über die Leiharbeit, die Teilzeitarbeit und über befristete Arbeitsverhältnisse überarbeitet werden sollen, dann ist zu befürchten, dass es sicher nicht zu Verbesserungen für die ArbeitnehmerInnen kommen wird. Bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen im Europäischen Parlament und dem Rat ist auch kein großer Rückhalt für die Interessen der ArbeitnehmerInnen zu erwarten. Auch bei der Unterrichtung und Anhörung der ArbeitnehmerInnen soll es laut REFIT-Plänen zu Änderungen kommen. Weiters werden auch alle Vorschriften bezüglich der legalen Migration überprüft. Bei den Rechtsvorschriften über die Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit wird es ebenfalls eine Neubewertung geben.
Europäisches Parlament und Rat sind nun am Zug
Die EU-Kommission wünscht sich, dass sich das Europäische Parlament und der Rat die vorgeschlagenen Maßnahmen zur „Rechtsvereinfachung und Verringerung der Rechtsanwendungskosten“ rasch anschließen. Es ist zu hoffen, dass Parlament und Mitgliedsstaaten sich die von der Kommission zum Abschuss freigegebenen Maßnahmen genau anschauen und sie nicht einfach durchwinken. Die Arbeiterkammer wird sich im folgenden Prozess jedenfalls weiterhin dafür einsetzen, dass es zu keiner Verschlechterung, sondern vielmehr zu einer Verbesserung der Rechte der ArbeitnehmerInnen auch auf europäischer Ebene kommt.
Weiterführende Information:
Mitteilung der EU-Kommission „REFIT— Fit für Wachstum“ (nur auf Englisch)