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ZurückAls voriges Jahr EU-Kommissarin Reding einen Vorschlag zur Einführung einer, wenn auch nicht verbindlichen Quote für Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen vorlegte, gab sich keiner der Illusion hin, dass damit der Weg für eine Lösung geebnet wurde. Aus dem EU-Parlament (EP) wurde in der Vergangenheit immer wieder mit Nachdruck eine gesetzliche Quote gefordert. Nun wird man jedoch das Gefühl nicht los, dass das EP kalte Füße bekommen hat bzw viele Abgeordnete ihr wahres Gesicht zeigen, wenn es hart auf hart kommt. Die dieswöchigen Verhandlungen zum Vorschlag haben den Eindruck bestätigt.
Keine Sanktionen für Unternehmen bei Nichterreichung der 40% Quote!
Der Vorschlag der EU-Kommission klang vielversprechend, so sollte der Anteil von Frauen als nicht geschäftsführende Direktorinnen/Aufsichtsratsmitgliedern in großen börsennotierten Gesellschaften auf 40 % erhöht werden. Sollte das Ziel der 40 % bis 2018 (Frist für Unternehmen, die sich ganz oder teilweise in öffentlicher Hand befinden) bzw. bis 2020 (Frist für private börsennotierte Unternehmen) nicht erreicht werden, hätten die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass die Unternehmen ihre Anstrengungen auch nach dieser Frist fortsetzen, damit eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter gewährleistet werden kann. Soweit, so gut. Doch wirkliche Sanktionen sind keine vorgesehen, sollte die Quote von 40 % nicht erreicht werden. Diese sind jedoch das Salz in der Suppe, wie man es in vielen Mitgliedstaaten sehen kann, die eine Quote eingeführt haben! Sanktionen gibt es laut EU-Kommission lediglich, wenn es zur Findung neuer Aufsichtsräte kein transparenteres Entscheidungsverfahren gab oder kein Bericht über Maßnahmen zur Erreichung der Quote erstellt wurde, wobei letzterer nur eine halbe bis eine Seite im Jahresbericht umfassen soll! Wer nun seine Hoffnung auf das EU-Parlament setzte, wurde leider auf den Boden der Realität zurückgeholt. Der Vorschlag der EU-Kommission wurde nur in kleinen Bereichen abgeändert, so z.B., dass die Quotenregelung auch Klein- und Mittelbetriebe umfassen sollte, sofern sie an der Börse notiert sind. Das EU-Parlament hätte es in der Hand gehabt, über den Vorschlag der EU-Kommission hinauszugehen, doch wurde schnell klar, dass man dafür keine Mehrheit finden würde.
Abgeordnete lehnen teilweise den Vorschlag komplett ab
Dass es im EU-Parlament nicht an Meinungsvielfalt mangelt ist bekannt. Interessant ist jedoch, dass Abgeordnete aus derselben Fraktion sich gegen die eigene konservative Ko-Berichterstatterin stellen und mit ihren eingebrachten Änderungen den gesamten Vorschlag zu Fall bringen wollen. Nun wird mit aller Kraft hinter den Kulissen ein Kompromiss gesucht, der dann auch mit dem Rat beschlossen werden kann und mit dem alle leben können. Ob man damit eine Verbesserung der Situation erreichen kann ist zu bezweifeln und es sieht ganz danach aus, als ob es nach all den Jahren des Kampfes, auch aufgrund der Kräfteverhältnisse der politischen Parteien im Europäischen Parlament und im Rat, zu einer aus Sicht der Arbeiterkammer unzureichenden Lösung kommen könnte. Noch ist der Kampf jedoch nicht vorüber!
Weiterführende Informationen:
Berichtsentwurf zum Vorschlag für eine Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften
Änderungsanträge zum Berichtsentwurf zum Vorschlag für eine Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften
Der Vorschlag der EU-Kommission klang vielversprechend, so sollte der Anteil von Frauen als nicht geschäftsführende Direktorinnen/Aufsichtsratsmitgliedern in großen börsennotierten Gesellschaften auf 40 % erhöht werden. Sollte das Ziel der 40 % bis 2018 (Frist für Unternehmen, die sich ganz oder teilweise in öffentlicher Hand befinden) bzw. bis 2020 (Frist für private börsennotierte Unternehmen) nicht erreicht werden, hätten die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass die Unternehmen ihre Anstrengungen auch nach dieser Frist fortsetzen, damit eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter gewährleistet werden kann. Soweit, so gut. Doch wirkliche Sanktionen sind keine vorgesehen, sollte die Quote von 40 % nicht erreicht werden. Diese sind jedoch das Salz in der Suppe, wie man es in vielen Mitgliedstaaten sehen kann, die eine Quote eingeführt haben! Sanktionen gibt es laut EU-Kommission lediglich, wenn es zur Findung neuer Aufsichtsräte kein transparenteres Entscheidungsverfahren gab oder kein Bericht über Maßnahmen zur Erreichung der Quote erstellt wurde, wobei letzterer nur eine halbe bis eine Seite im Jahresbericht umfassen soll! Wer nun seine Hoffnung auf das EU-Parlament setzte, wurde leider auf den Boden der Realität zurückgeholt. Der Vorschlag der EU-Kommission wurde nur in kleinen Bereichen abgeändert, so z.B., dass die Quotenregelung auch Klein- und Mittelbetriebe umfassen sollte, sofern sie an der Börse notiert sind. Das EU-Parlament hätte es in der Hand gehabt, über den Vorschlag der EU-Kommission hinauszugehen, doch wurde schnell klar, dass man dafür keine Mehrheit finden würde.
Abgeordnete lehnen teilweise den Vorschlag komplett ab
Dass es im EU-Parlament nicht an Meinungsvielfalt mangelt ist bekannt. Interessant ist jedoch, dass Abgeordnete aus derselben Fraktion sich gegen die eigene konservative Ko-Berichterstatterin stellen und mit ihren eingebrachten Änderungen den gesamten Vorschlag zu Fall bringen wollen. Nun wird mit aller Kraft hinter den Kulissen ein Kompromiss gesucht, der dann auch mit dem Rat beschlossen werden kann und mit dem alle leben können. Ob man damit eine Verbesserung der Situation erreichen kann ist zu bezweifeln und es sieht ganz danach aus, als ob es nach all den Jahren des Kampfes, auch aufgrund der Kräfteverhältnisse der politischen Parteien im Europäischen Parlament und im Rat, zu einer aus Sicht der Arbeiterkammer unzureichenden Lösung kommen könnte. Noch ist der Kampf jedoch nicht vorüber!
Weiterführende Informationen:
Berichtsentwurf zum Vorschlag für eine Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften
Änderungsanträge zum Berichtsentwurf zum Vorschlag für eine Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften