Nachrichten

Zurück
Diese Woche nahm das EU-Parlament neue Regeln zur Verbesserung der Sicherheit von ArbeitnehmerInnen an, die elektromagnetischer Strahlung ausgesetzt sind. Der Gesetzestext, der bereits informell mit dem Rat vereinbart wurde, beinhaltet neue internationale Grenzwerte, aber ermöglicht auch branchenspezifische Ausnahmen wie zum Beispiel für die Magnetresonanztomographie in der Gesundheitsversorgung. Die ArbeitgeberInnen werden verpflichtet, Risiken zu beurteilen und zu reduzieren.
Neue Regeln gelten für alle Branchen

Die neuen Regeln sollen für alle Branchen gelten, insbesondere aber für ArbeitnehmerInnen, die hohen Risiken ausgesetzt sind, zum Beispiel in der Schwerindustrie wie der Stahl- oder Metallverarbeitung, oder ArbeitnehmerInnen, die lange in der Nähe von Fernseh- oder Radiosendern oder Radaranlagen zu tun haben. Weiters nehmen die neuen Vorschriften die ArbeitgeberInnen in die Pflicht, sämtliche Risiken für die ArbeitnehmerInnen, die durch elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz hervorgerufen werden, zu bewerten, und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sie zu verringern, zum Beispiel durch Verriegelungseinrichtungen, Abschirmungen oder vergleichbare Gesundheitsschutzvorrichtungen.

BetriebsrätInnen und ArbeitnehmerInnen müssen verpflichtend über Risiken aufgeklärt werden


Wichtig ist, dass die beschlossene Richtlinie vorsieht, dass die ArbeitgeberInnen, die den Strahlen ausgesetzten ArbeitnehmerInnen und den zuständigen BetriebsrätInnen die notwendigen Informationen und Ausbildung zukommen lassen, insbesondere in Bezug auf das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, sowie über die Maßnahmen die die ArbeitgeberInnen ergreifen, um sicheres Arbeiten zu gewährleisten. Die ArbeitnehmerInnen haben im Rahmen ihrer Tätigkeit auch Anspruch auch einen Gesundheits-Check.

Weitere Schritte: Ab 1. Juni 2016 muß die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden


Für die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 1. Juli 2013 muss das Gesetz nun noch vor Ende Juni vom Rat förmlich angenommen werden. Ab dem 1. Juni 2016 werden dann alle Mitgliedstaaten verpflichtet die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

Weiterführende Information:

Richtlinie über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder)