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Welchen Einfluss hat die Ansiedelung einer Geflügelfarm auf die Umwelt? Ist die Errichtung einer Abfalldeponie oder eines Produktionsbetriebes umweltpolitisch vertretbar? Das sind die Fragestellungen, die anhand einer Umweltverträglichkeitsprüfung geklärt werden. Der bestehende Rechtsrahmen ist bereits 28 Jahre alt und soll nun grundlegend erneuert werden. Diese Woche hat das Europäische Parlament über einen Berichtsentwurf darüber diskutiert, der vom liberalen EU-Abgeordneten Andrea Zanoni erarbeitet wurde.
In den letzten drei Jahrzehnten gab es vor allem aus gesellschaftspolitischer und technischer Sicht viele Weiterentwicklungen, denen nun Rechnung getragen werden soll. Es gibt auch mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs, die nun in den neuen Legislativtext eingearbeitet werden sollen.

Nachdem die Europäische Kommission bereits gegen Ende letzten Jahres ihren Vorschlag zur Umweltverträglichkeitsprüfung vorstellte, arbeiten nun sowohl Rat als auch Europäisches Parlament an ihren Positionen. Andrea Zanoni, der für das Europäische Parlament federführend zuständige EU-Abgeordnete, stellte nun Anfang der Woche seinen Bericht vor.

In der Richtlinie soll nun zusätzlich zu den bisherigen Kriterien auch die Biodiversität, die Nutzung der natürlichen Ressourcen, der Klimawandel und Risiken von Naturkatastrophen Berücksichtigung finden. Die Öffentlichkeit soll in allen Phasen der Umweltprüfung stärker einbezogen werden als bisher, so der Berichterstatter. Dadurch könnten Anzahl und Kosten von Rechtstreitigkeiten reduziert werden. Um Interessenkonflikte zu vermeiden sei die Unabhängigkeit der zuständigen Behörden unabdingbar, merkte Zanoni an. Bei Projekten mit stark nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt soll es darüber hinaus auch eine ex-post Untersuchung geben zusammen mit der Pflicht Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, sollte es zu einem negativen Ergebnis kommen. Extra in die Richtlinie aufnehmen will der Berichterstatter die Exploration von Schiefergas und -öl, da derartige Projekte sonst nicht der verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen würden.

Francoise Grossetete von der Europäischen Volkspartei befürchtet hingegen zu viel Bürokratie mit der neuen Richtlinie, wodurch sich die Verfahren unter Umständen in die Länge ziehen könnten. Sie spricht sich jedoch für den Schutz der Landschaften aus.

Der sozialdemokratische EU-Mandatar Pavel Poc tritt für eine Prüfung aller Projekte ein. Die Öffentlichkeit sollte stets konsultiert werden. Er unterstützt den Vorschlag eines ex-post Monitorings. Zudem spricht er sich für ein Informationsportal für jeden Mitgliedstaat aus.

Sandrine Bélier von den Grünen begrüßt den Bericht von EU-Abg. Zanoni und hebt insbesondere die Wichtigkeit eines unabhängigen Sachverständigen hervor. Die nun zusätzlich vorgeschlagenen Kriterien wie Biodiversität oder die Nutzung der natürlichen Ressourcen müssten auf jeden Fall im Text bleiben. Des Weiteren fordert sie eine Umweltverträglichkeitsstudie bei den UVPs.

Die Vertreter der Europäischen Konservativen und der Fraktion für ein Europa der Nationen sehen in der Umweltverträglichkeitsprüfung hauptsächlich einen Kostenfaktor und befürchten zusätzlich Planungsverzögerungen bei den verschiedenen Projekten. Die vorgelegten Vorschläge hätten keinen klaren Nutzen.

Positiv hervorzuheben ist, dass der Berichterstatter in seinem Bericht auf Transparenz bedacht ist und alle Organisationen benennt, die zum Richtlinienvorschlag über die Umweltverträglichkeitsprüfung Kontakt mit ihm hatten oder ihm eine Stellungnahme gesendet haben. Unter anderem erwähnt wird auch die Arbeiterkammer, die dem Berichterstatter die AK-Stellungnahme übermittelt hat.

Die Abgeordneten des Umweltausschusses haben nun die Möglichkeit zusätzliche Änderungsvorschläge einzubringen. Voraussichtlich im Juli wird der Umweltausschuss über den Bericht und die Änderungen abstimmen, die Verabschiedung im Plenum selbst ist im Oktober vorgesehen.