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Wo ein Wille, da ein Weg, besagt ein altes Sprichwort. So kann man den in dieser Woche von der EU-Kommission gemachten Vorschlag zur praktischen Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen verstehen. Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung am 7. und 8. Februar 2013 diese Initiative angeregt. Dafür sollen im Zeitraum 2014-2020 Mittel in Höhe von 6 Mrd. EUR bereitgestellt werden. Die Kommission legte nun den dazu nötigen Finanzierungs-Vorschlag auf den Tisch, damit bereits mit 1.1.2014 europäische Mittel z.B. für die Jugendgarantie verwendet werden können. Zur Erinnerung ein kleiner Wermutstropfen: Die europäische Jugendgarantie beruht auf Freiwilligkeit, kein Mitgliedsstaat ist gezwungen, sie einzuführen.
Einführung der Jugendgarantie ist Teil der Beschäftigungsinitiative

Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen soll besonders denjenigen zugutekommen, die sich weder in einer Ausbildung befinden noch einen Arbeitsplatz haben und in Regionen der Union wohnen, in denen die Jugendarbeitslosigkeit im Jahr 2012 über 25 % lag. Im Mittelpunkt steht die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt. Gerade die Einführung der Jugendgarantie wird dabei eine große Rolle spielen. Im Rahmen der Jugendgarantie sollen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass jungen Menschen im Alter bis zu 25 Jahren innerhalb von vier Monaten nach Verlassen der Schule oder nach Verlust eines Arbeitsplatzes eine qualitativ hochwertige Arbeitsstelle, die Möglichkeit einer weiterführenden Ausbildung, ein Ausbildungsplatz oder eine Praktikumsstelle angeboten wird. Österreich ist bei der Jugendgarantie Vorreiter und immer wieder ein gerne zitiertes Beispiel.

6 Milliarden EUR sollen aus einer eigenen Haushaltslinie und dem Europäischen Sozialfonds kommen

Fest steht, dass die Beschäftigungsinitiative aus der Kohäsionspolitik der EU finanziert werden soll, wobei 3 Mrd. EUR aus gezielten Investitionen des Europäischen Sozialfonds (ESF) und 3 Mrd. EUR aus einer eigens dafür geschaffenen Haushaltslinie kommen sollen. Interessant ist, dass alle aus der Initiative geförderten Maßnahmen nicht auf Systeme oder Strukturen, sondern auf Einzelpersonen ohne Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz abzielen werden. Somit wird die Initiative jene Maßnahmen ergänzen, die mit Blick auf die Einführung oder Umsetzung von Jugendgarantiesystemen bereits auf nationaler Ebene – auch mit Unterstützung des ESF – ergriffen wurden. In den nächsten Wochen und Monaten wird sich zeigen, ob das rasche Handeln der Kommission auch Früchte tragen wird und die Mitgliedstaaten die nötigen Initiativen setzen, damit die EU-weite Jugendarbeitslosenquote von derzeit 23,6 % bald der Vergangenheit angehört.

Weiterführende Information:

Mitteilung der Kommission zur Beschäftigungsinitiative