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Heute, am 8. März, wird der internationale Frauentag begangen. Viele fragen sich, ob dies auch ein Tag ist, den man feiern sollte. Die EU-Kommissarin für Gleichstellungspolitik, Viviane Reding, brachte es einmal treffend auf den Punkt, als sie meinte: „Solange wir einen Frauentag feiern müssen, bedeutet das, dass wir keine Gleichberechtigung haben. […] Das Ziel ist die Gleichberechtigung, damit wir solche Tage nicht mehr brauchen." Die EU-Kommission hat erst vor kurzem eine Frauenquote für Aufsichtsräte vorgeschlagen, ein notwendiger und längst überfälliger Schritt hin zu mehr Gleichberechtigung.
Frauenquote in Aufsichtsräten – bald Realität?

Lange, viel zu lange, hat es gedauert, bis die EU-Kommission eine Frauenquote für Europas börsennotierte Unternehmen vorgeschlagen hat. Der Vorschlag soll den rund 5000 börsennotierten Firmen in der EU vorschreiben, bis 2020 Aufsichtsratsposten zu 40 Prozent mit Frauen zu besetzen. Bei gleicher Qualifikation sollen weibliche Bewerberinnen Vorrang haben. Kleine und mittlere Unternehmen (mit weniger als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresumsatz bis 50 Mio. EUR) sowie nicht börsennotierte Gesellschaften sind von dieser Regelung ausgenommen. Wenn sich Firmen nicht daran halten, soll es Strafen geben. Die Freude war groß, als zu lesen war, dass es bei einem Nichterreichen der Quote zu Sanktionen kommt – so verstanden es jedenfalls viele! Beim genaueren Lesen des Richtlinienvorschlages kam jedoch die große Ernüchterung. Nicht die Erreichung der Quote soll laut EU-Kommission sanktioniert/bestraft werden, sondern lediglich die mangelnde Berichterstattung über das Zahlenverhältnis von Männern und Frauen in den Leitungsorganen bzw. eine mangelnde Transparenz des Auswahlverfahrens selbst. Ob man damit die Unternehmen dazu bewegen kann eine Quote bis 2020 umzusetzen, wird sich erst zeigen. Die Vergangenheit und auch das Musterbeispiel Norwegen haben uns aber gelehrt, dass der Schlüssel zum Erfolg eine sanktionsbewehrte gesetzliche Frauenquote in Aufsichtsräten ist.

Gender Pay Gap – bald ein Ding der Vergangenheit?


16,2 % beträgt nach den von der Europäischen Kommission vorgelegten jüngsten Zahlen das geschlechtsspezifische Lohngefälle, das heißt der Unterschied beim durchschnittlichen Stundenlohn von Frauen und Männern in der EU. Zwar hat sich das Lohngefälle in den letzten Jahren verringert, doch gibt es auch hierkeinen Anlass zum Feiern. Das Lohngefälle ist nach wie vor sehr groß, wobei sich die Veränderung sich weniger auf einen Lohnanstieg bei Frauen als vielmehr auf einen Rückgang der Löhne bei Männern zurückführen lässt. In Österreich beträgt das Lohngefälle 24 %, nur Estland übertrumpft uns noch mit 27,7 % - nichts auf das wir stolz sein können! Damit der Gender Pay Gap der Vergangenheit angehört, wird sich auch Österreich gehörig anstrengen müssen.

Internationaler Frauentag – noch viel zu tun, bevor gefeiert werden kann!


Die beiden Beispiele zeigen, dass die Gleichberechtigung der Geschlechter noch lange nicht erreicht ist und es zusätzlicher Maßnahmen bedarf, damit wir, wie EU-Kommissarin Reding meinte, keinen internationalen Frauentag mehr brauchen und die Gleichberechtigung Realität wird. Bis dahin ist es ein steiniger und schwieriger Weg.