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Trotz der massiven Kritik von Zivilgesellschaft, VertreterInnen von Städten und Kommunen sowie von ArbeitnehmerInnenorganisationen wie der Arbeiterkammer oder dem ÖGB stimmten die EU-Abgeordneten des Binnenmarktausschusses im Europäischen Parlament gestern für ein Schnellverfahren, um die Verhandlungen zur so genannten Dienstleistungskonzessions-Richtlinie möglichst rasch beenden zu können. In einer Aussprache mit dem verantwortlichen konservativen Binnenmarktkommissar Michel Barnier zeigte sich jedoch, dass die Proteste Wirkung zeigen: Der Kommissar erklärte sich bereit den Richtlinientext beim Thema Wasser nachzubessern.
Bei der Diskussion um die Richtlinie über die Konzessionsvergabe wurde zuletzt immer deutlicher, dass vor allem Deutschland und Österreich den Legislativvorschlag ablehnen. Dabei geht es auch nicht nur um die Wasserver- und entsorgung, sondern auch um andere wesentliche öffentliche Dienstleistungen wie die Müllabfuhr, die Energieversorgung oder die Gesundheitsdienste. All diese Leistungen könnten von der Richtlinie betroffen sein.

Zwar haben die BefürworterInnen recht damit, dass in der Richtlinie mit keinem Wort erwähnt wird, dass etwas privatisiert werden soll, auch besteht kein Zwang dazu die Wasserversorgung oder die Müllabfuhr zu privatisieren. Denn die Kommission geht hier wesentlich trickreicher vor: Erstens wird der Rechtstext so kompliziert gestaltet, dass so manche Kommune zu dem Ergebnis kommen könnte, die Dienstleistungen besser gleich an Private auszuschreiben als später verklagt zu werden, weil sie eventuell bestimmte Regeln für die öffentliche Erbringung der Dienste nicht eingehalten haben. Das führt auch zum zweiten Punkt, der den Einfallsreichtum der Kommission unterstreicht: Möchte die öffentliche Hand bestimmte Dienstleistungen wie die Wasserversorgung selbst erbringen, muss sie sich an ein neu gestricktes, enges Korsett an Bedingungen halten. Kann oder möchte eine Kommune diese Bedingungen nicht einhalten, muss sie ausschreiben. Das heißt also, dass es keinen direkten Zwang zur Privatisierung gibt, es aber in vielen Fällen auf eine eigentlich nicht angestrebte Ausschreibung und damit Vergabe an private Konzerne hinausläuft.

Dass die erste Europäische Bürgerinitiative "Wasser ist ein Menschenrecht - Right 2 Water" mit über einer Million Unterschriften und die massiven Proteste seitens der Arbeiterkammer, dem ÖGB und von vielen weiteren europäischen Gewerkschaftsverbänden sowie von Nichtregierungsorganisationen zumindest teilweise Früchte tragen, zeigte gestern eine Aussage von EU-Kommissar Barnier. Demnach soll das enge Korsett an Bedingungen für die öffentliche Erbringung der Wasserver- und entsorgung zumindest teilweise gelockert werden. Er könne sich auch vorstellen gleich zu Beginn der Richtlinie ausdrücklich festzuhalten, dass es nicht um die Privatisierung der Wasserversorgung gehe.

Die Mehrheit der EU-Abgeordneten möchte nun trotz der Kritik die Verhandlungen zur Konzessionsrichtlinie frühzeitig abschließen. In einer Abstimmung erteilte der zuständige Binnenmarktausschuss mit 25 zu 10 Stimmen das Mandat für die Aufnahme eines Trilogs mit Rat und Kommission. Mit diesem Verfahren soll eine 2. Lesung und damit eine längere Diskussion über die Dienstleistungskonzessionen vermieden werden. Auffallend dabei: Insbesondere Deutschland und Österreich sprechen sich fraktionsübergreifend klar gegen den Richtlinienentwurf aus. Leider votierten die MandatarInnen vieler anderer Länder zum Teil ebenfalls fraktionsübergreifend für die Richtlinie und den Trilog.

Es bleibt nun die Hoffnung, dass Barnier sein Versprechen wahrmacht und das enge Korsett aufschnürt. An der Tatsache, dass diese Richtlinie überhaupt keinen Mehrwert hat und nur für zusätzliche Komplexität und Rechtsunsicherheit sorgt, wird aber auch diese mögliche partielle Verbesserung nichts ändern.