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Nach dem Willen der Europäischen Kommission soll schon bald grenzüberschreitenden Konsumgeschäften ein zusätzliches EU-Kaufrecht eingeführt werden. Nach monatelangen Vorarbeiten, Anhörungen und Workshops im Europäischen Parlament präsentierte Co-Berichterstatter Luigi Berlinguer von den Sozialdemokraten nun diese Woche den lange erwarteten Berichtsentwurf zum EU-Kaufrecht. In einem ersten Urteil der Verbraucherschutzorganisationen überwiegt jedoch ganz deutlich die Enttäuschung über den nun vorliegenden Parlamentstext.
Der Berichtsentwurf wurde gemeinsam von Klaus-Heiner Lehne von der Europäischen Volkspartei und Luigi Berlinguer von den Europäischen Sozialdemokraten erarbeitet. Trotz heftiger Kritik von VerbraucherInnen- und Wirtschaftsorganisationen (wir berichteten – siehe auch „Heftige Kritik am neuen Kommissionsvorschlag zum Kaufrecht“) hat sich an dem von der Kommission verfolgten Grundkonzept nur wenig verändert.

EU-Kaufrecht soll auf den Fernabsatz angewendet werden

Laut Berichterstatter Berlinguer soll es bei einem eigenen EU-Kaufrecht zusätzlich zu den nationalen Rechtsordnungen bleiben. Der Anwendungsbereich soll aber nur auf den Fernabsatz und damit insbesondere auf den Online-Handel eingeschränkt werden.

Zahlung für die Nutzung eines mangelhaften Produkts?


Kompliziert wird es, wenn es zu Problemen bei einem Kauf kommt. Denn die Berichterstatter schlagen gleich drei Alternativen bei den möglichen Abhilfemaßnahmen für den Konsumenten vor. Unter den drei Möglichkeiten findet sich zum Beispiel auch die Alternative, dass der Verbraucher für ein mangelhaftes Produkt eine Arte Miete zahlen muss, sollte er sich dazu entscheiden vom Vertrag zurückzutreten statt es reparieren oder durch ein neues Produkt ersetzen zu lassen. Eine derartige Regelung wäre ein ganz klarer Nachteil für den Verbraucher, Kritik daran von den KonsumentInnenenschutzorganisationen ist damit vorprogrammiert. Auch die anderen beiden Alternativen sind problematisch, wobei auch hier offensichtlich besonderes Augenmerk darauf gelegt wurde einen Rücktritt vom Kaufvertrag zu erschweren.

Positiv allerdings ist die Überlegung der Berichterstatter bei digitalen Inhalten auch dann Abhilfemaßnahmen für den Verbraucher vorzusehen, wenn das Gut nicht mit Geld, sondern beispielsweise mit der Preisgabe von persönlichen Daten „bezahlt“ wird. Das heißt bei mangelhaften Produkten könnte der Konsument auf die Gewährleistung pochen, auch wenn die Dienstleistung nicht mit Geld bezahlt wurde.

Deutliche Kritik seitens der Grünen und der SozialdemokratInnen

Im Anschluss an der Präsentation des Berichts hagelte es sowohl von den Grünen als auch von den Sozialdemokraten Kritik. Die Grüne EU-Abgeordnete Eva Lichtenberger unterstrich, dass die Idee eines EU-Kaufrechts zwar interessant sei, wenn nationale Konsumentenrechte allerdings geschwächt werden, sei es definitiv abzulehnen. Sie spricht sich für ein ambitioniertes Vorgehen beim Konsumentenschutz aus. Sehr oft würden vor allem Wirtschaftsinteressen besonders berücksichtigt, sie hingegen will sich für einen starken Verbraucherschutz einsetzen.

Dass bei den Sozialdemokraten noch Diskussionsbedarf besteht, zeigte die Wortmeldung von der sozialdemokratischen EU-Abgeordneten Francoise Castex aus Frankreich. Sie spricht sich gegen ein optionales Instrument (die Anwendungsmöglichkeit des EU-Kaufrechts oder der nationalen Regelungen) aus, denn dies wäre für den Verbraucher verwirrend. Sowohl Verbraucher- als auch Wirtschaftsorganisationen hätten sich klar gegen den Rechtsvorschlag ausgesprochen, weil er zu Rechtsunsicherheit führe. Darüber hinaus könne sich der Verbraucher nicht aussuchen, welches Recht zur Anwendung kommt. Damit vertritt Castex eine ganz andere Meinung als ihr Fraktionskollege Berlinguer, der den Berichtsentwurf mitverfasst hat. Auch andere sozialdemokratische EU-MandatarInnen stehen nach Informationen von AK EUROPA dem EU-Kaufrecht in der vorliegenden Form kritisch gegenüber. Es dürfte also spannend bleiben für welche Vorgehensweise die SozialdemokratInnen sich letztendlich entscheiden.

Liberale Thein: Verbraucherprobleme von Lobbyistengruppen nur vorgeschoben

Ganz anders sieht es bei den liberalen EU-MandatarInnen aus. Die deutsche Abgeordnete Alexandra Thein hat laut eigenen Aussagen beim Verbraucherschutz nicht so viele Bedenken wie Castex und Lichtenberger. Verbraucher, die grenzüberschreitend einkaufen, würde heute in der Praxis auf die Geltendmachung ihrer Rechtsansprüche verzichten und hätten damit gar keinen Schutz. Es könne aus ihrer Sicht nur besser werden. Die behaupteten Verbraucherprobleme seien von verschiedenen Lobbyistengruppen nur vorgeschoben. Der Widerstand in den Mitgliedsländern gegen den Vorschlag sei aber sehr groß. Sie habe das Gerücht gehört, dass die Kommission aufgrund dieser Widerstände eine Rücknahme des Vorschlags erwägt.

Dirk Staudenmayer von der Kommission stellte jedoch klar, dass die Kommission definitiv nicht vor habe den Vorschlag zurückzuziehen. Staudenmayer lobte ausdrücklich den Berichtsentwurf wie die Kommission auch in einer eigenen Pressemitteilung festhielt.

Das letzte Wort zum EU-Kaufrecht ist jedoch noch lange nicht gesprochen. Denn der Rechtsvorschlag wird in enger Zusammenarbeit mit dem Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss bearbeitet. Auch hier muss noch ein Bericht vorgelegt werden, der aber um einiges kritischer aussehen könnte als der Text vom Rechtsausschuss. Außerdem muss auch auf Ratsebene eine Einigung erzielt werden, was sich aber, wie auch an der Anmerkung von EU-Abgeordneter Thein zu erkennen war, nicht einfach gestaltet. Es bleibt also weiterhin spannend, welchen Verlauf die Diskussion um das EU-Kaufrecht nehmen wird.