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ZurückEU-Kommissar Šemeta, zuständig für Steuern, Zollunion und Betrugsbekämpfung, hat gestern Donnerstag den neuen Vorschlag der europäischen Kommission für eine gemeinsame Finanztransaktionssteuer (FTS) präsentiert. Dieser betrifft insbesondere jene 11 Mitgliedsstaaten, die mittels einer „verstärkten Zusammenarbeit“ auf eine Umsetzung des ursprünglichen Kommissionsvorschlags vom September 2011 drängen, darunter auch Österreich. Nachdem der EU-Finanzministerrat am 22. Jänner 2013 diese „Koalition der Willigen“ autorisiert hat, schlägt die Kommission nun eine Richtlinie vor, die weitgehend auf dem alten Vorschlag aufbaut und als wesentlicher Fortschritt in der Bekämpfung spekulativer Finanzinstrumente betrachtet werden kann. Die teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten erhoffen sich rund 34 Mrd. EUR an Einnahmen. Die übrigen 16 EU-Staaten können die FTS nachträglich einführen.
AK und ÖGB kämpfen schon seit Jahren für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Diese sollte nicht nur die Finanzspekulation eindämmen, sondern auch den Finanzsektor an den Kosten der Finanz- und Wirtschaftskrise beteiligen, welcher für ebendiese Krise wesentlich mitverantwortlich war. Die Position der AK ist es, dass eine solche Steuer so breit wie möglich angelegt ist und alle finanziellen Transaktionen umfassen sollte. In dem am Donnerstag präsentierten Vorschlag der EU-Kommission finden sich einige der Forderungen wieder. Der Richtlinienentwurf will Finanzdienstleistungen sicherer machen und eine einheitliche europäische Vorgangsweise in Sachen Besteuerung von Finanztranskationen sicherstellen, auch um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Die Kommission findet auch in ihrer Analyse der Finanz- und Wirtschaftskrise klare Worte: Der Finanzsektor habe die Krise wesentlich mitverursacht und in den letzten beiden Dekaden aufgrund von Steuerbefreiungen und falschen Finanzmarktregeln hohe Gewinne gemacht. Nachdem bisher die öffentlichen Haushalte und BürgerInnen größtenteils die Kosten der Krise tragen, müsste nun der bisher unterbesteuerte Bereich der Finanztransaktionen verstärkt an die Kandare genommen werden.
Inhalt der neuen Richtlinie
Der aktuelle Kommissionsvorschlag für eine FTS baut wesentlich auf dem alten Richtlinienentwurf der Kommission aus dem Jahr 2011 auf. Die wesentlichste Veränderung dabei ist, dass sich nun auch die vom Europäischen Parlament geforderte Ergänzung des „Sitzlandprinzips“ um das „Ausgabeprinzip“ im Vorschlag wiederfindet: Eine Finanzinstitution außerhalb des Gebietes der teilnehmenden Staaten (z.B. in Großbritannien ansässig), die mit einer Partei innerhalb des Gebietes ein Finanzgeschäft abschließt, wird nun genauso behandelt, als wenn sich diese Institution ebenfalls im Hoheitsgebiet eines Teilnehmerlandes befinde. Diese doppelte Absicherung macht territoriale Verlagerungen von Finanztransaktionen zur Steuervermeidung wesentlich unattraktiver. Damit eine Finanztransaktion steuerpflichtig wird, genügt es somit, wenn nur eine der daran teilnehmenden Parteien ihren (Wohn-)Sitz im Territorium der teilnehmenden Staaten hat. Darüber hinaus gilt jedoch auch noch: Wenn ein Finanzinstrument „mit klarem Bezug“ zu einem an der FTS teilnehmenden Mitgliedsstaat steht, d.h. die Finanzinstrumente in diesem Staat ursprünglich ausgegeben wurden („issuance principle“), aber keine der an der aktuellen Finanztransaktion beteiligten Parteien sich im Hoheitsgebiet des Staates befindet, so ist die FTS hier trotzdem genauso fällig. Verkauft z.B. eine chinesische Bank in New York einem amerikanischen Finanzakteur eine österreichische Staatsanleihe, müsste diese Steuer eingehoben werden.
Der Steuersatz soll, wie bereits im Kommissionsvorschlag von 2011 angekündigt, 0,01% vom Nominalwert bei Derivaten und 0,1% bei allen anderen Transaktionen betragen. Die FTS soll als eine Art „Mehrwertsteuer“ auf Finanztransaktionen und Wertpapiergeschäfte zwischen zwei Akteuren am Finanzmarkt eingehoben werden und in die öffentlichen Haushalte der betreffenden Mitgliedsstaaten wandern. Die teilnehmenden Staaten (Deutschland, Frankreich, Österreich, Belgien, Estland, Griechenland, Italien, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien) umfassen dabei etwa zwei Drittel des europäischen Bruttoinlandsprodukts, wobei es den anderen EU-Mitgliedsstaaten jederzeit offen steht, dieser neuen Steuerkooperation beizutreten – sei es noch vor dem anstehenden Beschluss im EU-Ministerrat oder nach der Einführung 2014. Die Staaten können diese Steuersätze in Zukunft auch anheben, sie sollen aber keine anderen oder zusätzlichen Steuern auf Transaktionen einführen.
Die FTS betrifft nun nicht nur jene Instrumente, die auf offiziellen Märkten wie z.B. Börsen gehandelt werden, sondern auch sogenannte „Over-the-Counter-Geschäfte“, d.h. Transaktionen zwischen zwei privaten Parteien, die bisher im Verborgenen abgewickelt wurden: Diese Geschäfte, die z.B. 70% des billionenschweren Derivatemarktes ausmachen, sollen jetzt meldepflichtig werden und müssen über eine Zwischenstelle „gecleart“ bzw. abgewickelt werden, wodurch eine Besteuerung überhaupt erst möglich wird. Transaktionen mit der EZB, den Euro-Rettungsschirmen und die Ausgabe von Staatsanleihen sind von der FTS ebenso ausgenommen wie Spot-Währungstransaktionen, wobei letztere das EU-Parlament ursprünglich mehrheitlich im Anwendungsbereich der FTS haben wollte. Die meisten alltäglichen Finanzgeschäfte von BürgerInnen und Unternehmen wie Versicherungsverträge, Konsumkredite, Kreditkartendienste oder Hypothekarkredite sind ausdrücklich keine Finanztransaktionen im Sinne der Richtlinie.
Resümee
Laut Kommissionsvorschlag sollen die teilnehmenden Staaten bis Ende September 2013 die nationale Umsetzung der Richtlinie vorantreiben (nationale Gesetze, administrative Voraussetzungen, etc.), damit die gemeinsame FTS mit 1. 1. 2014 in Kraft treten kann. Dieser Termin sei machbar, wobei es nun an den 11 Staaten liege, wie schnell diese Implementierungsprozesse voranschreiten. Noch sind insbesondere einige technische Details unklar und die Steuer muss von den teilnehmenden Staaten auch noch einstimmig im EU-Ministerrat beschlossen werden, was natürlich noch die Gefahr von Verwässerungen birgt. Das Europäische Parlament, das vehement auf die Umsetzung drängt, hat kein formales Mitspracherecht mehr, wird aber laufend konsultiert und bringt sich ein. Der Kommissionsvorschlag kann aber bereits jetzt als wesentlicher Erfolg der progressiven Kräfte innerhalb der Europäischen Union bewertet werden, der den kooperationswilligen Mitgliedsstaaten – so eine Schätzung der EU-Kommission – rund 34 Mrd. EUR in die angespannten Haushalte spülen wird. Nachdem bisher vor allem die europäischen ArbeitnehmerInnen und BürgerInnen über Sparhaushalte, Renten- und Lohnkürzungen und andere Austeritätsmaßnahmen für die Finanzierung der Finanz- und Wirtschaftskrise herangezogen wurden, scheint die am 14.2. präsentierte Richtlinie der Kommission – sowohl was ihre Analyse der wirtschaftlichen Situation, als auch die konkrete Umsetzung der FTS betrifft – zumindest einen Paradigmenwechsel anzudeuten. Man darf gespannt sein, wie die diesbezüglichen Diskussionen auf europäischer Ebene in den nächsten Wochen verlaufen werden.
Weiterführende Informationen:
Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission
Presseinformation der Europäischen Kommission (EN)
Inhalt der neuen Richtlinie
Der aktuelle Kommissionsvorschlag für eine FTS baut wesentlich auf dem alten Richtlinienentwurf der Kommission aus dem Jahr 2011 auf. Die wesentlichste Veränderung dabei ist, dass sich nun auch die vom Europäischen Parlament geforderte Ergänzung des „Sitzlandprinzips“ um das „Ausgabeprinzip“ im Vorschlag wiederfindet: Eine Finanzinstitution außerhalb des Gebietes der teilnehmenden Staaten (z.B. in Großbritannien ansässig), die mit einer Partei innerhalb des Gebietes ein Finanzgeschäft abschließt, wird nun genauso behandelt, als wenn sich diese Institution ebenfalls im Hoheitsgebiet eines Teilnehmerlandes befinde. Diese doppelte Absicherung macht territoriale Verlagerungen von Finanztransaktionen zur Steuervermeidung wesentlich unattraktiver. Damit eine Finanztransaktion steuerpflichtig wird, genügt es somit, wenn nur eine der daran teilnehmenden Parteien ihren (Wohn-)Sitz im Territorium der teilnehmenden Staaten hat. Darüber hinaus gilt jedoch auch noch: Wenn ein Finanzinstrument „mit klarem Bezug“ zu einem an der FTS teilnehmenden Mitgliedsstaat steht, d.h. die Finanzinstrumente in diesem Staat ursprünglich ausgegeben wurden („issuance principle“), aber keine der an der aktuellen Finanztransaktion beteiligten Parteien sich im Hoheitsgebiet des Staates befindet, so ist die FTS hier trotzdem genauso fällig. Verkauft z.B. eine chinesische Bank in New York einem amerikanischen Finanzakteur eine österreichische Staatsanleihe, müsste diese Steuer eingehoben werden.
Der Steuersatz soll, wie bereits im Kommissionsvorschlag von 2011 angekündigt, 0,01% vom Nominalwert bei Derivaten und 0,1% bei allen anderen Transaktionen betragen. Die FTS soll als eine Art „Mehrwertsteuer“ auf Finanztransaktionen und Wertpapiergeschäfte zwischen zwei Akteuren am Finanzmarkt eingehoben werden und in die öffentlichen Haushalte der betreffenden Mitgliedsstaaten wandern. Die teilnehmenden Staaten (Deutschland, Frankreich, Österreich, Belgien, Estland, Griechenland, Italien, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien) umfassen dabei etwa zwei Drittel des europäischen Bruttoinlandsprodukts, wobei es den anderen EU-Mitgliedsstaaten jederzeit offen steht, dieser neuen Steuerkooperation beizutreten – sei es noch vor dem anstehenden Beschluss im EU-Ministerrat oder nach der Einführung 2014. Die Staaten können diese Steuersätze in Zukunft auch anheben, sie sollen aber keine anderen oder zusätzlichen Steuern auf Transaktionen einführen.
Die FTS betrifft nun nicht nur jene Instrumente, die auf offiziellen Märkten wie z.B. Börsen gehandelt werden, sondern auch sogenannte „Over-the-Counter-Geschäfte“, d.h. Transaktionen zwischen zwei privaten Parteien, die bisher im Verborgenen abgewickelt wurden: Diese Geschäfte, die z.B. 70% des billionenschweren Derivatemarktes ausmachen, sollen jetzt meldepflichtig werden und müssen über eine Zwischenstelle „gecleart“ bzw. abgewickelt werden, wodurch eine Besteuerung überhaupt erst möglich wird. Transaktionen mit der EZB, den Euro-Rettungsschirmen und die Ausgabe von Staatsanleihen sind von der FTS ebenso ausgenommen wie Spot-Währungstransaktionen, wobei letztere das EU-Parlament ursprünglich mehrheitlich im Anwendungsbereich der FTS haben wollte. Die meisten alltäglichen Finanzgeschäfte von BürgerInnen und Unternehmen wie Versicherungsverträge, Konsumkredite, Kreditkartendienste oder Hypothekarkredite sind ausdrücklich keine Finanztransaktionen im Sinne der Richtlinie.
Resümee
Laut Kommissionsvorschlag sollen die teilnehmenden Staaten bis Ende September 2013 die nationale Umsetzung der Richtlinie vorantreiben (nationale Gesetze, administrative Voraussetzungen, etc.), damit die gemeinsame FTS mit 1. 1. 2014 in Kraft treten kann. Dieser Termin sei machbar, wobei es nun an den 11 Staaten liege, wie schnell diese Implementierungsprozesse voranschreiten. Noch sind insbesondere einige technische Details unklar und die Steuer muss von den teilnehmenden Staaten auch noch einstimmig im EU-Ministerrat beschlossen werden, was natürlich noch die Gefahr von Verwässerungen birgt. Das Europäische Parlament, das vehement auf die Umsetzung drängt, hat kein formales Mitspracherecht mehr, wird aber laufend konsultiert und bringt sich ein. Der Kommissionsvorschlag kann aber bereits jetzt als wesentlicher Erfolg der progressiven Kräfte innerhalb der Europäischen Union bewertet werden, der den kooperationswilligen Mitgliedsstaaten – so eine Schätzung der EU-Kommission – rund 34 Mrd. EUR in die angespannten Haushalte spülen wird. Nachdem bisher vor allem die europäischen ArbeitnehmerInnen und BürgerInnen über Sparhaushalte, Renten- und Lohnkürzungen und andere Austeritätsmaßnahmen für die Finanzierung der Finanz- und Wirtschaftskrise herangezogen wurden, scheint die am 14.2. präsentierte Richtlinie der Kommission – sowohl was ihre Analyse der wirtschaftlichen Situation, als auch die konkrete Umsetzung der FTS betrifft – zumindest einen Paradigmenwechsel anzudeuten. Man darf gespannt sein, wie die diesbezüglichen Diskussionen auf europäischer Ebene in den nächsten Wochen verlaufen werden.
Weiterführende Informationen:
Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission
Presseinformation der Europäischen Kommission (EN)