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ZurückMit einem Maßnahmenpaket möchte die Kommission für sicherere Produkte sorgen. Davon sollen vor allem die VerbraucherInnen profitieren. Die derzeitigen Rechtsbestimmungen zur Produktsicherheit seien fragmentiert und unzureichend. Zwei neue Rechtsakte und ein Aktionsplan sollen Abhilfe schaffen.
Neben den Bestimmungen zur Produktsicherheit spielt für die Kommission auch die Marktüberwachung eine bedeutende Rolle. Der Vertrieb von Waren von unehrlichen beziehungsweise kriminellen HändlerInnen soll damit möglichst unterbunden werden.
Künftig müssen Hersteller und Einführer von Produkten für die Angabe des Ursprungslandes sorgen. Damit soll die Rückverfolgbarkeit der Güter innerhalb der Lieferkette erleichtert werden. Beispielsweise spielt die Ursprungsangabe bei Rückrufaktionen eine wichtige Rolle, um den Rückruf schnell abschließen zu können. Darüber hinaus sind wirksamere Instrumente vorgesehen, die es möglich machen sollen, rasch gegen gefährliche oder nicht vorschriftsgemäße Produkte vorzugehen. Die bereits bestehenden Marktüberwachungssysteme RAPEX (Warnsystem für gefährliche Produkte) und ICSMS (Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung) sollen enger miteinander verknüpft werden und so für positive Synergieeffekte sorgen.
Die Richtlinien über Lebensmittelimitate und die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit sollen durch eine neue Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten ersetzt werden. Außerdem soll es einen einzigen Rechtsakt zur Marktüberwachung geben, der 20 konkrete Aktionen umfasst. Derzeit ist die Marktüberwachung noch in einer Reihe von unterschiedlichen Gesetzestexten geregelt.
Die Kommission hofft darauf, dass die Vorschläge zu Produktsicherheit und Marktüberwachung bereits im Jahr 2015 in Kraft treten.
Künftig müssen Hersteller und Einführer von Produkten für die Angabe des Ursprungslandes sorgen. Damit soll die Rückverfolgbarkeit der Güter innerhalb der Lieferkette erleichtert werden. Beispielsweise spielt die Ursprungsangabe bei Rückrufaktionen eine wichtige Rolle, um den Rückruf schnell abschließen zu können. Darüber hinaus sind wirksamere Instrumente vorgesehen, die es möglich machen sollen, rasch gegen gefährliche oder nicht vorschriftsgemäße Produkte vorzugehen. Die bereits bestehenden Marktüberwachungssysteme RAPEX (Warnsystem für gefährliche Produkte) und ICSMS (Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung) sollen enger miteinander verknüpft werden und so für positive Synergieeffekte sorgen.
Die Richtlinien über Lebensmittelimitate und die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit sollen durch eine neue Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten ersetzt werden. Außerdem soll es einen einzigen Rechtsakt zur Marktüberwachung geben, der 20 konkrete Aktionen umfasst. Derzeit ist die Marktüberwachung noch in einer Reihe von unterschiedlichen Gesetzestexten geregelt.
Die Kommission hofft darauf, dass die Vorschläge zu Produktsicherheit und Marktüberwachung bereits im Jahr 2015 in Kraft treten.