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Am Mittwoch stimmten 579 MandatarInnen des Europäischen Parlaments für neue Regeln für Ratingagenturen. Das Abstimmungsergebnis ist dabei eine Kompromisslösung, die in Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und den Europäischen FinanzministerInnen Ende November ausgehandelt wurde. Aller Tage Abend kann es mit diesem Beschluss aber schon alleine aus prozeduralen Gründen nicht sein.
Anfang der Woche machten Ratingagenturen wieder mal auf sich aufmerksam. Die Agentur Fitch drohte das Rating der USA herabzustufen. Auch das krisengerüttelte Spanien wurde diese Woche von Fitch ermahnt. Die Bonität des Landes sei auf der Kippe, so die Ratingagentur. Passend zu den neuesten Äußerungen der Ratingagenturen diskutierte das Europäische Parlament diese Woche über strengere Regeln, um vor allem die drei Wall-Street-Platzhirsche Fitch, Standard & Poor‘s und Moody’s, die zusammen unglaubliche 96% des Ratingmarktes beherrschen, besser kontrollieren zu können.

Die drei großen Ratingagenturen sind in der Finanzkrise vor allem durch den sorglosen Umgang mit ihren Gütesiegeln, ihren intransparenten Entscheidungsfindungsmethoden und durch ihre enge Verstrickung mit mächtigen AkteurInnen der Finanzwirtschaft in die Kritik geraten. Die Industrie, aber auch öffentliche EntscheidungsträgerInnen haben dabei ihren Teil zur Mächtigkeit der Agenturen beigetragen, in dem sie blind auf ihre Urteile vertrauten und dies sogar in verbindlichen Regelwerken und Gesetzen festschrieben.

Neue Regelungen stehen…

Die Europäische Union führt mit den beschlossenen Regelungen einen Ratingkalender ein, eine zivilrechtliche Verantwortung und möchte mögliche Interessenskonflikte verhindern. Regulatorische Verweise auf Agenturen sollen bis 2020 aus dem Unionsrecht entfernt werden. Zukünftig sollen Ratingagenturen für grobe Fahrlässigkeit zur Verantwortung gezogen werden. Dabei gilt eine Beweislastumkehr für InvestorInnen und Beurteilte. Außerdem ist der Gerichtsstand im Land des Geschädigten anzuwenden. Für Staatenratings gilt, dass diese künftig nur noch an bestimmten – vorher festgelegten Terminen – veröffentlicht und revidiert werden dürfen. Ein wesentlicher Punkt, die Schaffung einer unabhängigen europäischen Agentur, wurde jedoch auf 2016 verschoben. Der Vorschlag reiche nicht aus, denn so könne die Dominanz der drei großen Ratingagenturen nicht durchbrochen werden, so der SPD Europaabgeordnete Udo Bullmann.

…nach langen Diskussionen


Diese Maßnahmen sind ohne jeden Zweifel Verbesserungen zum Status-Quo. Allerdings wurden zu Beginn der Verhandlungen sowohl von Parlament als auch Kommission viel strengere Regeln anvisiert. Vom ursprünglich von Kommissar Barnier angekündigten Verbot der Staatenratings ist nichts mehr übrig. Die Kommissionsvorlage hatte außerdem noch vorgesehen, dass geratete Unternehmen nach einigen Jahren verpflichtend die Ratingagentur wechseln müssen, um Lock-In-Effekte zu verhindern und den oligopolistischen Markt aufzubrechen. Der Ausschuss des EP forderte auch im Bericht des S&D-Abgeordneten Leonardo Domenici Fusionen und Übernahmen durch die drei großen Ratingagenturen zu verhindern. Diese Positionen haben den Kompromiss teils gar nicht, teils nur sehr abgeschwächt überlebt (so wie zB auch die Einschränkung der geschäftlichen Verbindungen der Ratingagenturen mit ihren Eigentümern massiv aufgeweicht wurde).

Trotz des verwässerten Endergebnisses gratulierte der zuständige Europakommissar Barnier dem Europäischen Parlament. Es sei ein großer Schritt zu mehr Transparenz. Somit ist man der Finanzregulierung ein Stück näher gerückt und hat eine Konsequenz aus der Krise gezogen, so Barnier.

Das Thema Ratingagenturen kann somit keinesfalls mit dieser Einigung abgeschlossen sein, denn der EU-Gesetzgeber muss nun den Bezug auf die Agenturen konsequent aus den Gesetzen streichen um zu verhindern, dass Banken und Investmentgesellschaften sich blind auf das Urteil der Ratingagenturen verlassen dürfen, wenn sie Investmentprodukte weiterverkaufen. Die Schaffung einer Europäischen Ratingagentur wird ebenso wie die Überarbeitung der derzeitigen Zahlungsmodelle auch auf der Tagesordnung bleiben müssen.