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ZurückMit einer parlamentarischen Anfrage und einem Entschließungsantrag zur Jugendgarantie übte das Europäische Parlament (EP) diese Woche zusätzlich Druck auf die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission aus, um rascher die Einführung einer Jugendgarantie voranzutreiben. Der Streit über die Finanzierung ist dabei die größte Hürde. Der österreichische Bundeskanzler, diese Woche Gast bei der Plenarsitzung des EP, sprach sich in diesem Zusammenhang dafür aus, dass bei den Verhandlungen zum EU-Budget die Rabatte auf die Mitgliedsbeiträge, die einige EU-Staaten erhalten, für Jugendliche investiert werden sollen. Damit könne man sofort eine Million Jugendlicher „von der Straße holen“, so Bundeskanzler Faymann. Ein interessanter Vorschlag!
Kommissar Andor: Jugendgarantie wird Jugendarbeitslosigkeit senken und Beschäftigungsfähigkeit erhöhen
EU-Beschäftigungskommissar Andor brachte es auf den Punkt als er meinte, man solle doch aufhören ständig Krokodilstränen zu vergießen und nun endlich Taten setzen, so wie es die EU-Kommission mit ihrer Mitteilung zur Einführung einer Jugendgarantie bereits mache. Damit sprach er an, dass zwar viele Abgeordnete, MinisterInnen, Staats- und Regierungschefs bei jeder Gelegenheit erwähnen, dass eine Jugendarbeitslosigkeit von mehr als 22 % unerträglich sei, viele jedoch nicht bereit wären Geld in die Hand zu nehmen, um die Situation zu verbessern. Nun seien die Mitgliedstaaten am Zug, die Jugendgarantie auch einzuführen und umzusetzen, so Andor. Mit der abgestimmten Entschließung fordert das EU-Parlament konkret die MinisterInnen der Mitgliedstaaten für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten auf, sich auf der nächsten Tagung im Februar auf eine Umsetzung von Jugendgarantie-Programmen in allen Mitgliedstaaten zu einigen.
Österreich dient als Vorbild bei der Jugendgarantie
Es ist immer wieder erfreulich zu hören, dass Österreich als Vorbild bei dem von der EU-Kommission geplanten "Jugendgarantie"-Programm dient. Das Programm soll sicherstellen, dass arbeitslosen Jugendlichen nach höchstens vier Monaten ohne Job eine Beschäftigung, eine Lehrstelle oder Aus- und Weiterbildung angeboten wird. Dies ist de facto die Übernahme des österreichischen Vier-Punkte-Plans. Leider gehen die Vorschläge der EU-Kommission zur Jugendgarantie aus Sicht der Arbeiterkammer nicht weit genug. Es müsste ein Bündel an Maßnahmen getroffen werden, wie z.B. eine verbindliche Einführung eines Jugendgarantiesystems, die Festlegung eines europäischen Jugendzieles (etwa Reduzierung der jeweiligen Jugendarbeitslosigkeit um einen gewissen Prozentsatz), eine deutliche Aufstockung des Europäischen Sozialfonds um 40 Milliarden Euro für die nächste Finanzperiode für Jugendbeschäftigung oder die Einrichtung eines eigenen Fonds sowie die Verpflichtung der anderen EU-Fonds, auch einen Beitrag zu leisten. Evelyn Regner, Abgeordnete zum Europäischen Parlament, forderte bei ihrer Wortmeldung im EP ebenfalls einen eigenen Fonds zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und gab sich mit dem Vorschlägen der EU-Kommission nicht vollends zufrieden.
EU-Parlament nahm Entschließung zur Jugendgarantie mit breiter Mehrheit an
Schlussendlich nahm das EP mit einer klaren Mehrheit von 546 Stimmen gegen 96 bei 28 Enthaltungen den Entschließungsantrag zur Jugendgarantie an und forderte damit alle EU-Länder auf, entsprechende Initiativen in Gang zu setzen. Den ersten Schritt können nun die Beschäftigungs- und SozialministerInnen bei ihrem Treffen im Februar setzen.
Weiterführende Informationen:
EP Anfrage zur Jugendgarantie
Entschließungsantrag des EP zur Jugendgarantie
EU-Beschäftigungskommissar Andor brachte es auf den Punkt als er meinte, man solle doch aufhören ständig Krokodilstränen zu vergießen und nun endlich Taten setzen, so wie es die EU-Kommission mit ihrer Mitteilung zur Einführung einer Jugendgarantie bereits mache. Damit sprach er an, dass zwar viele Abgeordnete, MinisterInnen, Staats- und Regierungschefs bei jeder Gelegenheit erwähnen, dass eine Jugendarbeitslosigkeit von mehr als 22 % unerträglich sei, viele jedoch nicht bereit wären Geld in die Hand zu nehmen, um die Situation zu verbessern. Nun seien die Mitgliedstaaten am Zug, die Jugendgarantie auch einzuführen und umzusetzen, so Andor. Mit der abgestimmten Entschließung fordert das EU-Parlament konkret die MinisterInnen der Mitgliedstaaten für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten auf, sich auf der nächsten Tagung im Februar auf eine Umsetzung von Jugendgarantie-Programmen in allen Mitgliedstaaten zu einigen.
Österreich dient als Vorbild bei der Jugendgarantie
Es ist immer wieder erfreulich zu hören, dass Österreich als Vorbild bei dem von der EU-Kommission geplanten "Jugendgarantie"-Programm dient. Das Programm soll sicherstellen, dass arbeitslosen Jugendlichen nach höchstens vier Monaten ohne Job eine Beschäftigung, eine Lehrstelle oder Aus- und Weiterbildung angeboten wird. Dies ist de facto die Übernahme des österreichischen Vier-Punkte-Plans. Leider gehen die Vorschläge der EU-Kommission zur Jugendgarantie aus Sicht der Arbeiterkammer nicht weit genug. Es müsste ein Bündel an Maßnahmen getroffen werden, wie z.B. eine verbindliche Einführung eines Jugendgarantiesystems, die Festlegung eines europäischen Jugendzieles (etwa Reduzierung der jeweiligen Jugendarbeitslosigkeit um einen gewissen Prozentsatz), eine deutliche Aufstockung des Europäischen Sozialfonds um 40 Milliarden Euro für die nächste Finanzperiode für Jugendbeschäftigung oder die Einrichtung eines eigenen Fonds sowie die Verpflichtung der anderen EU-Fonds, auch einen Beitrag zu leisten. Evelyn Regner, Abgeordnete zum Europäischen Parlament, forderte bei ihrer Wortmeldung im EP ebenfalls einen eigenen Fonds zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und gab sich mit dem Vorschlägen der EU-Kommission nicht vollends zufrieden.
EU-Parlament nahm Entschließung zur Jugendgarantie mit breiter Mehrheit an
Schlussendlich nahm das EP mit einer klaren Mehrheit von 546 Stimmen gegen 96 bei 28 Enthaltungen den Entschließungsantrag zur Jugendgarantie an und forderte damit alle EU-Länder auf, entsprechende Initiativen in Gang zu setzen. Den ersten Schritt können nun die Beschäftigungs- und SozialministerInnen bei ihrem Treffen im Februar setzen.
Weiterführende Informationen:
EP Anfrage zur Jugendgarantie
Entschließungsantrag des EP zur Jugendgarantie