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ZurückDiese Woche stellte der Berichterstatter im Europäischen Parlament (EP) seinen Berichtsentwurf zur EU-Datenschutzverordnung vor. Seit dem Vorschlag der Kommission ist nun fast ein Jahr vergangen. Das EP hat sich Zeit gelassen, um sich ein genaues Bild zu machen. „Die neue EU-Regelung stärkt die Rechte der VerbraucherInnen“, so der grüne EU-Abgeordnete und Berichterstatter Albrecht. Es geht aber ganz klar auch um den sehr wichtigen Schutz der Daten der ArbeitnehmerInnen, ein oft vernachlässigter Punkt in der Debatte. Die Verhandlungen im EP haben nun erst begonnen. Bis zum Ende der Legislaturperiode will man eine Einigung mit dem Rat erzielen.
Albrecht fordert hohes Schutzniveau bei der Datenverarbeitung
Der Berichterstatter im Europäischen Parlament hat ambitionierte Ziele. Er will einen vollständig kohärenten, harmonisierten und robusten Rechtsrahmen schaffen, der für ein hohes Schutzniveau in Bezug auf sämtliche Datenverarbeitungsaktivitäten in der EU sorgt. Sein Berichtsentwurf umfasst mehr als 200 Seiten, die es nun erst einmal zu analysieren gilt. Wichtig und in dieser Debatte sehr entscheidend ist, dass die Datenschutzverordnung ohne Umsetzungsakt unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten wird. Den Mitgliedsstaaten wird es daher nicht möglich sein, den von der Verordnung festgeschriebenen Datenschutz durch nationale Regelungen abzuschwächen oder zu verstärken.
Albrecht: Schwelle für verpflichtenden Datenschutzbeauftragten soll erhöht werden
ExpertInnen warnen schon seit längerem davor, dass die Verordnung den Datenschutz insofern schwäche, als der aktuelle Entwurf beispielsweise den internen Datenschutzbeauftragten und interne Dokumentationspflichten nur bei Unternehmen über 250 MitarbeiterInnen vorsieht. Kleinere Unternehmen müssten dann keinen entsprechenden Schutz von Daten gewährleisten. Der Berichterstatter hat hier in seinem Entwurf die Schwelle sogar auf 500 erhöht! Dies würde allein für Deutschland, dem Land, aus dem der Berichterstatter kommt, einen massiven Rückschritt im Vergleich zur geltenden Rechtslage darstellen. Begründet wird das aus Sicht des Berichterstatters damit, dass die Schwelle für die obligatorische Benennung eines Datenschutzbeauftragten nicht auf der Größe des Unternehmens beruhen, sondern auf der Relevanz der Datenverarbeitung. Dazu gehören die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Art der Verarbeitungstätigkeiten und die Zahl der Personen, deren Daten verarbeitet werden. Fraglich ist, ob er sich mit dieser Meinung auch durchsetzen wird. Gerade für die ArbeitnehmerInnen ist dies ein sehr relevanter Punkt, der sicher nicht so stehen gelassen werden kann.
Verhandlungen frühestens 2014 zu Ende
Noch ist es zu früh abzuschätzen, ob die inhaltlichen Vorschläge auch gehört und unterstützt werden. Da sich der Berichterstatter schon heute bereits auf Verhandlungen bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahre 2014 einstellt, ist mit einer raschen Lösung nicht zu rechnen.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA Positionspapier zur Datenschutzverordnung
Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments zur Datenschutzverordnung
Der Berichterstatter im Europäischen Parlament hat ambitionierte Ziele. Er will einen vollständig kohärenten, harmonisierten und robusten Rechtsrahmen schaffen, der für ein hohes Schutzniveau in Bezug auf sämtliche Datenverarbeitungsaktivitäten in der EU sorgt. Sein Berichtsentwurf umfasst mehr als 200 Seiten, die es nun erst einmal zu analysieren gilt. Wichtig und in dieser Debatte sehr entscheidend ist, dass die Datenschutzverordnung ohne Umsetzungsakt unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten wird. Den Mitgliedsstaaten wird es daher nicht möglich sein, den von der Verordnung festgeschriebenen Datenschutz durch nationale Regelungen abzuschwächen oder zu verstärken.
Albrecht: Schwelle für verpflichtenden Datenschutzbeauftragten soll erhöht werden
ExpertInnen warnen schon seit längerem davor, dass die Verordnung den Datenschutz insofern schwäche, als der aktuelle Entwurf beispielsweise den internen Datenschutzbeauftragten und interne Dokumentationspflichten nur bei Unternehmen über 250 MitarbeiterInnen vorsieht. Kleinere Unternehmen müssten dann keinen entsprechenden Schutz von Daten gewährleisten. Der Berichterstatter hat hier in seinem Entwurf die Schwelle sogar auf 500 erhöht! Dies würde allein für Deutschland, dem Land, aus dem der Berichterstatter kommt, einen massiven Rückschritt im Vergleich zur geltenden Rechtslage darstellen. Begründet wird das aus Sicht des Berichterstatters damit, dass die Schwelle für die obligatorische Benennung eines Datenschutzbeauftragten nicht auf der Größe des Unternehmens beruhen, sondern auf der Relevanz der Datenverarbeitung. Dazu gehören die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Art der Verarbeitungstätigkeiten und die Zahl der Personen, deren Daten verarbeitet werden. Fraglich ist, ob er sich mit dieser Meinung auch durchsetzen wird. Gerade für die ArbeitnehmerInnen ist dies ein sehr relevanter Punkt, der sicher nicht so stehen gelassen werden kann.
Verhandlungen frühestens 2014 zu Ende
Noch ist es zu früh abzuschätzen, ob die inhaltlichen Vorschläge auch gehört und unterstützt werden. Da sich der Berichterstatter schon heute bereits auf Verhandlungen bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahre 2014 einstellt, ist mit einer raschen Lösung nicht zu rechnen.
Weiterführende Informationen:
AK EUROPA Positionspapier zur Datenschutzverordnung
Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments zur Datenschutzverordnung