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Der Aktionsplan zu Corporate Governance setzt den bisherigen Kurs fort. Die aktuellen Unternehmensregeln sollen modernisiert werden. Die Kommission setzt auf größere Transparenz, verstärktes Engagement der Aktionäre und auf die Förderung von grenzübergreifenden Geschäften. Einzelne Punkte des Aktionsplans gehen in die richtige Richtung. Trotzdem kommen die Rechte der Beschäftigten zu kurz.Neva
Die Europäische Kommission stellte am Mittwoch einen Aktionsplan zur Corporate Governance vor. Corporate Governance bestimmt „die Art und Weise, wie Unternehmen geführt und kontrolliert werden“. Daher betrifft Corporate Governance das Verhältnis zwischen der Führung eines Unternehmens, seinem Verwaltungsrat, AktionärInnen sowie „anderen Interessensgruppen“.

Die Finanzkrise hat gezeigt, dass „erhebliche Mängel bei der Corporate Governance von Finanzinstituten eine Rolle bei der Krise gespielt haben“, so die Europäische Kommission. Trotzdem erstreckt sich der neue Aktionsplan auch auf Unternehmen außerhalb des Finanzsektors. Das Paket beinhaltet Vorschläge für Rechtsvorschriften, aber auch unverbindliche Bestimmungen, die für AktionärInnen wie Unternehmen flexibel sind. Die Kommission möchte die bestehenden Regelungen modernisieren und verbessern. Der Aktionsplan hat das Ziel, die Transparenz, Rechtssicherheit und Kontrolle der Unternehmen zu stärken. Zur Ausarbeitung der neuen Regelungen fanden im Vorfeld Online-Konsultationen und öffentliche Anhörungen statt. Unterschiedliche InteressensvertreterInnen wurden eingeladen, Vorschläge einzubringen.

Drei Eckpfeiler des Aktionsplans

Einerseits soll die Transparenz der Unternehmen erleichtert werden. AnlegerInnen müssen besser über die Corporate Governance ihres Unternehmens informiert werden, daher sollen die Berichte der Unternehmen in ihrer Qualität aufgewertet werden. Außerdem muss die Politik der Unternehmen zur Förderung der Diversität offengelegt werden. Hier möchte die Europäische Kommission eine größere Vielfalt von Alter, Nationalität und Geschlecht bei den Vorständen der Unternehmen erreichen. Der zweite Eckpfeiler betrifft das verstärkte Einbringen der AktionärInnen in die Corporate Governance des Unternehmens. AktionärInnen erhalten Möglichkeiten, das Unternehmen zu überwachen. Gleichzeitig sollen durch Mitarbeiterbeteiligungen Beschäftige der Unternehmen dazu motiviert werden, Aktien ihres Unternehmens zu kaufen. Schlussendlich sollen grenzüberschreitende Geschäfte gefördert und erleichtert werden. Hier sieht die Europäische Kommission ihre Aufgabe darin, das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.

Kommission schützt vor allem Unternehmen

Die Förderung von größerer Vielfalt bei Unternehmensvorständen ist zweifelsohne eine zu begrüßende Initiative. Wenig überraschend handelt es sich bei diesem Vorhaben um flexible Vorgaben, die nicht rechtsbindend wirken. Ein weiterer Aspekt, der beim Aktionsplan der Kommission vorkommt, ist die Mitarbeiterbeteiligung. ArbeitnehmerInnen können beratende Funktionen einnehmen, im Vorstand vertreten sein oder finanziell am Unternehmen beteiligt sein. Die Kommission kündigt an, zu analysieren, welche Hindernisse es in den einzelnen Mitgliedsstaaten für eine Mitarbeiterbeteiligung gibt.

Weiterführende Links:


Pressemitteilung der Europäischen Kommission

MEMO Aktionsplan zu Corporate Governance

Aktionsplan zu Corporate Governance