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ZurückDie Erfahrungen der letzten Jahre zeigten deutlich, dass es dringenden Verbesserungsbedarf gibt, um die Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Richtlinie bezüglich der Entsendung von ArbeitnehmerInnen im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen sicherzustellen. Daher hat die Europäische Kommission am 21. März 2012 eine Durchsetzungsrichtlinie mit neuen Lösungen und Maßnahmen vorgeschlagen. Nun legte die polnische Berichterstatterin, Danuta Jazłowiecka, im Europäischen Parlament ihren Bericht dazu vor, der aber nicht danach aussieht, als ob ihr der Schutz der ArbeitnehmerInnen am Herzen liegt.
Danuta Jazłowiecka: Interessen der UnternehmerInnen ist bei Entsendung Vorzug zu geben!
Es gab mehrere Gründe, warum im März dieses Jahres die EU-Kommission aktiv wurde und einen neuen Vorschlag zur Durchsetzung der bestehenden Entsenderichtlinie vorschlug. Generell wollte aber damit bezweckt werden, dass die Rechte und Arbeitsbedingungen entsandter ArbeitnehmerInnen in der gesamten Europäischen Union geschützt werden und das „Sozialdumping“ vermieden wird d. h. die Unterbietung von Preisen auf lokalen Märkten durch ausländische Dienstleister, deren Arbeitsnormen weniger streng sind. Laut diesen Vorschriften müssen die für inländische ArbeitnehmerInnen geltenden Normen im Gastland auch auf entsandte ArbeitnehmerInnen angewandt werden. Darüber sollte eigentlich bei allen EU-EntscheidungsträgerInnen Einigkeit bestehen, sollte man meinen. Nicht so bei der zuständigen, konservativen Berichterstatterin im Europäischen Parlament. Sie spricht sich zwar bei jeder Gelegenheit für den Schutz der ArbeitnehmerInnen aus, lässt aber in ihrem vorgeschlagenen Bericht keinen Zweifel daran, dass die Interessen der UnternehmerInnen Vorrang haben und ihnen so wenig Schwierigkeiten bei Entsendungen gemacht werden sollten wie nur möglich. Dass dabei die ArbeitnehmerInnen auf der Strecke bleiben, nimmt sie in Kauf.
Kontrollmaßnahmen dürfen nicht beschränkt werden
Ein entscheidender Punkt beim neuen Vorschlag ist, welche Kontrollmaßnahmen die Mitgliedstaaten im Rahmen einer Entsendung durchführen dürfen. Die Berichterstatterin spricht sich klar dafür aus, dass es nur einen bestimmten Katalog an Kontrollmaßnahmen geben darf, den die Mitgliedstaaten nicht erweitern dürfen. Damit würden z.B. Staaten, die bis dato weitergehende Kotrollen durchführen, diese nicht mehr exekutieren! Sinnvoller, wie von den Gewerkschaften und Arbeiterkammer gefordert wäre es aber, den Mitgliedstaaten bestimmte Kontrollmaßnahmen als Mindestmaßnahmen vorzuschreiben. Ob dann darüber hinausgehende Maßnahmen notwendig sind oder auf bestimmte Umgehungshandlungen reagiert werden muss, sollte den Mitgliedstaaten überlassen bleiben.
AuftraggeberInnen sollten für SubunternehmerInnen haften – dies garantiert fairen Wettbewerb
Die Kommission machte in ihrem Vorschlag klar, dass es im Baugewerbe eine Haftung der AuftraggeberInnen für SubunternehmerInnen geben sollte. Davon will die Berichterstatterin nichts wissen und hat den besagten Artikel aus dem Richtlinienvorschlag in ihrem Bericht einfach gestrichen! Unfassbar, wenn man dabei bedenkt, dass dies klar zum Nachteil der ArbeitnehmerInnen geht, aber auch damit die schwarzen Schafen der Branche schützt, dies also niemals im Interesse der UnternehmerInnen sein kann. Die Haftung kann nicht nur dazu beitragen, dass ArbeitnehmerInnen ihre zustehenden Ansprüche gezahlt werden und Steuern und Sozialversicherungsabgaben abgeführt werden, als Nebeneffekt wird auch der faire Wettbewerb gefördert. Die Berichterstatterin wird sich mit ihren Vorschlägen nun noch im Parlament behaupten müssen. Es wird nicht leicht, denn auch aus der eigenen Fraktion ist mit Widerstand zu rechnen. Die Arbeiterkammer wird alles daran setzen, dass es zu keinen Nachteilen der ArbeitnehmerInnen bei Entsendungen kommt, denn das kann nicht im Interesse eines sozialen Europas sein!
Weiterführende Informationen:
Berichtsentwurf zur Durchsetzungsrichtlinie von Danuta Jazłowiecka
AK Stellungnahme zur Durchsetzungsrichtlinie
Es gab mehrere Gründe, warum im März dieses Jahres die EU-Kommission aktiv wurde und einen neuen Vorschlag zur Durchsetzung der bestehenden Entsenderichtlinie vorschlug. Generell wollte aber damit bezweckt werden, dass die Rechte und Arbeitsbedingungen entsandter ArbeitnehmerInnen in der gesamten Europäischen Union geschützt werden und das „Sozialdumping“ vermieden wird d. h. die Unterbietung von Preisen auf lokalen Märkten durch ausländische Dienstleister, deren Arbeitsnormen weniger streng sind. Laut diesen Vorschriften müssen die für inländische ArbeitnehmerInnen geltenden Normen im Gastland auch auf entsandte ArbeitnehmerInnen angewandt werden. Darüber sollte eigentlich bei allen EU-EntscheidungsträgerInnen Einigkeit bestehen, sollte man meinen. Nicht so bei der zuständigen, konservativen Berichterstatterin im Europäischen Parlament. Sie spricht sich zwar bei jeder Gelegenheit für den Schutz der ArbeitnehmerInnen aus, lässt aber in ihrem vorgeschlagenen Bericht keinen Zweifel daran, dass die Interessen der UnternehmerInnen Vorrang haben und ihnen so wenig Schwierigkeiten bei Entsendungen gemacht werden sollten wie nur möglich. Dass dabei die ArbeitnehmerInnen auf der Strecke bleiben, nimmt sie in Kauf.
Kontrollmaßnahmen dürfen nicht beschränkt werden
Ein entscheidender Punkt beim neuen Vorschlag ist, welche Kontrollmaßnahmen die Mitgliedstaaten im Rahmen einer Entsendung durchführen dürfen. Die Berichterstatterin spricht sich klar dafür aus, dass es nur einen bestimmten Katalog an Kontrollmaßnahmen geben darf, den die Mitgliedstaaten nicht erweitern dürfen. Damit würden z.B. Staaten, die bis dato weitergehende Kotrollen durchführen, diese nicht mehr exekutieren! Sinnvoller, wie von den Gewerkschaften und Arbeiterkammer gefordert wäre es aber, den Mitgliedstaaten bestimmte Kontrollmaßnahmen als Mindestmaßnahmen vorzuschreiben. Ob dann darüber hinausgehende Maßnahmen notwendig sind oder auf bestimmte Umgehungshandlungen reagiert werden muss, sollte den Mitgliedstaaten überlassen bleiben.
AuftraggeberInnen sollten für SubunternehmerInnen haften – dies garantiert fairen Wettbewerb
Die Kommission machte in ihrem Vorschlag klar, dass es im Baugewerbe eine Haftung der AuftraggeberInnen für SubunternehmerInnen geben sollte. Davon will die Berichterstatterin nichts wissen und hat den besagten Artikel aus dem Richtlinienvorschlag in ihrem Bericht einfach gestrichen! Unfassbar, wenn man dabei bedenkt, dass dies klar zum Nachteil der ArbeitnehmerInnen geht, aber auch damit die schwarzen Schafen der Branche schützt, dies also niemals im Interesse der UnternehmerInnen sein kann. Die Haftung kann nicht nur dazu beitragen, dass ArbeitnehmerInnen ihre zustehenden Ansprüche gezahlt werden und Steuern und Sozialversicherungsabgaben abgeführt werden, als Nebeneffekt wird auch der faire Wettbewerb gefördert. Die Berichterstatterin wird sich mit ihren Vorschlägen nun noch im Parlament behaupten müssen. Es wird nicht leicht, denn auch aus der eigenen Fraktion ist mit Widerstand zu rechnen. Die Arbeiterkammer wird alles daran setzen, dass es zu keinen Nachteilen der ArbeitnehmerInnen bei Entsendungen kommt, denn das kann nicht im Interesse eines sozialen Europas sein!
Weiterführende Informationen:
Berichtsentwurf zur Durchsetzungsrichtlinie von Danuta Jazłowiecka
AK Stellungnahme zur Durchsetzungsrichtlinie