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Einen positiven Schritt setzt die Europäische Kommission im Kampf gegen Steuerhinterziehung und bisher bestehende Möglichkeiten der Steuerumgehung. In einer Mitteilung und einer Empfehlung werden eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, die helfen sollen, die rund 1.000 Mrd. € an Steuerausfällen pro Jahr zu reduzieren. Die Initiative hat jedoch gleich zwei Haken: Die Kommission kann in der Steuerpolitik nur Empfehlungen aussprechen, die Mitgliedstaaten müssen jedoch selbst tätig werden; Steueroasen in Drittländern sollen zwar bekämpft werden, die bestehenden innerhalb der Europäischen Union werden jedoch nicht thematisiert.
In der ersten Empfehlung schlägt die Kommission den Mitgliedstaaten vor, Drittländer, die bestimmte Mindeststandards für verantwortungsvolles Handeln nicht einhalten, auf eine schwarze Liste zu setzen. Eine schädliche Verhaltensweise sei beispielsweise, so die Kommission, wenn die Effektivbesteuerung der Gelder in dem jeweiligen Drittstaat niedriger sei als das sonst geltende Besteuerungsniveau in diesem Land. Als Strafmaßnahme bei Verstößen soll die Aussetzung oder die Beendigung von Doppelbesteuerungsabkommen mit den schwarzen Schafen vorgesehen werden, so die Kommission. Der Kommissionsvorschlag mutet etwas unausgereift an, denkt man an Steuerpflichtige aus dem EU-Raum, die ihre Schwarzgelder in Steueroasen parken und ohnehin nicht vom Doppelbesteuerungsabkommen Gebrauch machen werden. Ganz abgesehen davon, dass mit vielen Steueroasen gar keine Doppelbesteuerungsabkommen bestehen. Positiv zu vermerken ist jedoch, dass die Kommission das Problem nun erkennt und mit der Empfehlung einen ersten Schritt setzt.

In der zweiten Empfehlung fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, Steuerlücken zu schließen, die bisher zur Folge hatten, dass Steuerpflichtige in keinem der EU-Mitgliedsländer Steuern zahlen mussten.

Ein drittes Dokument der Kommission widmet sich schließlich dem Kampf gegen die Steuerkriminalität. Die Europäische Kommission fordert den Rat außerdem auf, den bereits 2009 vorgelegten Vorschlag über ein Abkommen zwischen der EU, den Mitgliedstaaten und Liechtenstein zur Betrugsbeobachtung und Zusammenarbeit in Steuersachen endlich zu unterzeichnen. Der Mehrwertsteuerbetrug soll wiederum durch das so genannte Reverse-Charge-Verfahren (der Leistungsempfänger ist Schuldner der Mehrwertsteuer statt wie sonst der Leistungserbringer) reduziert werden. Dieses Verfahren soll bei besonders betrugsanfälligen Gütern und Dienstleistungen zur Anwendung kommen. Auch Portale zum Austausch von Informationen zum Bereich Steuern sollen geschaffen werden.

Nach wie vor nicht erwähnt werden leider Steueroasen, die Konzerne durch extrem niedrige Unternehmenssteuern von einem anderen EU-Land in ihren Mitgliedsstaat locken oder einen Steuerwettbewerb nach unten beispielsweise durch das Flat-Tax-Modell betreiben. Angesichts der nun veröffentlichten Empfehlungen besteht aber zumindest die Hoffnung, dass die Kommission aus ihren Fehlern lernt und beim Steuerwettbewerb innerhalb der EU einen Paradigmenwechsel einleitet.