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Lastkraftwagen mit einem Gewicht von bis zu 60 Tonnen und einer Länge von mehr als 25 Metern können auch grenzüberschreitend betrieben werden. Voraussetzung ist, dass die Mitgliedstaaten, in denen die Megatrucks zum Einsatz kommen sollen, dem zustimmen. Das verkündete EU-Verkehrskommissar Kallas kürzlich in einem Brief an den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses im Europäischen Parlament, Brian Simpson.

Der Vizepräsident der Europäischen Kommission widerspricht sich damit selbst: 2010 hatte Siim Kallas noch schriftlich bestätigt, dass nach bestehendem Recht der grenzüberschreitende Einsatz von Megatrucks nicht erlaubt sei. Zwei Jahre später und nach Intervention der Frächterlobby vollzieht Kallas nun eine 180 Grad-Kehrtwendung und meint, es wäre doch möglich.

Bereits im März 2012 kündigte der EU-Verkehrskommissar im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments an, dass er die entsprechende Richtlinie so interpretiere, dass Megatrucks grenzüberschreitend verwendet werden können. Damals holte sich Kallas eine peinliche Abfuhr von den EU-Abgeordneten (AK EUROPA berichtete: Monstertrucks: Peinliche Abfuhr für EU-Verkehrskommissar Kallas im Europäischen Parlament) und versprach, dass er die Richtlinie noch einmal analysieren werde. Nun, drei Monate später, bestätigt er seine Meinung und will grenzüberschreitende Fahrten von Megatrucks erlauben.

In einer eilig anberaumten Pressekonferenz kündigte EU-Abgeordneter Simpson nun Maßnahmen gegen die Vorgehensweise von Kallas an. In einer ersten Phase soll nun der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments klären, welche Rechtsgrundlage in dieser Angelegenheit gelte. Danach sollen weitere Schritte folgen.

AK EUROPA wird über die Ergebnisse der Diskussion im Europäischen Parlament berichten.