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ZurückDiese Woche hat die Europäische Kommission angekündigt, während des ganzen Jahres 2012 eine Untersuchung darüber durchzuführen, ob GrenzgängerInnen und Saisonarbeitskräfte aus steuerpolitischer Sicht benachteiligt werden. Die Ausräumung steuerlicher Hindernisse ist laut der Kommission ein wichtiger Faktor, um die Mobilität der ArbeitnehmerInnen zu fördern.
Im Jahr 2010 waren mehr als 1,2 Millionen Personen in der Europäischen Union als GrenzgängerInnen tätig. Die Löhne aus diesen Tätigkeiten beliefen sich auf rund 46,9 Mrd. €. Aus Sicht der Kommission hinderten steuerliche Hürden viele Menschen daran, einem Beruf in einem anderen EU-Land nachzugehen. Bei den nun aufgenommenen Untersuchungen soll festgestellt werden, ob diskriminierende Verhältnisse festgestellt werden und dadurch die Grundfreiheiten der Europäischen Union verletzt werden. Sollte dies der Fall sein, möchte die Kommission in einem ersten Schritt die betroffenen Mitgliedstaaten davon informieren und zu entsprechenden Änderungen auffordern. Sollte es zu keinen oder keinen ausreichenden Anpassungen kommen, will sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das jeweilige Mitgliedsland einleiten.
Laut Meinung der Kommission sei die Besteuerung überhaupt eines der größten Hindernisse für Beschäftigte, in einem anderen EU-Land zu arbeiten. Doppelbesteuerungen müssten bekämpft, entsandte ArbeitnehmerInnen besser geschützt werden, so der zuständige EU-Steuerkommissar Semeta.
Laut Meinung der Kommission sei die Besteuerung überhaupt eines der größten Hindernisse für Beschäftigte, in einem anderen EU-Land zu arbeiten. Doppelbesteuerungen müssten bekämpft, entsandte ArbeitnehmerInnen besser geschützt werden, so der zuständige EU-Steuerkommissar Semeta.