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Diese Woche beschloss das Europäische Parlament, dass BürgerInnen aus Drittstaaten, die legal in der EU arbeiten, in Hinblick auf Arbeitsbedingungen, Sozialversicherung und öffentliche Dienstleistungen vergleichbare Rechte wie EU-BürgerInnen genießen sollen. Dies wurde unter dem Titel kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung (Single Permit) verabschiedet. Es bleibt aber weiterhin den Mitgliedstaaten überlassen, ob und wie viele BürgerInnen aus Drittländern einreisen und arbeiten dürfen. Auch spezifische Einschränkungen der Rechte dürfen vorgenommen werden.
Single Permit soll Gleichstellung für Drittstaatsangehörige bringen

Arbeitskräfte, die einen „Single Permit“ erhalten, stehen die gleichen Rechte wie EU-ArbeitnehmerInnen zu. Sie haben Anrecht auf korrekte Arbeitsbedingungen, die Anerkennung von Qualifikationen, dürfen einer Gewerkschaft beitreten und genießen gleiche Rechte in Bezug auf Pensionszahlungen, Sozialversicherung, Arbeitsmarktservice sowie gemeinnützigen Wohnbau. Die EU-Mitgliedstaaten können jedoch spezifische Einschränkungen dieser Rechte verfügen. Die Mitgliedstaaten müssen innerhalb von vier Monaten entscheiden, ob sie eine gemeinsame Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung erteilen wollen. Ausgenommen von der Regelung sind aber, anders als dies ursprünglich Teile im Europäischen Parlament wollten, entsandte und saisonale Arbeitskräfte und Angestellte, die in Niederlassungen ihres Unternehmens innerhalb der EU versetzt werden. Für diese wird gerade auf EU-Ebene versucht eigene Regelungen zu finden.

In zwei Jahren soll die Richtlinie in Kraft treten

Die Mitgliedstaaten haben nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Auf Ratsebene hat man sich bereits geeinigt. Damit steht einer Umsetzung nichts mehr im Wege und wird ein Kapitel abgeschlossen, das sich über Jahre gezogen hat. Erst der Vertrag von Lissabon machte es möglich, dass es zu einer Einigung kam, denn davor befand sich die Single Permit Richtlinie in der alleinigen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, die aber einstimmig darüber hätten abstimmen müssen. Das war aufgrund vom Widerstand einiger Mitgliedstaaten nicht möglich gewesen.

Weiterführende Information:

Presseaussendung des Europäischen Parlaments zu Single Permit