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Vor kurzem hat die Europäische Kommission ein neues Maßnahmenpaket für den Luftfahrtbereich veröffentlicht. Neben der Reduzierung der Kapazitätsengpässe auf den europäischen Flughäfen und neuen Regeln zum Fluglärm soll auch die Qualität und Effizienz der Bodenabfertigungsdienste verbessert werden. Gerade dieser Bereich ist sehr arbeitsintensiv, in Europa sind rund 60.000 Personen in diesem Sektor beschäftigt. Die neuen Liberalisierungspläne der Kommission werden von ArbeitnehmerInnenvertretungen heftig kritisiert – Lohndumping und Sozialabbau sind zu befürchten.
Bereits seit 1996 sind die Bodenabfertigungsdienste auf den Flughäfen weitestgehend liberalisiert. Auf jedem größeren Flughafen sind nun mehrere DienstleisterInnen zu finden. Für vier Dienstleistungskategorien Gepäckabfertigung, Vorfelddienste, Betankungsdienste sowie Fracht- und Postabfertigung gibt es jedoch die Regelung diese Dienste auf zwei Anbieter zu beschränken. Diese Bestimmung soll nun aufgeweicht werden, die Airlines sollen künftig zwischen drei Anbietern wählen können. Dabei hat sich gezeigt, dass sich die Qualität der Bodenabfertigung mit der Regelung aus dem Jahr 1996 eher verschlechtert als verbessert hat.

Das gibt die Kommission auch indirekt zu mit der Feststellung, dass 70 % der Verspätungen durch Probleme am Boden verursacht werden. Und erweist damit dem Passagier einen Bärendienst. Ja, der Wettbewerb wird damit sicher steigen, jedoch geht das auf Kosten der Qualität der Bodenabfertigungsgeräte und der Beschäftigten. Denn bei den Ausschreibungen für diese Dienste wird wie üblich jener Anbieter gewinnen, der das günstigste Angebot abgibt, dh auch derjenige, der am meisten bei Infrastruktur und insbesondere bei den Löhnen für die ArbeitnehmerInnen spart. Ob mit Lohndumping und Einsparungen bei der Bodenabfertigungsinfrastruktur das für den Flugverkehr unerlässliche hohe Maß an Sicherheit und Zuverlässigkeit gewährleistet werden kann, ist zu hinterfragen.

Immerhin sieht die Kommission in ihrem neuen Vorschlag eine obligatorische Mindestausbildung für die Beschäftigten vor. Bei Ausschreibungen soll überdies auch ein Passus erlaubt sein, der vorsieht, dass das erfolgreiche Unternehmen Beschäftigte des vorherigen Auftragsnehmers übernehmen muss. Geht es nach der Kommission wird in Zukunft die Flughafenleitung die Koordinierung der Bodenabfertigung übernehmen müssen.

Nachdem die Kommission ihre Legislativvorschläge weiterhin mit aufgesetzten Scheuklappen schreibt, ist zu hoffen, dass Rat und Europäisches Parlament, die in dieser Sache nun am Wort sind, zu der Feststellung kommen, dass mehr Wettbewerb nicht in jedem Fall höhere Qualität und mehr Effizienz bedeutet, sondern auch durchaus das Gegenteil zur Folge haben kann.