Nachrichten

Zurück
Nachdem deutlich wurde, dass die 2007 in Kraft getretene Finanzmarktrichtlinie (MiFID) Tür und Tor für die Schaffung von noch undurchsichtigeren Handelsplattformen öffnete und damit die Spekulation mit Derivaten auf Waren und Rohstoffe in einem noch nie dagewesenen Maße ermöglichte, hat sich die Kommission nun endlich darauf geeinigt, über eine neue Richtlinie und Verordnung zur MiFID mehr Transparenz und Regulierung in alle bestehen Handelsplattformen für Finanzprodukte zu bringen. Zusätzlich sieht künftig eine Marktmissbrauchsverordnung (MAD) stärkere Sanktionen strafrechtlicher Natur gegen Finanzjongleure vor. Dies soll über stärkere Eingriffsrechte der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) und der nationalen Aufsichtsbehörden garantiert werden. Das Ausmaß derartiger Sanktionen bleibt allerdings den Mitgliedstaaten überlassen. Österreich gehört zu den Ländern, die laut Kommission überhaupt keine Regelung gegen Marktmanipulation haben.
Neben traditionellen Börsen werden auch neue Handelsplattformen reguliert

Finanzinstrumente, die bislang lediglich auf neuen oder bisher unregulierten Handelsplätzen gehandelt wurden, hier allen voran außerbörslich gehandelte Finanzprodukte (sogenannte „over the counter“-Geschäfte), werden künftig einheitlichen Regeln unterliegen. Mehr Transparenz soll so den Anlegerschutz garantieren. Diese Erkenntnis kommt allerdings reichlich spät, da die Finanzmarktderegulierung entgegen der Erwartungen der Kommission nicht für mehr Wettbewerb und niedrigere Preise gesorgt hat. Im Gegenteil, Finanzmarktalchemisten haben noch mehr undurchsichtige und verschachtelte Finanzprodukte erfunden, die den Wettbewerb behinderten und für mehr Spekulation und Preisschwankungen sorgten.

Kommission will den fairen Wettbewerb und Transparenz fördern

Um Wettbewerb und Transparenz zu fördern, unterliegen künftig alle Handelsplätze in der EU dem gleichen Regelwerk. Die Kommission sieht die neuen Vorschläge zur Finanzmarktrichtlinie (MiFID) und zur Marktmissbrauchsverordnung (MAD) als Gesamtpaket. Denn die rechtliche Abdeckung aller Handelsplattformen und angeblich fast aller Finanzinstrumente durch die MiFID soll ja mit strafrechtlichen Sanktionen durch die MAD zu größerer Rechtssicherheit und somit zu besser funktionierenden Finanzmärkten führen. Die gemeinsamen Vorschriften gelten künftig nicht nur für traditionelle Börsen und so genannte multilaterale Handelssysteme (MTFs), sondern auch für eine neue Kategorie von Handelsplattformen, die auch „organisierte Handelssysteme“ (OTFs) genannt werden. Letztere unterlagen bislang keinerlei Regulierung und haben zu einer weiteren Destabilisierung und Entartung der Finanzmärkte geführt.

Hochfrequenzhandel wird nicht abgeschafft

Die MiFID soll künftig eine Bremse für technologische Innovationen wie den Hochfrequenzhandel mit Finanzprodukten einführen, um somit extremen Preisschwankungen den Garaus zu machen. Hochfrequenzhändler müssen dazu beispielsweise genügend Liquidität bereithalten. Auch die Regeln zum Hochfrequenzhandel umfassen künftig alle Teilnehmer: einerseits die Händler selber (Investmentfirmen und Händler mit Computerprogrammen, die Algorithmen anstellen, die Preise und Auftragsmengen automatisch und ohne menschliches Zutun festlegen), andererseits die Handelsplattformen, die auch Zulassungsregeln einzuhalten haben. Innerhalb der Marktmissbrauchsverordnung wird es für Händler auch nicht mehr möglich sein, Handelsaufträge ohne Handelsabsicht zu erteilen – ein kolossales Beispiel für Marktmanipulation. Die MiFID beinhaltet auch eine Begrenzung von Positionen (Kauf- oder Verkaufsverpflichtungen eines Marktteilnehmers in Bezug auf ein Finanzinstrument), um ausufernde Risiken und extreme Preisvolatilitäten zu verhindern. Künftig werden auch für Marktteilnehmer aus Drittländern spezifische Bedingungen zu erfüllen sein, um an den EU-Handelsplätzen operieren zu können und damit die Transparenz an den Märkten zu erhöhen.

Alles in allem scheint die Kommission weiterhin den Märkten nachzulaufen und versucht nun alle möglichen Finanzprodukte und Handelsplätze zu regulieren.

Weiterführende Informationen:

Neue Vorschriften für effizientere, widerstandsfähigere und transparentere Finanzmärkte in Europa

Insider-Geschäfte und Marktmanipulation: Europäische Kommission fordert strafrechtliche Sanktionen zur Abschreckung und zur Verbesserung der Marktintegrität