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Eine vom Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss veranstaltete Konferenz beschäftigte sich mit möglichen Maßnahmen der Europäischen Kommission zu den Flugpassagierrechten. Eine hochrangige Kommissionsbeamtin stellte bei der Diskussion fest, dass bereits nächstes Jahr ein neuer Rechtsvorschlag zu den Flugpassagierrechten kommen könnte.
Noch dieses Jahr im Oktober soll eine Kommissionsmitteilung zu Passagierrechten veröffentlicht werden. Darin sollen alle Verkehrsmodi abgedeckt sein. Marjeta Jager, Direktorin bei der Generaldirektion Verkehr bei der Europäischen Kommission, kritisierte, dass es bei der bestehenden Flugpassagier-Verordnung viele Umsetzungsmängel gäbe. Passagiere würden schlecht informiert. Ihr Kollege Salvatore d’Acunto unterstrich, dass es die Kommission nicht hinnehmen könne, wenn einzelne Fluglinien Kompensationsleistungen infrage stellen. In einigen Fällen helfe auch der Europäische Gerichtshof weiter: Fluglinien wird es nach einem EUGh-Urteil beispielsweise schwerer gemacht, einfach die Behauptung aufzustellen, dass der Flug wegen technischer Probleme verspätet sei. Dies müsse nun klarer spezifiziert werden.

Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments zu den Flugpassagierrechten, EU-Abg. Keith Taylor forderte, die Unvollkommenheiten bei der bestehenden Verordnung zu den Passagierrechten auszuräumen. Die Verordnung müsse klar, einfach zu verstehen, transparent und fair sein. Ein entsprechender Berichtsentwurf werde im Dezember im Verkehrsausschuss vorgestellt werden und voraussichtlich im März 2012 im Plenum des Europäischen Parlaments verabschiedet, so der grüne EU-Abg.

Gunta Anca, Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) berichtete über unzählige Hindernisse, die sie als Rollstuhlfahrerin bei Flügen erlebt habe. Die Regelungen für Assistenz bei Personen mit reduzierter Mobilität seien von Airline zu Airline verschieden. Teilweise muss man binnen 2 Tagen ab dem Kauf des Tickets bekanntgeben, ob man Hilfestellungen benötigt. Bei einigen Fluglinien kann man diesen Dienst nur telefonisch bestellen, die Kosten betragen teilweise sogar mehr als 2 €/Minute. Zwischen den Airlines sei die Kooperation beim Umsteigen schlecht. Als Rollstuhlfahrer sei man der letzte der aus dem Flugzeug aussteige, muss aber beim Einsteigen den Regeln entsprechend der erste sein. Das sei manchmal beim Umsteigen nur schwer zu bewerkstelligen. Anca hat auch in manchen Fällen Sorge, was mit ihrem speziellen Rollstuhl passiert und ob er nach dem Flug auch noch heil sei. Die Rollstühle, die zum Einsteigen verwendet werden, seien unsicher. Für Passagiere mit Behinderungen seien daher einheitliche Regeln dringend notwendig, so die Mandatarin des EWSA.

Nuria Rodriguez Murillo von der europäischen Verbraucherschutzorganisation BEUC schilderte, dass 80 % der VerbraucherInnenbeschwerden den Flugverkehr betreffen. Es gebe in vielen Mitgliedstaaten Verstöße gegen die bestehende Verordnung, so zum Beispiel in Belgien, Frankreich, Italien oder Spanien. So fehlen oft schriftliche Informationen, die Passagiere erhalten bei Verspätung keine Getränke und/oder keine Unterkunft bzw. werden bei einer Absage des Fluges nicht über ihre Rechte informiert.

Bei einer Überarbeitung der Verordnung wären klare Regeln für Flüge, die außerhalb der EU beginnen, wünschenswert. Auch muss besser geklärt werden, welche Regeln bei verloren gegangenem Gepäck gelten und was genau unter den Begriff höhere Gewalt zu verstehen sei. Es müsse auch die Möglichkeit geben notfalls Sammelklagen einreichen zu können, so die BEUC-Vertreterin abschließend.