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Allergene sind künftig verpflichtend auf Lebensmittelpackungen anzugeben; Die Herkunft von Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch muss deklariert werden. Das sind nur einige der neuen Bestimmungen, über die sich das Europäische Parlament und der Rat geeinigt haben.
Informationen auf Lebensmittelpackungen wie Energiegehalt, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker Eiweiß und Salz müssen nun verpflichtend je 100g/ml auf der Rückseite angegeben werden. Die Forderung, diese Angaben auf der Vorderseite zu platzieren, konnte sich letztlich nicht durchsetzen. Leider ist auch die Kennzeichnung der bedenklichen Transfette nicht vorgesehen. Angaben über bestimmte Stoffe, die zu allergischen Reaktionen oder Unverträglichkeiten führen können, müssen sowohl bei verpackten als auch nicht verpackten Lebensmitteln angegeben werden – auch wenn man auswärts essen geht, muss darüber informiert werden. Neben der Herkunft von Rindfleisch, welche wegen einer anderen Verordnung bereits angegeben werden muss, ist künftig auch der Herkunftsort von Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch verpflichtend zu nennen. Wie diese Herkunftsangabe genau auszusehen hat, zum Beispiel, ob als Herkunft die Information „EU“ genügt oder das Mitgliedsland beziehungsweise eine Region oder Ort zu nennen ist, muss erst im Rahmen einer Durchführungsvorschrift ausgearbeitet werden. Die auf Lebensmitteln angebrachten Angaben müssen gut lesbar sein, verspricht die Kommission. Entsprechende Regelungen dazu müssen aber erst ausgearbeitet werden.

Käseimitate (Analogkäse) sind als solche zu kennzeichnen. Ebenso ist anzugeben, wenn Formfleisch bzw. –fisch (aus mehreren Fleisch- oder Fischstücken zusammengesetztes Fleisch oder Fisch) angeboten wird. Sollte eine Zutat, die der Verbraucher in einem Lebensmittel normalerweise erwarteten kann, durch einen anderen Stoff ersetzt werden, so ist dies künftig gut sichtbar anzugeben. Leider nicht vorgesehen wurde die Ampelkennzeichnung, die den Gehalt von zum Beispiel Salz, Zucker, Fett je nach Gehalt in Rot, Grün oder Gelb darstellt.

Das Europäische Parlament hat diese neuen Regelungen diese Woche beschlossen, der Rat wird nach der Sommerpause folgen. Die Kennzeichnungsbestimmungen werden voraussichtlich ab 2014 anzuwenden sein, die Nährwertdeklarationen erst ab 2016.