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Diese Woche stimmte das EU-Parlament über einen Bericht zu Frauen in wirtschaftlichen Führungspositionen ab. Derzeit liegt der Frauenanteil in den höchsten Entscheidungsgremien der größten börsennotierten Unternehmen lediglich bei 10,9 %. Um dies zu ändern, fordert nun das Europäische Parlament (EP) von der EU-Kommission einen Vorschlag für eine gesetzliche Frauenquote. In Spanien, Frankreich, den Niederlanden und seit einer Woche auch in Belgien und Italien ist diese bereits Realität.
Kommissarin Reding will den Unternehmen eine letzte Chance geben, bevor es zu gesetzlichen vorgeschriebenen Quoten kommt

Sowohl die zuständige EU-Kommissarin Reding als auch das EU-Parlament weisen zu Recht auf unzählige Studien hin, die besagen dass ein Zusammenhang zwischen den verbesserten wirtschaftlichen und finanziellen Ergebnissen von Unternehmen und der Präsenz von Frauen in den Entscheidungsgremien dieser Unternehmen besteht. Aber auch, dass eine signifikante Vertretung von Frauen in Führungspositionen nachweislich zur Steigerung der Leistung und der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit beiträgt. Faktum ist jedoch, dass Frauen in Führungsgremien mehr als unterrepräsentiert sind. Gerade einmal um einen halben Prozentpunkt wächst der Anteil jährlich. Dies würde bedeuten, dass es weitere fünfzig Jahre dauern würde, bis in den Führungsgremien der Unternehmen der Anteil beider Geschlechter mindestens 40 % beträgt. Die EU-Kommission will dabei nicht länger untätig zusehen und kündigte an, im Jahre 2012 eine legislative Regelung vorzuschlagen, sollten die börsennotierten Unternehmen nicht innerhalb der nächsten 12 Monate im Wege der Selbstregulierung den Frauenanteil in ihren Entscheidungsgremien durch freiwillige Maßnahmen bis 2015 auf 30 % und bis 2020 auf 40 % anheben.

Gleichstellung von Frauen und Männern ist Grundprinzip der Europäischen Union

Das EP stellt im Bericht ebenfalls fest, dass es eines der vorrangigen Ziele der Union sein sollte, kompetenten und qualifizierten Frauen den Zugang zu Positionen zu ermöglichen, die heutzutage schwer für sie zu erreichen sind, indem die fortbestehenden Hindernisse und Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern, die Frauen am beruflichen Aufstieg hindern, beseitigt werden. Eine weitere Forderung ist, dass Maßnahmen und Vereinbarungen für die Bereitstellung von qualitativ hochwertigen und erschwinglichen Diensten zu treffen sind. Beispielsweise die Betreuung von Kindern und sonstige Ausgleichsmaßnahmen, die in Unternehmen tätigen Frauen und Männer dabei unterstützen, Familien- und Berufsleben miteinander zu vereinbaren. Weiters werden die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgerufen, Verbesserungen beim Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen zu schaffen. Abschließend wird vom EP festgehalten, dass zum Beispiel in Norwegen, wo es eine gesetzliche Quote von mindesten 40% in den Vorständen/Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen gibt, der Widerstand zunächst groß war, das Gesetz aber schlussendlich zu greifbaren Ergebnissen geführt hat. Nun ist die Europäische Kommission am Zug - sie alleine hat das Recht EU-Gesetze vorzuschlagen - um der Forderung des EP nach einer stärkeren Präsenz von Frauen in Vorständen/Aufsichtsräten den nötigen Nachdruck zu verleihen, sollte die geforderten Selbstverpflichtungen nicht den gewünschten Erfolg bringen.

Weiterführende Informationen:

Presseaussendung des Europäischen Parlaments

Bericht des EP über Frauen in wirtschaftlichen Führungspositionen