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ZurückLetzte Woche veranstaltete das Europäische Parlament (EP) ein Hearing zur legalen Migration nach Europa und nahm die neuen Richtlinienvorschläge der EU-Kommission zur Saisonarbeit und zur innerbetrieblichen Entsendung von Drittstaatsangehörigen unter die Lupe. Diskutiert wurde auch über die nun vorliegenden Arbeitsdokumente der Berichterstatter zu den Vorschlägen. Große Ablehnung war unter den TeilnehmerInnen nicht zu verspüren.
Mit einiger Verspätung nimmt das EP seine Arbeit auf
Voriges Jahr im Juli 2010 stellte die EU-Kommission die Richtlinienvorschläge zur Saisonarbeit und zur innerbetrieblichen Entsendung von Drittstaatsangehörigen nach Europa vor. Seitdem ist einige Zeit vergangen. Der Rat hat bereits kurz nach der Vorstellung seine Arbeit aufgenommen. Nicht so das EP. Es dauerte bis April 2011, um den internen Kampf bezüglich der Zuständigkeit im EP beizulegen. Ursprünglich erklärte sich der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) alleinzuständig für beide Richtlinienentwürfe. Der Ausschuss für Beschäftigung (EMPL) reklamierte für sich aber zumindest eine Mitzuständigkeit, da beide Richtlinien sehr wohl auch den EU-Arbeitsmarkt betreffen – nicht zu Unrecht. Erst vor kurzem einigte man sich auf eine geteilte Zuständigkeit beider Ausschüsse. Mit einer satten Verspätung kann nun die Arbeit aufgenommen werden. Den ersten Auftakt stellte das Hearing dar. Es wurden dabei erstmals die lang ersehnten Arbeitsdokumente präsentiert.
Moraes: Das Bauwesen könnte vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen werden
Der Berichterstatter für die Saisonnierrichtlinie, Claude Moraes, merkte an, dass er davon überzeugt ist, dass die Richtlinie gebraucht wird. Er sprach sich für die Gleichbehandlung auf dem EU-Arbeitsmarkt für Drittstaatsangehörige aus, damit Vergütungs- und Arbeitsbedingungen nicht unterlaufen werden. Kritisch müsse darüber nachgedacht werden, so Moraes, welche Wirtschaftsbereiche unter den Anwendungsbereich der Richtlinie (RL) fallen sollen. Darüber wird nämlich in der RL nicht gesprochen. Das könnte bedeuten, dass auch beispielweise das Bauwesen, eine sicher nicht so saisonabhängige Tätigkeit, unter den Anwendungsbereich fallen würde. Moraes sieht auch im RL-Vorschlag die Möglichkeit der Schaffung eines Systems der zirkulären Migration, bei dem die Drittstaatsangehörigen, die ihren Wohnsitz außerhalb der EU haben, für ein paar Monate in die EU kommen, um hier zu arbeiten, und dann in ihr Wohnsitzland wieder zurückkehren. Das System der zirkulären Migration lehnt die Arbeiterkammer ab, denn speziell die Rückkehrmigration wird nach unserer Ansicht und den bisherigen Erfahrungen nicht funktionieren.
Innerbetriebliche Entsendung bringt Vorteile für Unternehmen
Der Berichterstatter für die Richtlinie zur innerbetrieblichen Entsendung, Salvatore Iacolino, ging auf die Zulassungsbedingungen, die Definition, den Aufgabenbereich und die Aufenthaltsdauer bei der Vorstellung seines Arbeitsdokumentes ein. Prinzipiell teile er die Ziele und Bestrebungen des Vorschlags der Kommission, betont aber die Notwendigkeit, einige zweckmäßige Änderungen einzuarbeiten, um den Anwendungsbereich und Sinngehalt genauer zu definieren. Iacolino sprach sich auch für ein zügiges und schnelles parlamentarisches Verfahren aus. Es sieht jedoch nicht ganz danach aus, denn ein vorläufiger Plan sieht vor, dass erst im Oktober 2011 über beide Berichte im EP abgestimmt werden soll. Bis dahin gilt es auch mit dem Rat eine Einigung zu finden.
Weiterführende Informationen:
AK-Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag für saisonale Beschäftigung
AK-Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag über innerbetrieblich Entsandte
Arbeitsdokument über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung (Iacoliono)
Arbeitsdokument 1 zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung (Moraes)
Arbeitsdokument 2 zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung (Moraes)
Voriges Jahr im Juli 2010 stellte die EU-Kommission die Richtlinienvorschläge zur Saisonarbeit und zur innerbetrieblichen Entsendung von Drittstaatsangehörigen nach Europa vor. Seitdem ist einige Zeit vergangen. Der Rat hat bereits kurz nach der Vorstellung seine Arbeit aufgenommen. Nicht so das EP. Es dauerte bis April 2011, um den internen Kampf bezüglich der Zuständigkeit im EP beizulegen. Ursprünglich erklärte sich der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) alleinzuständig für beide Richtlinienentwürfe. Der Ausschuss für Beschäftigung (EMPL) reklamierte für sich aber zumindest eine Mitzuständigkeit, da beide Richtlinien sehr wohl auch den EU-Arbeitsmarkt betreffen – nicht zu Unrecht. Erst vor kurzem einigte man sich auf eine geteilte Zuständigkeit beider Ausschüsse. Mit einer satten Verspätung kann nun die Arbeit aufgenommen werden. Den ersten Auftakt stellte das Hearing dar. Es wurden dabei erstmals die lang ersehnten Arbeitsdokumente präsentiert.
Moraes: Das Bauwesen könnte vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen werden
Der Berichterstatter für die Saisonnierrichtlinie, Claude Moraes, merkte an, dass er davon überzeugt ist, dass die Richtlinie gebraucht wird. Er sprach sich für die Gleichbehandlung auf dem EU-Arbeitsmarkt für Drittstaatsangehörige aus, damit Vergütungs- und Arbeitsbedingungen nicht unterlaufen werden. Kritisch müsse darüber nachgedacht werden, so Moraes, welche Wirtschaftsbereiche unter den Anwendungsbereich der Richtlinie (RL) fallen sollen. Darüber wird nämlich in der RL nicht gesprochen. Das könnte bedeuten, dass auch beispielweise das Bauwesen, eine sicher nicht so saisonabhängige Tätigkeit, unter den Anwendungsbereich fallen würde. Moraes sieht auch im RL-Vorschlag die Möglichkeit der Schaffung eines Systems der zirkulären Migration, bei dem die Drittstaatsangehörigen, die ihren Wohnsitz außerhalb der EU haben, für ein paar Monate in die EU kommen, um hier zu arbeiten, und dann in ihr Wohnsitzland wieder zurückkehren. Das System der zirkulären Migration lehnt die Arbeiterkammer ab, denn speziell die Rückkehrmigration wird nach unserer Ansicht und den bisherigen Erfahrungen nicht funktionieren.
Innerbetriebliche Entsendung bringt Vorteile für Unternehmen
Der Berichterstatter für die Richtlinie zur innerbetrieblichen Entsendung, Salvatore Iacolino, ging auf die Zulassungsbedingungen, die Definition, den Aufgabenbereich und die Aufenthaltsdauer bei der Vorstellung seines Arbeitsdokumentes ein. Prinzipiell teile er die Ziele und Bestrebungen des Vorschlags der Kommission, betont aber die Notwendigkeit, einige zweckmäßige Änderungen einzuarbeiten, um den Anwendungsbereich und Sinngehalt genauer zu definieren. Iacolino sprach sich auch für ein zügiges und schnelles parlamentarisches Verfahren aus. Es sieht jedoch nicht ganz danach aus, denn ein vorläufiger Plan sieht vor, dass erst im Oktober 2011 über beide Berichte im EP abgestimmt werden soll. Bis dahin gilt es auch mit dem Rat eine Einigung zu finden.
Weiterführende Informationen:
AK-Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag für saisonale Beschäftigung
AK-Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag über innerbetrieblich Entsandte
Arbeitsdokument über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung (Iacoliono)
Arbeitsdokument 1 zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung (Moraes)
Arbeitsdokument 2 zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung (Moraes)