Nachrichten

Zurück
Am Mittwoch stellte die Kommission ihren Vorschlag über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage vor. In mehreren Mitgliedsstaaten operierende Unternehmen sollen in Zukunft wählen können, ob sie die Steuersysteme der jeweiligen Länder oder ein 28. EU-System zur Berechnung der Körperschaftsteuerbasis heranziehen. Einen Mindestkörperschaftsteuersatz sieht die Kommission jedoch nicht vor. Damit wird der Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten um den niedrigsten Körperschaftsteuersatz nach wie vor weitergehen.
Der Vorschlag sieht vor, dass Unternehmen für eine einheitliche Steuerbemessungsgrundlage- eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) - für ihre gesamte Aktivität in der EU optieren können. Die Bemessungsgrundlage wird dann EU-weit über die Gewinn- und Verlustrechnung berechnet. So können Gewinne und Verluste der Unternehmen zwischen mehreren EU-Ländern ausgeglichen werden.

Die Einführung der GKKB ist für die Unternehmen optional, es entsteht also zusätzlich zu den bestehenden 27 Steuersystemen ein 28. System. Ziel der GKKB ist, dass die Unternehmen (Befolgungs-)Kosten einsparen können, steuerliche Hindernisse (wie zum Beispiel die Möglichkeit der Anrechnung von Auslandsverlusten) beseitigt werden und Unternehmen einfacher in andere EU Staaten expandieren können, da die Bemessungsgrundlage gesamt für alle Aktivitäten in der EU berechnet wird.

Die EU-weit berechnete Bemessungsgrundlage wird nach einem Schlüssel auf die Länder in denen das Unternehmen ansässig ist aufgeteilt. Dieser setzt sich zu einem Drittel aus der Anzahl der Beschäftigten und der Lohnsumme im betreffenden Land, zu einem Drittel aus dem Umsatz und zu einem Drittel aus den Vermögenswerten zusammen. Es kann also durch das System zu Verschiebungen der Steuern zwischen den Ländern kommen. Als Steuersätze werden die Sätze in den einzelnen Mitgliedsstaaten auf die GKKB angewandt. Die Studien deuten laut EU Kommission daraufhin, dass die Steuerbemessungsgrundlagen in den zentral- und osteuropäischen Mitgliedsländern, sowie in Deutschland, Spanien, Frankreich, Griechenland, Italien und dem Vereinigten Königreich ansteigen könnten.

Die Steuersätze der Mitgliedsländer werden nicht harmonisiert, was Algirdas Šemeta EU-Steuerkommissar in seiner Rede noch einmal betonte: Dies solle weiterhin eine nationale Angelegenheit bleiben. Weitere Themen, zu denen es in nächster Zeit Vorschläge beziehungsweise Mitteilungen der Kommission geben soll, sind die Mehrwertsteuer, zu der es gerade eine öffentliche Konsultation gibt, Steuern auf Energie, Doppelbesteuerung, Steuervermeidung und Steuerflucht. Die erhöhte Transparenz solle einer Bekämpfung des Steuerwettbewerbs dienen, strich Šemeta heraus, denn sie ermögliche einen faireren Wettbewerb. Wie der Steuerwettlauf nach unten damit in der Praxis eingedämmt werden soll, erklärte er nicht.

Das System könnte zur Folge haben, dass der Steuerwettbewerb stärker über die nominellen Steuersätze ausgetragen wird (siehe Studie der Arbeiterkammer unter ‚weiterführende Informationen‘). Ziel der Kommission ist es, dass die Richtlinie nächstes Jahr verabschiedet wird. Ob dieses Ziel erreicht werden könne, ist jedoch fraglich, da die Kommission mit einem ersten Vorschlag zur Harmonisierung der Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer vor rund 5 Jahren bereits einmal gescheitert ist.


Weiterführende Informationen:

Arbeiterkammer: Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union – Steuerwettbewerb und Steuerharmonisierung

EU-Kommission: Question and Answers on the CCCTB (nur Englisch)

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)