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Am Dienstag stellte Werner Langen von der Europäischen Volkspartei 125 Abänderungsanträge zum Vorschlag für eine Verordnung über OTC Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister im Wirtschafts- und Finanzausschuss des Europäischen Parlaments vor. Mitte April soll die Verordnung erneut im Ausschuss diskutiert und Anfang Juni im Parlament abgestimmt werden
EU-Abgeordneter Langen schlug vor, dass sich im Gegensatz zum Vorschlag der Kommission der Geltungsbereich dieser Verordnung nur auf OTC-Derivate (Derivate, die außerbörslich – over the counter – gehandelt werden) beschränken soll. Außerdem soll es Ausnahmen von den Clearingvorschriften geben. Kleine und mittlere Banken und Sparkassen mit einem Bilanzvolumen von unter 10 Milliarden Euro oder mittlere bis mittelgroße Unternehmen mit weniger als einer Milliarde Jahresumsatz könnten von der Clearingpflicht ausgenommen werden. Dieser Vorschlag findet sich noch nicht im Bericht, sollte aber eingebracht werden, forderte Langen.
Für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OAGW, Wertpapierfonds), die nur in geringem Umfang Derivativgeschäfte tätigen und daher keine finanzielle Gegenpartei sind, soll es Ausnahmeregelungen geben. Nicht-finanzielle Gegenparteien sollen nur von der Clearingpflicht betroffen sein, wenn sie die Clearingschwelle für 90 Tage überschreiten. Die Forderung Pensions- oder Energiefonds auszunehmen finde, so Langen, zurzeit keine Mehrheit. Ein weiterer Änderungsantrag streicht die Einrichtung von Kollegien, die sich aus nationalen zuständigen Behörden und der Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) zusammensetzen, aus dem Bericht. Nur die ESMA solle die Aufsicht haben, da die Kollegien diese verkomplizieren würden.
Der sozialdemokratische Abgeordnete Leonardo Domenici kritisierte, dass die vorgeschlagen Ausnahmeregelungen und Schwellen den Text abschwächen würden. Die Ausnahmen verwässern, was das eigentliche Anliegen war und seien damit der heikelste Punkt bei den Abänderungsanträgen. Auch die Frist von 90 Tagen sei zu lang.

Bilateraler Handel und die Ausnahmen für Nicht-Finanzunternehmen bieten weiterhin Schlupflöcher, die das eigentliche Ziel unterlaufen, die Stabilität des Finanzmarktes zu erhöhen. Daher fordert die AK, diese Regelungen zu streichen. Ein weiteres Problem ist, dass auch Clearingstellen zu groß werden könnten – too big to fail. Sie sollten daher auf ihr Kerngeschäft beschränkt bleiben und einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen.
Die Verringerung des Volumens der Derivativmärkte wird in dem Vorschlag zur Richtlinie nicht angesprochen. Diese wäre allerdings ein zentraler Schritt, um die Auswirkungen der Derivativmärkte auf andere Märkte, wie den Nahrungsmittelmarkt, zu verringern und die Kontrolle und Regulierung zu erleichtern. Die Verringerung des Volumens könnte zum Beispiel durch eine Steuer auf Finanztransaktionen erreicht werden.


Weiterführende Informationen:

AK Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister

Entwurf eines Berichts über den Vorschlag für eine Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister