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Neue Regeln für WertpapierinvestorInnen sieht ein Entwurf zur so genannten Prospektrichtlinie vor. In seiner letzten Plenarsitzung hat das Europäische Parlament seine Vorstellungen dazu verabschiedet – mit enttäuschenden Ergebnissen für KleinanlegerInnen.
JedeR AnlegerIn soll verpflichtend bei der Emission von Wertpapieren einen Prospekt in der Sprache des jeweiligen Mitgliedslandes ausgehändigt bekommen. Das war eine der Forderungen der Arbeiterkammer bei der Überarbeitung der Prospektrichtlinie. In dem abgestimmten Text wird man jedoch vergeblich nach derartigen Bestimmungen suchen. Die zentrale Information über die Anlage soll eine Zusammenfassung zum Prospekt liefern. Darin enthalten sein sollen Angaben über Merkmale und Risiken, die auf den Emittenten und die zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zutreffen. Weiter heißt es in den einleitenden Anmerkungen zur Prospektrichtlinie, die Mitgliedstaaten sollen Sorge dafür tragen, dass niemand lediglich für die Zusammenfassung des Prospekts haftet. Eine Haftung trifft den Finanzintermediär dann, wenn er im Prospekt falsche Angaben macht. Für Belegschaftsaktienprogramme soll es keine Verpflichtung geben Prospekte zu erstellen. Ebenfalls nicht eingegangen sind die EU-Abgeordneten auf die Forderung Kapitalmarktprospekte auf einer zentralen und für alle zugänglichen Homepage zur Verfügung zu stellen.

Dem so geänderten Richtlinientext stimmten die Europäische Volkspartei, die SozialdemokratInnen, die Liberalen und die Europäischen Konservativen zu. Abgelehnt haben den Bericht die Vereinten Europäischen Linken und zum Teil die Fraktion Europa der Freiheit und Demokratie. Die Grünen und weitere Teiler von Europa der Freiheit und Demokratie enthielten sich. Die meisten österreichischen EU-Abgeordneten stimmten dem Bericht ebenfalls zu. Nur die Grünen und die FPÖ enthielten sich der Stimme.

Der nun im Europäischen Parlament abgestimmte Text entspricht damit über weite Strecken nicht den Forderungen der Arbeiterkammer. Es bleibt nun zu hoffen, dass der Rat auf die zentralen Anliegen von KleinanlegerInnen Rücksicht nehmen wird.

Weiterführende Informationen:

AK-Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Prospekt-Richtlinie vom 24.9.2009