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Diese Woche legte die Europäische Kommission einen Aktionsplan vor, mit dem ein einheitlicher Raum der Sicherheit und des Rechts für 500 Millionen BürgerInnen der EU in den nächsten fünf Jahren geschaffen werden soll. Der Aktionsplan sieht unter anderem einen strengeren Datenschutz, mehr Rechtssicherheit der Beschuldigten im Strafverfahren und eine Präzisierung der Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen für den Zweck der Saisonarbeit vor.

Aktionsplan basiert auf Stockholmer Programm

Der fünfjährige Aktionsplan konkretisiert das von den Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten im Dezember 2009 beschlossene Stockholmer Programm. Darin wurden 170 Initiativen festgelegt, um in Europa bis 2014 einen einheitlichen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechtes zu schaffen. Die Kommission will damit den BürgerInnen Europas auch Rechte außerhalb ihres eigenen Mitgliedstaates gewähren und diese zeitgleich auch schützen, erklärte die dafür zuständige Kommissarin Reding. Die ebenfalls für den Aktionsplan mitzuständige Kommissarin Malmström wies darauf hin, dass ihr besonders die Schaffung eines gemeinsamen, auf Solidarität beruhenden Asyl- und Zuwanderungssystems am Herzen liegt.

Richtlinie für SaisonarbeitnehmerInnen kommt noch 2010

Teil des Aktionsplans ist die schon lange von der Kommission geplante Richtlinie für SaisonarbeitnehmerInnen. Die Kommission begründet die Notwendigkeit von SaisonarbeitnehmerInnen damit, dass Europa vor einer großen demografischen Herausforderung steht. Um diese Herausforderung zu meistern und das Wohlfahrtssystem Europas aufrecht zu erhalten, müssen Wege der legalen Migration für Drittstaatsangehörige gefunden werden, so die Kommission. Man will damit auch den Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten unterbinden, denn bis dato gelten in ganz Europa unterschiedliche Regelungen für die Zulassung von SaisonarbeitnehmerInnen. Auch könnte mit dem geplanten Vorschlag die Kooperation mit den Drittstaaten verbessert werden. So positiv, wie die Kommission das Thema mit den Saisoniers sieht, stellt es sich in Wirklichkeit nicht dar. Der Europäische Gewerkschaftsbund hat sich gerade in Zeiten einer Beschäftigungskrise gegen eine Saisonierrichtlinie ausgesprochen. Die Kommission plant 2010 den Vorschlag zu präsentieren.

Europäisches Parlament und Rat werden über den Aktionsplan beraten

Nachdem nun der Aktionsplan mit den Vorschlägen auf dem Tisch liegt, werden sich das Europäische Parlament und der Rat damit beschäftigen. Die Kommission hofft auf wohlwollende Zustimmung. Der Vertrag von Lissabon hat dem Europäischen Parlament mehr Mitsprache im Bereich Justiz und Inneres gebracht. Im Rat bedarf es bei Abstimmungen keiner Einstimmigkeit mehr. Neue Regelungen, die erst gelebt werden müssen, aber sicher für mehr Fort- als Rückschritt sorgen werden. 

Weiterführende Informationen:

Presseaussendung der Europäischen Kommission zum Aktionsplan

AK-Stellungnahme zum Stockholmer Programm