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ZurückBerichterstatter Andreas Schwab von der Europäischen Volkspartei und Kommissarin Reding sind sich weitgehend einig, dass nur jene Bereiche der Richtlinie vollständig harmonisiert werden sollen, in denen breite Zustimmung signalisiert wird. Das betrifft etwa die Vereinheitlichung von Begriffsdefinitionen oder eine einheitliche Widerrufsfrist bei Kaufverträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden. Darüber hinaus sollen dafür standardisierte Widerrufsformulare bereitgestellt werden. In anderen Bereichen, wie etwa bei der Gestaltung von Kaufverträgen, soll eine Mindestharmonisierung zur Anwendung kommen. Das bedeutet, dass bestimmte Mindesterfordernisse festgelegt werden, auf deren Basis die Nationalstaaten weitere eigene Regelungen treffen können.
VerbraucherInnenorganisationen und die VertreterInnen der Wirtschaft bewerten die Diskussion um den Anwendungsbereich der Richtlinie unterschiedlich. Die Europäische KonsumentInnenorganisation BEUC befürwortet etwa einen Mix aus Vollharmonisierung und Mindeststandards. Dies würde verhindern, dass KonsumentInnen schlechter gestellt werden und in bestimmten Bereichen trotzdem eine wichtige Vereinheitlichung bringen. Die Begeisterung der Vertreter der Wirtschaftslobby hält sich dagegen in Grenzen. Sie hätten eine durchgehende Vollharmonisierung einem Modell von Mindeststandards vorgezogen. AK EUROPA wird sich in Brüssel weiterhin dafür einsetzen, dass für die VerbraucherInnen im Zuge dieser Gesetzgebung kein Schaden entsteht.
Weitereführende Informationen:
AK-Stellungnahme zur Neuordnung der Rechte der Verbraucher in Europa – Auswirkungen auf den Konsumenten in Österreich