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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat diese Woche ein, auch aus österreichischer Sicht, sehr spannendes Urteil verkündet. Grob gesprochen urteilte der EuGH, dass bei einem drohenden ÄrztInnenmangel im eigenen Land Universitäten den Zugang für ausländische StudentInnen beschränken können. Österreich kann damit vielleicht aufatmen und die für ausländische StudentInnen geltenden Quoten beibehalten.

Diskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit verboten, sofern nicht objektiv gerechtfertigt

Grundlage für das Urteil war ein Fall in Belgien. Laut Dekret des belgischen Staates wurden die Universitäten und Hochschulen verpflichtet, die Zahl der als nicht in Belgien ansässigen Studierenden zu beschränken. Gegen das Dekret legten französische StudentInnen Klage beim belgischen Verfassungsgerichtshof ein. Dieser wendete sich im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens an den EuGH, denn es ging um Fragen der Auslegung des Unionsrechtes. Der Gerichtshof stellt zunächst fest, dass die streitige Regelung eine Ungleichbehandlung zwischen ansässigen und nichtansässigen Studierenden bewirkt. Eine solche Ungleichbehandlung ist eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, die verboten ist, sofern sie nicht objektiv gerechtfertigt ist. Damit wurde impliziert, dass Beschränkungen jedoch mit dem Unionsrecht vereinbar sind, wenn sie im Hinblick auf das Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt sind.

Nationales Gericht muss überprüfen, ob öffentliche Gesundheit gefährdet ist

Der EuGH stellte in seinem Urteil fest, dass es Aufgabe des nationalen Gerichts ist zu überprüfen, ob die öffentliche Gesundheit wirklich gefährdet ist. Der Nachweis muss durch nationale Stellen geführt werden, die anhand von zuverlässigen, übereinstimmenden und beweiskräftigen Daten nachweisen müssen, ob die geforderte Gefährdung vorliegt. Österreich hat schon seit ein paar Jahren Quoten für ausländische StudentInnen eingeführt und ist dafür bereits gerügt worden. Österreich wollte mit den Quoten den Ansturm deutscher Studentinnen eindämmen. Durch das richtungsweisende Urteil des EuGH wird man nun davon ausgehen können, dass die österreichische Quotenregelung hält.

Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung des EuGH