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Diese Woche tagten die Minister für Beschäftigung und Soziales in Brüssel. Der Beschäftigungsrat hätte der krönende Abschluss der schwedischen Präsidentschaft werden sollen – weit gefehlt! Auf der Tagesordnung standen zwar viele Dossiers, geprägt wurde die Ratstagung von Orientierungsaussprachen, Vorstellung von Arbeitsdokumenten, Annahmen von Schlussfolgerungen und von der Billigung von Stellungnahmen. Nur zwei politische Einigungen gab es - zur Elternurlaubsrichtlinie und zur sogenannten „Selbständigenrichtlinie“.
Schwedische Präsidentschaft startete im Juli ambitioniert – die großen Würfe blieben aber aus
Im Juli übernahmen die Schweden die Präsidentschaft und legten sich dich Latte hoch, zu hoch, wie sich nun herausstellte. 6 legislative Dossiers wollte man im sozial- und beschäftigungspolitischen Bereich abschließen, geworden sind es lediglich 2. Zur Verteidigung der Schweden muß jedoch vorgebracht werden, dass sie sich bemüht haben und politische Einigungen nur gefunden werden können, wenn sowohl der Rat als auch das Parlament zustimmen. Dies stellte sich schwerer heraus als ursprünglich angenommen. Die Elternurlaubsrichtlinie ist eine Ausnahme, wobei man aber sagen muß, dass diese vollinhaltlich bereits von den europäischen Sozialpartnern im Juni dieses Jahres beschlossen wurde. Der Rat hatte keine Möglichkeit inhaltliche Änderungen vorzunehmen. Er kann sie nur annehmen oder ablehnen, so steht es im EG Vertrag. Nun wurde die Elternurlaubsrichtlinie beschlossen und bringt eine Ausweitung des Elternurlaubes von bisher 3 auf 4 Monate pro Elternteil mit sich, wobei ein Monat nicht übertragbar ist. Damit sollen auch Männer zur Inanspruchnahme des Elternurlaubes ermutigt werden. Es wird auch zu Verbesserungen bei der Rückkehr aus dem Elternurlaub kommen. Die Bezahlung bleibt aber weiter Sache der Mitgliedstaaten.

Keine Einigung bei Mutterschutz, Antidiskriminierung und Mikrofinanzierung
Keine Einigung unter schwedischer Präsidentschaft am Beschäftigungsrat gab es zur Mutterschutzrichtlinie. Die Fronten zwischen Parlament und Rat sind einfach zu verhärtet. Das Parlament fordert viel mehr als der Rat gerne hätte. Dasselbe gilt für die „Mikrofinanzierungsrichtlinie“. Damit hätte unter anderem für Arbeitslose ein Instrument geschaffen werden sollen, das den Zugang zu Mikrokrediten ermöglicht hätte. Gut gemeint, aber der Knackpunkt liegt noch immer bei der Finanzierung. Parlament und Rat haben zu unterschiedliche Ansichten woher das Geld genommen werden soll. Auch die neue Antidiskriminierungsrichtlinie, die den Schutz vor Diskriminierungen außerhalb der Arbeitswelt hätte garantieren sollen, ist nicht abgeschlossen worden. Das Problem dabei ist die geforderte Einstimmigkeit im Rat. Es müssen sich alle Mitgliedstaaten einig sein. Deutschland ist und bleibt einer der vehementen Blockierer dieser Richtlinie. Am Rat wurde dazu lediglich ein Sachstandsbericht präsentiert. Die Selbständigenrichtlinie wurde beschlossen. Damit kommt es zu einer Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben oder zur Ausübung einer solchen beitragen. Die Richtlinie gilt für selbständige Erwerbstätige und deren Ehepartner. Mitarbeitende Ehepartner bekommen auf Antrag den gleichen sozialen Schutz wie selbständig Erwerbstätige. Auch die bis dato in Kraft stehende Mutterschutzrichtlinie gilt dann für selbständig Erwerbstätige und deren Ehepartner.

Spanien übernimmt mit 1.1.2010 die Präsidentschaft
Spanien wird ab 1.1.2010 die sozial- und beschäftigungspolitische Agenda weiter fortführen. Man kann nur hoffen, dass die noch offenen Dossiers vorangetrieben und rasch abgeschlossen werden. Vielleicht haben die Spanier mehr Verhandlungsgeschick als die Schweden, es ist ihnen jedenfalls zu wünschen.


Weiterführende Informationen:

Presseaussendung zum Beschäftigungsrat (nur auf Englisch)