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Vor fünf Jahren trat eine Verordnung zur besseren Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze in Kraft. Nationale Behörden sollen dadurch besser zusammenarbeiten. Eine Palette von Maßnahmen und Instrumenten soll helfen, die Verbraucherrechte zu wahren. Die Kommission präsentierte diese Woche im Europäischen Parlament, welche Verbesserungen die Verordnung bei der Rechtsdurchsetzung im Verbraucherbereich seit ihrer Einführung brachte.
Tamas Molnar von der Europäischen Kommission führte zu Beginn aus, dass durch die Verordnung ein Netzwerk von nationalen Durchsetzungsbehörden geschaffen werden konnte. Dadurch sei ein besserer Informationsaustausch zum Beispiel bei Ermittlungen zu grenzüberschreitenden illegalen Aktivitäten möglich.

Jedes Jahr würde über dieses Netzwerk einigen hundert Fällen nachgegangen. 2007 waren es einschließlich der EWR-Länder 327 Fälle, im Jahr 2008 392 Fälle, die durch das System des Informationsaustausches behandelt wurden.

Es gäbe aber nach wie vor Problemfelder, so der Kommissionsbeamte. Verbraucherschutzregeln werden in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgelegt; Es fehle für Nachforschungen oft Geld und Personal; Die Dauer bei der Beantwortung eines Falles betrage 150 bis 170 Tage, da oft die Entscheidung des Gerichts abgewartet werden müsse. In 10 Prozent der Fälle dauert es sogar über ein Jahr bis eine Entscheidung getroffen werden könne. Es gibt auch keine Regelungen bezüglich Bußgelder oder einer „Naming & Shaming“-Liste.

Die damalige Berichterstatterin zu dieser Verordnung EU-Abg. Evelyne Gebhardt, aber auch der Vorsitzende des Binnenmarktausschusses EU-Abg. Malcolm Harbour, wollten in diesem Zusammenhang nähere Informationen zum geplanten Sammelklagen-Vorschlag der Kommission. Tamas Molnar von der Kommission meinte dazu, das Ziel hinter diesem Vorschlag sei den Behörden ein zusätzliches Rechtsmittel in die Hand zu geben.


Weiterführende Informationen:

Kommissionsmitteilung zum Stand der Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes


Bericht der Kommission über die Anwendung der Verantwortung