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Vorige Woche unterzeichneten Vertreter der Europäischen Sozialpartner die erste Rahmenvereinbarung über die Vermeidung von Verletzungen durch scharfe und spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor. Umgesetzt wird die Rahmenvereinbarung durch eine Richtlinie, die dann für alle 27 Mitgliedstaaten gilt. Ein schöner Erfolg für die Europäischen Sozialpartner.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz betrifft alle
Nach monatelangen Verhandlungen zwischen den anerkannten europäischen Sozialpartnern im Krankenhaus- und Gesundheitssektor - HOSPEEM (Europäische Arbeitgebervereinigung im Krankenhaus- und Gesundheitssektor) und EGÖD (Europäischer Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst) - kam als Ergebnis ein klares Bekenntnis zur vorrangigen Bedeutung von Gesundheit und Sicherheit der ArbeitnehmerInnen im Krankenhaus- und Gesundheitssektor heraus. Die ArbeitgeberInnen- und ArbeitnehmerInnenvertreterInnen sind sich einig, dass für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz zusammen gearbeitet werden muss, um Beschäftigte vor Verletzungen und Infektionen durch scharfe und spitze medizinische Instrumente (einschließlich Nadeln) zu schützen und ihnen vorzubeugen. Ziel und Zweck der Vereinbarung ist es auch, eine möglichst sichere Arbeitsumgebung, einen integrierten Ansatz zur Entwicklung von Strategien für Risikobewertung, Gefahrenverhütung, Schulung, Informationsvermittlung, Sensibilisierung und Überwachung zu schaffen und Reaktions- und Nachverfolgungsverfahren einzuführen.

Rolle der ArbeitnehmervertreterInnen von entscheidender Bedeutung

Die Vereinbarung zielt auch auf die Rolle der ArbeitnehmervertreterInnen ab und misst ihnen eine besondere Rolle im Schutz vor der Vermeidung von Gefahren zu. Auch die ArbeitgeberInnen werden in die Pflicht genommen und müssen durch geeignete Informationsvermittlung und Sensibilisierung auf die Gefahr von scharfen und spitzen Instrumenten als Arbeitsmittel hinweisen.

Sozialer Dialog erfolgreiches Model zum Schutz der ArbeitnehmerInnenrechte
Einmal mehr bewiesen die europäischen Sozialpartner, dass der europäische soziale Dialog ein wirkungsvolles Instrument ist, um für die ArbeitnehmerInnen in der EU Verbesserungen zu erreichen. Man würde sich wünschen, dass dies auch bei anderen Themen so einfach wäre. Nun werden die europäischen Sozialpartner einen Antrag bei der Kommission einbringen, die dann, nach den Sommermonaten, dem Rat gemäß Artikel 139 des EG-Vertrags einen Vorschlag zur Umsetzung der Übereinkunft durch eine Richtlinie unterbreiten wird.


Weiterführende Informationen:

Presseaussendung der Europäischen Kommission

Übereinkunft der Sozialpartner