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Am 27.5.2009 organisierte die Europäische Kommission in Brüssel eine öffentliche Anhörung zur Harmonisierung von Solvabilitätsregeln für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EBAV). Ziel der Anhörung war es, erste Schlussfolgerungen aus der im Jahr 2008 durchgeführten öffentlichen Konsultation zu ziehen. Noch gibt es kein klares Zeichen der Kommission, wie das weitere Vorgehen aussehen könnte.
Kommission hält Solvabilitätsregeln in Zeiten der Krise für unerlässlich
Jörgen Holmquist, Generaldirektor für Binnenmarkt und Dienstleistungen bei der Europäischen Kommission, betonte in seinem einleitenden Statement, dass gerade in Zeiten der Krise Vertrauen eine wichtige Rolle spiele und daher Solvabilitätsregeln unerlässlich sind. Es bleibt aber die Frage offen, ob es einer weiteren Harmonisierung auf EU-Ebene bedarf. Dieser Meinung schloss sich auch Elemar Tertak, Direktor der Finanzinstitute in der EU-Binnenmarktkommission, an und ergänzte, dass eine hohe Sicherheit für Pensionisten maßgebend sei. Weiters erwähnte er die Wichtigkeit von internationalen Rechnungslegungspflichten. Zunächst werde man die 60 Antworten der durchgeführten Konsultation analysieren und dann entscheiden, welche Schritte die Kommission konkret unternehmen wird.

Pensionskassen haben in erster Linie eine soziale Aufgabe
Ein Vertreter des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) machte darauf aufmerksam, dass Pensionskassen in erster Linie eine soziale Aufgabe haben und dementsprechend auch handeln müssen. Der EGB setze sich immer für Regulierung ein, denn sonst besteht allzu oft die Gefahr, dass nach dem Motto „Was nicht verboten ist, ist auch erlaubt“ gehandelt wird. Es sollen schlicht und einfach die Rechte der Rentner gewahrt bleiben. Es bleibt nun abzuwarten, ob es in naher Zukunft einen Binnenmarkt für Betriebsrenten geben wird und weitere Regeln dafür notwendig sind. Wie schwer es dabei sein kann, gemeinsame Regeln zu finden, beweist die seit Jahren auf Ratsebene blockierte „Portabilitätsrichtline“, die eine Koordinierung der betrieblichen Alterssicherung auf EU-Ebene hätte bringen sollen. Da es diesbezüglich keine Einigung unter den Mitgliedstaaten gibt, sind gerade die mobilen ArbeitnehmerInnen die Leidtragenden. Sie finden einfach keine einheitlichen EU-weiten Regelungen bei der betrieblichen Alterssicherung vor. Gerade in Zeiten der von den ArbeitnehmerInnen geforderten Mobilität ein unerträglicher Zustand, welcher rasch gelöst werden muss.


Weiterführende Informationen:

Infos zur öffentlichen Anhörung und Konsultation