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Am 3. Juni präsentierte die Europäische Kommission die Mitteilung „Gemeinsames Engagement für Beschäftigung“. Die Mitteilung geht auf den letzten EU-Beschäftigungsgipfel zurück und soll den Auswirkungen der Finanzkrise auf die Arbeitsmärkte entgegenwirken. Der Kommissionsvorschlag beinhaltet vor allem das Vorziehen von Auszahlungen von ESF-Mittel, einer neuen EU-Kreditfazilität und das Propagieren von besseren Rahmenbedingungen für Unternehmen. Die Mitteilung wird nun dem Europäischen Rat am 18. und 19 Juni zur Annahme vorgelegt.
In der Pressekonferenz betonte der EU-Kommissar für Beschäftigung, Vladimír Spilda, dass es jetzt nicht nur darum geht, die unmittelbaren Folgen der Krise zu bekämpfen, sondern dass es auch Lösungen für die strukturellen Probleme bedarf. Anders ausgedrückt müssen sich die europäischen Volkswirtschaften innovativer, produktiver, umweltfreundlicher und qualifizierter gestalten, um auch in Zukunft Arbeitsplätze gewährleisten zu können. In der Kommissionsmitteilung werden „grüne“ Arbeitsplätze als wichtigstes Wachstumssegment künftiger EU-Arbeitsplätze bezeichnet. Laut EU-Berechnung könnten sich die Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Energiequellen bis 2020 auf 2,8 Millionen verdoppeln.

Im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit sieht Kommissionspräsident José Manuel Barroso drei Hauptprioritäten: Erhaltung von Arbeitsplätzen, Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie Förderung der Mobilität; Verbesserung der Kompetenzen und ihre Anpassung an die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt; Erleichterung des Zugangs zur Beschäftigung. Konkret schlägt die Kommission die Auszahlung von 19. Mrd. € vorgemerkter EU-Mittel bis Ende 2010 vor. Normalerweise werden ESF-Mittel über einen Zeitraum von neun bis zehn Jahren ausgeschüttet. Mit diesen ESF-Mittel können Qualifizierungsmaßnahmen, Förderung von Unternehmertum und die Verbesserung der öffentlichen Arbeitsverwaltung zu 100 %, d.h. ohne nationale Kofinanzierung, finanziert werden. Die Kommission wird ein Schnellverfahren für die Annahme von ESF-Programmen einführen, damit der Annahmevorgang maximal in einem Monat abgewickelt werden kann. Im Rahmen des ESF sind auch 1,2 Mrd. € für die Sozialpartner in den Regionen mit Entwicklungsrückstand vorgesehen.

Die Kommission schlägt weiters ein neues Mirkofinanzierungsinstrument zur Beschäftigungsförderung vor. Durch Umverteilung von 100 Millionen € aus dem laufenden EU-Haushalt werden gemeinsam mit internationalen Finanzinstituten, insbesondere der EIB, 500 Millionen mobilisiert, um Gründer von Kleinstunternehmen in der derzeitigen Kreditklemme zu unterstützen. Entlang des gesamten Kommissionsvorschlages werden Mitgliedsstaaten immer wieder aufgerufen, unternehmerfreundlichere Rahmenbedingungen wie die Senkung von Lohnneben- und Einstellungskosten, Verringerung des bürokratisches Aufwands sowie Anreize für Unternehmensgründungen zu schaffen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen der Kommission unterstützen insbesondere Unternehmen; Gleichzeitig werden ArbeitnehmerInnen angehalten sich an die Nachfrageänderungen des Marktes anzupassen. Das „Gemeinsame Engagement für Beschäftigung“ wirkt somit nicht nur wenig überzeugend auf Grund des Fernbleibens vieler Mitgliedsstaaten beim Beschäftigungsgipfel am 7. Mai, sondern vor allem auf Grund der alleinigen Schwerpunktsetzung auf die Angebotsseite des Arbeitsmarktes. Dass die Volkswirtschaften derzeit auch an einem Nachfrageproblem leiden, wird in der Kommissionsmitteilung nicht berücksichtigt.


Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung der Kommission

Mitteilung der Kommission

Annex zur Kommissionsmitteilung (nur in Englisch verfügbar)