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ZurückAls weitere Konsequenz aus der Finanzkrise präsentierte die Europäische Kommission am 27. Mai ihre Pläne für eine Neugestaltung der Finanzmarktaufsicht in der EU. Im Vergleich zur bescheidenen Richtlinie für die Regulierung von Hedgefonds und der zahnlosen Empfehlung für Managergehälter ist der aktuelle Vorschlag durchaus weitreichend. Die vorgeschlagene Reform der Finanzmarktaufsicht beinhaltet insbesondere die Schaffung eines Europäischen Rates für Systemrisiken (European Systemic Risk Council, ESRC) und ein neues Europäisches System für die Finanzaufsicht (European System of Financial Supervisors, ESFS).
Während der Pressekonferenz betonte Kommissionspräsident José Manuel Barroso, dass es jetzt Zeit sei „um mit der Vergangenheit zu brechen“. Die Finanzkrise habe auf besonders dramatische Weise die Schwachstellen der bisherigen Finanzmarktaufsicht aufgezeigt. Die bestehenden Aufsichtsregelungen konnten die Krise weder verhindern, noch steuern. Der für Wirtschaft und Währung zuständige Kommissar Joaquin Almunia fügte noch hinzu, dass zwar der Finanzsektor für das rasant ansteigende Wirtschaftswachstum seit den 90er Jahren entscheidend war, jedoch brachte genau dieser Finanzsektor auch die (Welt-) Wirtschaft aktuell fast zum Erliegen. Mit dem neuen Kommissionsvorschlag, der sich im Wesentlichen auf den Larosière-Bericht stützt, will die Europäische Kommission künftigen Krisen vorbeugen und das Vertrauen in die Finanzmärkte wieder herstellen. Im Gegensatz zu den Larosière-Empfehlungen, will Barroso die neuen Aufsichtsgremien bereits 2010 installieren.
Das vorgeschlagene Aufsichtsystem gliedert sich in eine Makroaufsicht (ESCR) und in eine Mikroaufsicht (ESFS). Der Europäische Rat für Systemrisiken (ESCR) soll die Europäische Kommission und nationale Behörden vor volkswirtschaftlichen Fehlentwicklungen warnen, die zu eventuellen Krisen führen könnten. Der ESCR soll nicht nur Entwicklungen auf den Finanzmärkten beobachten und bewerten, sondern bei systemweiten Risiken auch entsprechende Empfehlungen zur Eindämmung der Risiken abgeben. Bei der Überprüfung der Folgemaßnahmen, die als Reaktion auf die Empfehlungen folgen sollten, fehlt dem ESCR jedoch jegliche Rechtsbefugnis. Als einzige Sanktionsmöglichkeit würde für den ESCR der Grundsatz „comply or explain“ bestehen. Das heißt im Falle, dass Mitgliedsstaaten oder einzelne Behörden Empfehlungen nicht einhalten, würde der ESCR die Empfehlungen öffentlich zugänglich machen, um somit den Druck zu erhöhen. Mitglieder des Rats für Systemrisiken würden der EZB-Präsident (Vorsitzender), Vizepräsident der EZB, die Präsidenten der 27 nationalen Zentralbanken, die Vorsitzenden der drei Europäischen Aufsichtsbehörden und ein Vertreter der Europäischen Kommission sein. Nationale Aufseher und Finanzminister würden als Beobachter fungieren.
Das Europäische Finanzaufsichtsystem (ESFS) ist für die Beaufsichtigung einzelner Finanzinstitute zuständig und besteht aus einem Verbund von nationalen Finanzaufsichtsbehörden mit den drei neuen Europäischen Aufsichtsbehörden für Banken (European Banking Authority, EBA), für Wertpapiere (European Securities Authority, ESA) und für Versicherungswesen bzw. für betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority EIOPA). Die drei neuen Aufsichtsbehörden auf europäischer Ebene sollen mit klar definierten Rechtsbefugnissen und größeren Autoritäten ausgestatten sein. Diese Europäischen Behörden sollen unter anderem für eine konsistente Anwendung von EU-Vorschriften zuständig sein, für ein koordiniertes Vorgehen in Krisensituationen sorgen, Informationen bei der Aufsicht auf der Mikroebene sammeln und bei Streitfragen als Mediator agieren. Bei bestimmten europaweit tätigen Einrichtungen, wie z.B. Ratingagenturen, sollen die neuen Europäischen Aufsichtsbehörden alleinige Zuständigkeit bekommen.
Europaweit fiel das Echo auf den Kommissionsvorschlag sehr unterschiedlich aus. Frankreich gingen die Reformpläne nicht weit genug und gleichzeitig wehrte sich Großbritannien grundsätzlich gegen die Abgabe von Kompetenzen nationaler Behörden an die neuen Europäischen Aufsichtsgremien. Auf der Juni-Tagung liegt es nun am Europäischen Rat, über die Kommissionsvorschläge zu entscheiden. Die zur Umsetzung notwendigen Rechtsvorschriften werden voraussichtlich im Herbst folgen.
Weiterführende Informationen:
Pressemitteilung der Kommission
Konsultation zur Kommissionsmitteilung (nur in Englisch verfügbar)
Mitteilung der Kommission zur Europäischen Finanzmarktaufsicht
Das vorgeschlagene Aufsichtsystem gliedert sich in eine Makroaufsicht (ESCR) und in eine Mikroaufsicht (ESFS). Der Europäische Rat für Systemrisiken (ESCR) soll die Europäische Kommission und nationale Behörden vor volkswirtschaftlichen Fehlentwicklungen warnen, die zu eventuellen Krisen führen könnten. Der ESCR soll nicht nur Entwicklungen auf den Finanzmärkten beobachten und bewerten, sondern bei systemweiten Risiken auch entsprechende Empfehlungen zur Eindämmung der Risiken abgeben. Bei der Überprüfung der Folgemaßnahmen, die als Reaktion auf die Empfehlungen folgen sollten, fehlt dem ESCR jedoch jegliche Rechtsbefugnis. Als einzige Sanktionsmöglichkeit würde für den ESCR der Grundsatz „comply or explain“ bestehen. Das heißt im Falle, dass Mitgliedsstaaten oder einzelne Behörden Empfehlungen nicht einhalten, würde der ESCR die Empfehlungen öffentlich zugänglich machen, um somit den Druck zu erhöhen. Mitglieder des Rats für Systemrisiken würden der EZB-Präsident (Vorsitzender), Vizepräsident der EZB, die Präsidenten der 27 nationalen Zentralbanken, die Vorsitzenden der drei Europäischen Aufsichtsbehörden und ein Vertreter der Europäischen Kommission sein. Nationale Aufseher und Finanzminister würden als Beobachter fungieren.
Das Europäische Finanzaufsichtsystem (ESFS) ist für die Beaufsichtigung einzelner Finanzinstitute zuständig und besteht aus einem Verbund von nationalen Finanzaufsichtsbehörden mit den drei neuen Europäischen Aufsichtsbehörden für Banken (European Banking Authority, EBA), für Wertpapiere (European Securities Authority, ESA) und für Versicherungswesen bzw. für betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority EIOPA). Die drei neuen Aufsichtsbehörden auf europäischer Ebene sollen mit klar definierten Rechtsbefugnissen und größeren Autoritäten ausgestatten sein. Diese Europäischen Behörden sollen unter anderem für eine konsistente Anwendung von EU-Vorschriften zuständig sein, für ein koordiniertes Vorgehen in Krisensituationen sorgen, Informationen bei der Aufsicht auf der Mikroebene sammeln und bei Streitfragen als Mediator agieren. Bei bestimmten europaweit tätigen Einrichtungen, wie z.B. Ratingagenturen, sollen die neuen Europäischen Aufsichtsbehörden alleinige Zuständigkeit bekommen.
Europaweit fiel das Echo auf den Kommissionsvorschlag sehr unterschiedlich aus. Frankreich gingen die Reformpläne nicht weit genug und gleichzeitig wehrte sich Großbritannien grundsätzlich gegen die Abgabe von Kompetenzen nationaler Behörden an die neuen Europäischen Aufsichtsgremien. Auf der Juni-Tagung liegt es nun am Europäischen Rat, über die Kommissionsvorschläge zu entscheiden. Die zur Umsetzung notwendigen Rechtsvorschriften werden voraussichtlich im Herbst folgen.
Weiterführende Informationen:
Pressemitteilung der Kommission
Konsultation zur Kommissionsmitteilung (nur in Englisch verfügbar)
Mitteilung der Kommission zur Europäischen Finanzmarktaufsicht