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Diese Woche hat das Europäische Parlament über einen Kommissionsvorschlag abgestimmt, der EU-Unterstützungszahlungen bereits ab 500 gekündigten ArbeitnehmerInnen vorsieht. Bisher waren mindestens 1000 Kündigungen pro Antragsfall erforderlich.
Der Europäische Globalisierungsfonds besteht bereits seit dem Jahr 2007. Er soll Beschäftigten helfen, die globalisierungsbedingt, zum Beispiel durch eine Produktionsverlagerung in Drittstaaten, ihren Job verloren haben. AK EUROPA kritisierte bereits damals die strikten Bedingungen, die an die Vergabe der Globalisierungsfonds-Gelder geknüpft wurden.

Tatsächlich zeigte sich, dass der Fonds in den ersten beiden Jahren kaum genutzt wurde. Nur 18 % bzw. 10 % der verfügbaren Mittel – jährlich 500 Mio. € – wurden 2007 und 2008 abgerufen. In ihrem neuen Vorschlag reagierte die Kommission nun auf die Kritik der AK, senkte die Mindestanzahl betroffener ArbeitnehmerInnen auf 500 Personen und veränderte die Kriterien für die Inanspruchnahme der Fondsgelder: Mittel aus dem Fonds soll es nun auch für Kündigungen aufgrund der Weltwirtschafts- und Finanzkrise geben.

Verwendet werden können diese Mittel zum Beispiel für Qualifizierungsmaßnahmen, Umschulungen, aber auch zur Finanzierung von Kurzarbeit oder einer Bildungskarenz. Darüber hinaus sieht der Vorschlag nach Absprache mit dem Rat eine Kofinanzierung der bewilligten Maßnahmen in Höhe von bis zu 65 % vor. Bisher waren es nur 50 %. Die Verordnung soll bereits für alle Anträge gelten, die nach dem 1. Mai 2009 bei der Kommission eingereicht werden.

Das Europäische Parlament stimmte dem Kommissionsvorschlag zu. Auf Ratsebene wird der Verordnungsvorschlag voraussichtlich am nächsten Beschäftigungsrat im Juni 2009 verabschiedet werden.