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ZurückNach langen und schwierigen Verhandlungen setzte das Europäische Parlament gestern in seiner Plenartagung in Straßburg einen Schlussstrich unter das sogenannte „3. Energiepaket“. Bekanntlich hatte die Europäische Kommission im September 2007 umfassende Vorschläge vorgelegt, um die Liberalisierung im Elektrizitäts- und Gasbereich voranzutreiben. Die Vorschläge der Kommission wurden im Rahmen von 5 Berichten jetzt im Europäischen Parlament in zweiter Lesung behandelt, nachdem zuvor die Mitgliedstaaten zu einer gemeinsamen Einigung gekommen waren.
Strittigster Punkt blieb bis zuletzt die sogenannte Entflechtung von Elektrizitätsunternehmen, die sowohl Energie erzeugen als auch Eigentümer der Übertragungsnetze sind. Hier hatte die Kommission in ihrem ursprünglichen Entwurf eine strikte eigentumsrechtliche Trennung von Produktion und Übertragung vorgesehen, was in vielen Fällen einer Zerschlagung von Energieunternehmen gleichgekommen wäre. Dieser radikale Ansatz der Kommission wurde jedoch von den Mitgliedstaaten (und auch von Österreich) abgelehnt, die sich stattdessen für eine abgeschwächte Variante aussprachen. Gemäß dieser Variante – im Fachjargon auch dritte Option genannt – dürfen die Unternehmen auch zukünftig Produktion und Transportnetze behalten, eine Reihe von Sicherheitsmechanismen soll jedoch sicherstellen, dass solche Konzerne ihre Übertragungsnetze nicht dafür missbrauchen, um Konkurrenten den Marktzugang zu versperren. Für diese dritte Option hat sich während der Verhandlungen auch die AK ausgesprochen. Nachdem das EP diese dritte Option bereits in erster Lesung für den Gasmarkt akzeptiert hatte, war nun in zweiter Lesung der Weg nicht mehr weit, sie auch für den Elektrizitätsmarkt anzunehmen.
Daneben sieht das vom EP mit großer Mehrheit angenommene dritte Energiepaket auch Verbesserungen für Verbraucher vor, insbesondere beim Wechsel von einem Anbieter zu einem anderen sowie bei Informations- und Beschwerderechten. Ferner soll sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten den Zugang aller BürgerInnen zu Elektrizität zu leistbaren Preisen (sogenannter Universaldienst) garantieren und insbesondere geeignete Maßnahmen ergreifen, um die wachsende Energiearmut (Haushalte, die sich Strom und Gas nicht mehr leisten können) zu bekämpfen. Außerdem sprachen sich die Parlamentarier für die Gründung einer EU-Agentur aus, in der die nationalen Energieregulatoren zusammenarbeiten sollen und die (unverbindliche) Empfehlungen aussprechen soll.
Weiterführende Informationen:
Hintergrundinformationen des EP zum 3. Energiepaket (nur auf Englisch verfügbar)
Provisorische Fassung aller vom EP abgestimmten Berichte
Daneben sieht das vom EP mit großer Mehrheit angenommene dritte Energiepaket auch Verbesserungen für Verbraucher vor, insbesondere beim Wechsel von einem Anbieter zu einem anderen sowie bei Informations- und Beschwerderechten. Ferner soll sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten den Zugang aller BürgerInnen zu Elektrizität zu leistbaren Preisen (sogenannter Universaldienst) garantieren und insbesondere geeignete Maßnahmen ergreifen, um die wachsende Energiearmut (Haushalte, die sich Strom und Gas nicht mehr leisten können) zu bekämpfen. Außerdem sprachen sich die Parlamentarier für die Gründung einer EU-Agentur aus, in der die nationalen Energieregulatoren zusammenarbeiten sollen und die (unverbindliche) Empfehlungen aussprechen soll.
Weiterführende Informationen:
Hintergrundinformationen des EP zum 3. Energiepaket (nur auf Englisch verfügbar)
Provisorische Fassung aller vom EP abgestimmten Berichte