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ZurückDem zuständigen Frauenausschuss im Europäischen Parlament geht der Vorschlag der Europäischen Kommission zu Neuerungen beim Mutterschutzurlaub nicht weit genug. Dies ist das Ergebnis der Abstimmung von voriger Woche. Parlament und Rat müssen nun bis Anfang Mai eine Einigung finden. Derzeit sieht es aber nicht danach aus.
Verpflichtende Bezahlung während des Mutterschutzes
Der Mutterschutz soll auf mindestens 20 Wochen ausgedehnt werden, fordert das Europäische Parlament. Der Kommissionsvorschlag sieht die Verlängerung auf 18 Wochen vor. Dies sind gerade einmal 4 Wochen mehr als bisher. In der EU beträgt der Mutterschutz zwischen 14 und 28, in einigen Ländern sogar bis zu 52 Wochen. Die Bezahlung während des Mutterschutzes variiert jedoch von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erheblich. Das Parlament fordert, dass 100% des Gehaltes in den ersten 6 Wochen nach der Geburt bezahlt werden muss. Für die restliche Zeit soll dies mindestens 85% des Gehaltes sein, beides jedoch verpflichtend. Im Gegensatz dazu will die Kommission, dass die Mitgliedstaaten den Punkt der Bezahlung während des Mutterschutzes selbst regeln und die Bezahlung optional ist.
Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen nach Entbindung soll kommen
Eine weitere Forderung des Parlaments ist die Einführung eines obligatorischen Vaterschaftsurlaubes. Dieser soll auf die 2 Wochen nach der Entbindung entfallen. Die Kommission sprach den Punkt des Vaterschaftsurlaubes in dieser konkreten Form überhaupt nicht an. Es bleibt nun abzuwarten, wie sich Rat und Kommission dazu äußern.
Keine Kündigung während des Mutterschutzes
Was in Österreich selbstverständlich ist bedarf in einigen Mitgliedstaaten oft der Regulierung, um so einheitliche Mindeststandards zu schaffen. In Österreich ist eine Kündigung während der Schwangerschaft und bis zu 4 Monate nach der Geburt gesetzlich verboten. Das Parlament fordert ebenfalls ein verpflichtendes Kündigungsverbot während der Schwangerschaft. 12 Monate nach dem Mutterschutz soll nur dann eine Kündigung möglich sein, wenn diese schriftlich erfolgt und nicht mit der Mutterschaft in Verbindung steht. Dies entspricht auch einer Forderung der Arbeiterkammer. Die Kommission setzt sich dagegen nur für ein Kündigungsverbot während des Mutterschutzes ein. Von einer 12-monatigen Schutzfrist danach, so wie es das Parlament gerne hätte, ist die Kommission weit entfernt.
Abstimmung im Plenum des Parlaments im Mai
Das Europäische Parlament stimmt Anfang Mai über den Bericht des Frauenausschusses ab. Es bleibt abzuwarten, ob es bis dahin eine Einigung mit dem Rat gibt, oder ob Europa weiterhin auf eine Weiterentwicklung von europäischen Mindeststandards zu warten hat.
Weiterführende Informationen:
Presseaussendung des Europäischen Parlaments (nur auf Englisch verfügbar)
EP-Bericht zur Mutterschutzrichtlinie (nur auf Englisch verfügbar)
AK-Positionspapier zur Mutterschutzrichtlinie
Der Mutterschutz soll auf mindestens 20 Wochen ausgedehnt werden, fordert das Europäische Parlament. Der Kommissionsvorschlag sieht die Verlängerung auf 18 Wochen vor. Dies sind gerade einmal 4 Wochen mehr als bisher. In der EU beträgt der Mutterschutz zwischen 14 und 28, in einigen Ländern sogar bis zu 52 Wochen. Die Bezahlung während des Mutterschutzes variiert jedoch von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat erheblich. Das Parlament fordert, dass 100% des Gehaltes in den ersten 6 Wochen nach der Geburt bezahlt werden muss. Für die restliche Zeit soll dies mindestens 85% des Gehaltes sein, beides jedoch verpflichtend. Im Gegensatz dazu will die Kommission, dass die Mitgliedstaaten den Punkt der Bezahlung während des Mutterschutzes selbst regeln und die Bezahlung optional ist.
Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen nach Entbindung soll kommen
Eine weitere Forderung des Parlaments ist die Einführung eines obligatorischen Vaterschaftsurlaubes. Dieser soll auf die 2 Wochen nach der Entbindung entfallen. Die Kommission sprach den Punkt des Vaterschaftsurlaubes in dieser konkreten Form überhaupt nicht an. Es bleibt nun abzuwarten, wie sich Rat und Kommission dazu äußern.
Keine Kündigung während des Mutterschutzes
Was in Österreich selbstverständlich ist bedarf in einigen Mitgliedstaaten oft der Regulierung, um so einheitliche Mindeststandards zu schaffen. In Österreich ist eine Kündigung während der Schwangerschaft und bis zu 4 Monate nach der Geburt gesetzlich verboten. Das Parlament fordert ebenfalls ein verpflichtendes Kündigungsverbot während der Schwangerschaft. 12 Monate nach dem Mutterschutz soll nur dann eine Kündigung möglich sein, wenn diese schriftlich erfolgt und nicht mit der Mutterschaft in Verbindung steht. Dies entspricht auch einer Forderung der Arbeiterkammer. Die Kommission setzt sich dagegen nur für ein Kündigungsverbot während des Mutterschutzes ein. Von einer 12-monatigen Schutzfrist danach, so wie es das Parlament gerne hätte, ist die Kommission weit entfernt.
Abstimmung im Plenum des Parlaments im Mai
Das Europäische Parlament stimmt Anfang Mai über den Bericht des Frauenausschusses ab. Es bleibt abzuwarten, ob es bis dahin eine Einigung mit dem Rat gibt, oder ob Europa weiterhin auf eine Weiterentwicklung von europäischen Mindeststandards zu warten hat.
Weiterführende Informationen:
Presseaussendung des Europäischen Parlaments (nur auf Englisch verfügbar)
EP-Bericht zur Mutterschutzrichtlinie (nur auf Englisch verfügbar)
AK-Positionspapier zur Mutterschutzrichtlinie