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Interessante Lektüre kommt dieser Tage von der Europäischen Kommission. Die Frühjahrsausgabe 2009 des „Anzeigers für staatliche Beihilfen“ beschäftigt sich mit den Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise, die der Kommission im Rahmen der Beihilfeprüfung von den Mitgliedstaaten gemeldet wurden.
Im Bericht der Kommission findet sich auch ein Satz, der als versteckte Kritik an der bisherigen Untätigkeit der Kommission und der Mitgliedstaaten bei der Regulierung der Finanzmärkte gelesen werden kann: „In Ermangelung eines umfassenden europaweiten Aufsichts-, Regelungs- und Rechtsrahmens für den Finanzsektor war es die EU-Beihilfepolitik, die den Rahmen für die … einzelstaatlichen Maßnahmen vorgab …“. Die AK und andere Vertreter der Interessen der ArbeitnehmerInnen in Europa haben über Jahre an genau dieser Funktion der Wettbewerbshüter Kritik geübt. In der Finanzaufsicht ebenso wie bei den öffentlichen Dienstleistungen hat die Kommission unter dem Druck einflussreicher Lobbies und wirtschaftsliberaler Regierungen es über Jahre verabsäumt, die notwendigen regulatorischen Rahmenbedingungen zu setzen, und es in der Folge der Wettbewerbskontrolle und dem Europäischen Gerichtshof überlassen, Politik mit weitreichenden gesellschaftlichen Auswirkungen und ohne ausreichende demokratische Legitimation zu machen.

Im jetzt veröffentlichten Beihilfenanzeiger können die Entwicklung der Krise ebenso wie die Antworten der Mitgliedstaaten nachgelesen werden, von den ersten Bankenturbulenzen im Jahr 2007 über die Schutzschirme für die Finanzinstitute in der Mehrzahl der Mitgliedsländer bis zu den Maßnahmen für die Realwirtschaft und den Automobil- und Luftfahrtssektor.


Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung der Kommission zum Staatlichen Beihilfenanzeiger


Bericht der Kommission "Anzeiger für staatliche Beihilfen" Frühjahrsausgabe 2009