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Am 1.4.2009 fand das zweite Treffen des Vermittlungsausschusses zur Arbeitszeitrichtlinie statt. Thema waren wiederum die alten Bekannten: Die Opt-Out Problematik, der Bereitschaftsdienst inklusive Ruhezeiten, die Definition des leitenden Angestellten, der Punkt „Multiple Contracts“ und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Verhandlungen wurden ohne Ergebnis vertagt.
Treffen blieb wiederum ohne Ergebnis
Auch das zweite offizielle Treffen blieb, trotz neuer Kompromissvorschläge von beiden Seiten, ohne Ergebnis. Schlimmer wiegt jedoch, dass man sich von Seiten der tschechischen Präsidentschaft erst wieder Treffen will, wenn die sogenannten informellen Gespräche zwischen Rat und Parlament die bestehenden Probleme ausräumen können. Erst dann ist man gewillt sich ein letztes Mal offiziell zusammensetzen und doch noch eine Lösung herbeizuführen. Dies kam bei der Chefverhändlerin des Europäischen Parlaments, Mechtild Rothe, nicht gut an. Sie wollte noch während der Verhandlungen ein Datum für das nächste Treffen fixieren, leider ohne Erfolg. Dieses Treffen soll dem Vernehmen nach am 20. oder 21. April stattfinden. Viel später geht es auch nicht, denn dann läuft die 6-wöchige Frist ab, in welcher eine Einigung gefunden werden muss, um nicht die alte Arbeitszeitrichtlinie weiter bestehen zu lassen.

Keine Einigung – Misserfolg des Rates oder des Europäischen Parlaments?
Wer an einem Misserfolg, einer möglichen Nichteinigung, Schuld sein könnte ist nicht leicht auszumachen. Aber klar ist, dass die leidtragenden die ArbeitnehmerInnen wären. Käme es z.B. zu keiner Einigung beim Opt-Out, so würde die alte Arbeitszeitrichtlinie in Kraft bleiben und die Opt-Out Regelung auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Dies wäre noch schlechter als die Regelung des Rates von vorigem Juni. Dass das jedoch so manchen Mitgliedstaat gelegen kommt liegt auf der Hand, denn einige wenden die Opt-Out Regelung teilweise schon jahrelang an. Daher muss von den Mitgliedstaaten, die sich gegen das Opt-Out aussprechen, entsprechend Druck ausgeübt werden. Das Europäische Parlament hat Vorschläge unterbreitet, die ein Ende des Opt-Out ermöglichen, aber auch auf die notwendige Flexibilität Rücksicht nehmen. Nun bedarf es eines letzten Kraftaktes, dass man noch die Sperrminorität - die Möglichkeit einer Minderheit von Mitgliedstaaten eine Entscheidung zu verhindern - durchbricht und einen für alle tragbaren Weg findet, um dem Kapitel Arbeitszeitrichtlinie nach Jahren des Stillstandes ein würdiges Ende zu bereiten und um es nicht ohne Ergebnis zu Grabe zu tragen.

Rat ist nun am Zug
Die tschechische Präsidentschaft muss nun ihre Verhandlungsfähigkeiten unter Beweis stellen. Sie muss dafür Sorge tragen, dass es zu keinem Scheitern kommt und alles daran setzen, dass der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit bestehen bleibt. Das Opt Out, eine ursprünglich nur für Großbritannien eingeführte Ausnahmebestimmung, soll auslaufen und es soll auch den Urteilen des EUGH beim Bereitschaftsdienst endlich entsprochen werden.