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Diese Woche hat der Verkehrsausschuss im Europäischen Parlament über die Berücksichtigung von Umweltkosten bei der Berechnung der LKW-Maut abgestimmt. Demnach sollen Luftverschmutzungs-, Lärm- und Staukosten auf die LKW-Maut aufgeschlagen werden dürfen. Die Berücksichtigung von Klimawandel- bzw. CO2-Emissionskosten scheiterte aber an einer Mehrheit von konservativen und liberalen Abgeordneten im Europäischen Parlament.
Die derzeit geltende Richtlinie ist aus österreichischer Sicht unzufriedenstellend, da bei der Berechnung der LKW-Maut nur die Infrastrukturkosten berücksichtigt werden dürfen, nicht jedoch Umweltkosten. Die EU-Kommission sieht in ihrem neuen Richtlinienentwurf nun zumindest die Berücksichtigung der Kosten für Luftverschmutzung, Lärm und Staus vor. AK EUROPA machte vor der Abstimmung die EU-Abgeordneten des Verkehrsausschusses in persönlichen Gesprächen, mit einem Positionspapier und einer Abstimmungsempfehlung auf die Notwendigkeit der Integration dieser externen Kosten eigens aufmerksam.

Die wichtigsten Ergebnisse der Abstimmung im Verkehrsausschuss:
  • Die Abgeordneten haben mehrheitlich für die Einberechnung von Luftverschmutzungs-, Lärm- und Staukosten in die LKW-Maut gestimmt. Damit wurde eine von AK EUROPA gestellte Mindestbedingung bei den externen Kosten erfüllt. CO2-Kosten wurden aber leider nicht berücksichtigt. Vor allem EU-Abgeordnete von der Europäischen Volkspartei und den Liberalen haben sich dagegen ausgesprochen.
  • Für sensible Bergregionen gibt es bereits heute die Möglichkeit eines Mautaufschlags von bis zu 25 %. Wenn es nach dem Verkehrsausschuss im Europäischen Parlament geht, dürfen die Umweltkosten nun voll auf diese erhöhte Maut angerechnet werden. Der Kommissionsvorschlag sah hier ursprünglich nur eine Berücksichtigung der externen Kosten vor, die den Bergregionenaufschlag übersteigen. AK EUROPA konnte damit eine ihrer wichtigsten Forderungen durchsetzen.
  • Eine Deckelung bei der Verrechnung der verursachten Umweltkosten ist nach wie vor vorgesehen und wurde im Fall der Kategorie Luftverschmutzung vom Europäischen Parlament noch einmal reduziert. Von einer Kostenwahrheit bei den externen Kosten ist der neue Richtlinienvorschlag daher weit entfernt.
  • Die Einnahmen aus der Maut sollen zur Verringerung der Umweltschäden, der Verkehrsbelastung und zur Förderung der nachhaltigen Mobilität verwendet werden können.
Der Europäischen Volkspartei ging der abgestimmte Richtlinienvorschlag trotz Deckelung der externen Kosten und Ablehnung der Einberechnung der CO2-Emissionen offensichtlich zu weit: Die meisten ihrer Abgeordneten lehnten den Bericht bei der Schlussabstimmung ab. Trotzdem fand der Vorschlag mit 32 zu 14 Stimmen eine deutliche Mehrheit. Die Verabschiedung des Eurovignetten-Berichts im Plenum des Europäischen Parlaments ist für März 2009 vorgesehen.

Im Rat zeichnen sich im Vergleich zum Europäischen Parlament unterschiedliche Positionen ab. Unter anderem ist dem Rat die Zweckbindung der Mauteinnahmen ein Dorn im Auge. Somit wird es wohl zu keiner Einigung in 1. Lesung zwischen Rat und Parlament kommen. Mit einer 2. Lesung im Europäischen Parlament ist zu rechnen.


Weiterführende Informationen:

AK Positionspapier zur Eurovignetten-Richtlinie