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Nach fast einem Jahr des Stillstands kommt es zu einem neuen Anlauf der Kommission bei der Arbeitszeitrichtlinie. Diese Woche präsentierte die Kommission eine Mitteilung zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie. Genaugenommen handelt es sich um die erste Phase der Anhörung der Sozialpartner auf europäischer Ebene. In dieser soll ausgelotet werden, ob hinsichtlich der Arbeitszeitrichtlinie ein Tätigwerden der EU erforderlich ist und worauf sich eine solche Initiative beziehen sollte.
Verhandlungen zwischen Rat und Parlament scheiterten im April 2009

Nach Jahren der Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat bot sich voriges Jahr die einmalige Chance eine Einigung bei der Arbeitszeitrichtlinie zu erzielen. Die Positionen erwiesen sich als zu unterschiedlich, eine Einigung war daher nicht machbar. Die mit der aktuell geltenden Arbeitszeitrichtlinie bestehenden Probleme wurden damit nur prolongiert und in keinster Weise gelöst. Ein Schlag gegen die Gesundheit und Sicherheit der ArbeitnehmerInnen, die im Vordergrund der Arbeitszeitrichtlinie stehen.

Kommission plant umfassende Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie

Nun plant die Kommission einen neuen Vorstoß. Zur Diskussion wird gestellt, ob man sich nur auf diejenigen Aspekte der Richtlinie konzentrieren soll, die sich während der Verhandlungen in den Jahren 2004-2009 als besonders problematisch erwiesen haben oder eine umfassende Überarbeitung der Richtlinie sinnvoll wäre. Die Kommission hat letzteres ins Auge gefasst und argumentiert mit dem grundlegenden Wandel der Arbeitsformen, die seit der ursprünglichen Konzipierung der Richtlinie zu verzeichnen sind. Grundlage für die Überarbeitung soll aber auch eine Auswirkungsanalyse mit einer starken sozialen Dimension sein und die schon erwähnte umfassende Anhörung der Sozialpartner.

Kernpunkte bleiben weiterhin das Opt-Out, der Bereitschaftsdienst, die Durchrechnungszeiten und die Flexibilität bei den täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten

Mit keinem Wort erwähnt die Mitteilung die Abschaffung des Opt-Outs, dem möglichen Abgehen von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Ursprünglich nur als Ausnahmenbestimmung für Großbritannien eingeführt, wenden bereits 14 Mitgliedstaaten in der EU die Opt-Out Regelung an. Die AK sprach sich immer klar für die Abschaffung des Opt-Outs aus. Der Bereitschaftsdienst wird in der Mitteilung ebenfalls angesprochen, eine Lösung ist aber diesbezüglich nicht herauszulesen.

Europäische Sozialpartner sind nun am Zug

Die Sozialpartner haben nun sechs Wochen Zeit der Kommission ihren Standpunkt mitzuteilen. Am Ende der Mitteilung befinden sich Fragen, auf die sich die Kommission Antworten erhofft. Gefragt wird unter anderem, ob die Arbeitszeitrichtlinie generell funktioniert, ob die Kommission die Initiative zur Änderung ergreifen soll oder ob die Sozialpartner selber verhandeln wollen. Die letzte Frage ist sicher eine der spannendsten, denn es bestünde die Möglichkeit, dass sich die Europäischen Sozialpartner in Verhandlungen begeben und sich auf eine neue Arbeitszeitrichtlinie einigen. Diesbezüglich eine Prognose abzugeben ist aber noch zu früh.


Weiterführenden Informationen:

Pressemitteilung der Kommission zur Arbeitszeitrichtlinie


Mitteilung der Kommission zur Arbeitszeitrichtlinie