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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat 2016 festgestellt, dass aufgrund der hohen Temperaturen bei der Verarbeitung von Pflanzenölen zwei Stoffe entstehen, die wahrscheinlich als krebserregend und erbgutschädigend einzustufen sind. Die höchsten Konzentrationen dieser Substanzen finden sich im Palmöl, das - anders als andere Pflanzenöle - immer stark erhitzt werden muss, bevor es in Lebensmitteln verarbeitet werden kann. Kinder gelten aufgrund ihrer Ernährungsgewohnheiten und des geringeren Gewichts noch stärker gefährdet als Erwachsene. Die AK fordert deshalb europaweite Grenzwerte für diese Problemstoffe, um einen ausreichenden Schutz von KonsumentInnen sicherzustellen. Aktuell zeichnen sich in der Europäischen Kommission erste positive Schritte dazu ab.

 

Bei den beiden Problemstoffen, die bei der Verarbeitung von Pflanzenölen entstehen, handelt es sich konkret um Glycidyl-Fettsäureester und 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD). Sie sind in Speiseölen und Speisefetten zu finden sowie in Lebensmitteln, die daraus hergestellt werden. Hierzu zählen beispielsweise Margarine, Back- und Konditoreiwaren, Brotaufstriche (Schokoladen-Aufstriche, Erdnussbutter), frittierte Produkte sowie verschiedene Snack-Produkte (bspw. Brezel, Kartoffel-Chips) sowie Säuglingsanfangs- und Folgenahrung.

 

Um das unmittelbare Gefahrenpotential der Palmöl-Problemstoffe in einzelnen Lebensmitteln zu evaluieren, hat die AK OÖ vergangenes Jahr 15 Nuss-Nougat-Cremen untersuchen lassen. Diese bestehen nämlich zu bis zu 25 Prozent aus pflanzlichen Ölen, sehr häufig handelt es sich dabei um Palmfett. Bei allen 15 Produkten wurden Verunreinigungen gefunden, wenn auch in sehr unterschiedlichen Mengen.

 

Problemstoff 1: Gycidyl-Fettsäureester

Da theoretisch bereits die Aufnahme eines einzelnen Moleküls von Glycidyl-Fettsäureester negative gesundheitliche Folgen haben kann, sollte die Aufnahme so gering wie möglich sein. Seit 19. März 2018 gelten dank einer Verordnung der Europäischen Kommission europaweit Höchstgrenzen für Glycidyl-Fettsäureester in pflanzlichen Fetten und Ölen. Um jegliches Gesundheitsrisiko insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder bestmöglich zu minimieren, wurde eine gesonderte strikte Obergrenze für Säuglingsanfangs- und Folgenahrung festgelegt.

 

Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse einer Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), dass die Gehalte an Glycidyl-Fettsäureestern in Palmöl zwischen 2010 und 2015 von den HerstellerInnen um die Hälfte reduziert wurden. Die Belastung der VerbraucherInnen durch Glycidyl-Fettsäureester in Lebensmittel wurde damit bereits erheblich reduziert. Im Gegensatz dazu hat sich die Menge an 3-MCPD in Pflanzenölen in diesem Zeitraum kaum verändert.

 

Problemstoff 2: 3-MCPD

Im Mai 2016 hat die EFSA eine täglich maximale Aufnahmemenge von 0,8 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht für 3-MCPD ermittelt. Im Jänner 2018 wurde dieser Wert nach einer neuerlichen Bewertung durch die EFSA auf 2,0 Mikrogramm pro Kilogramm angehoben, also auf einen mehr als doppelt so hohen Wert. Wird die tägliche maximale Aufnahmemenge nicht überschritten, sind keine negativen gesundheitlichen Folgen zu erwarten. Eine fortdauernde Überschreitung wäre aber potentiell gesundheitsbedenklich.

 

Im Falle der Nuss-Nougat Cremes bedeutet dies, dass ein 30 kg schweres Kind mit dem Verzehr von 30 g (entspricht etwa einer Portion) bereits 28 % dieser Tagesdosis erreicht, wenn es den Aufstrich mit dem höchsten 3-MCPD-Wertes des AK-Tests isst. Auch wenn 28 % auf den ersten Blick nicht problematisch erscheinen mag, so ist schlussendlich die Summe der täglich aufgenommenen 3-MCPDs aus verschiedenen Lebensmitteln ausschlaggebend. Und da immer öfter Lebensmittel mit Palmöl hergestellt werden, besteht das Risiko, dass die empfohlene Tagesdosis regelmäßig überschritten wird.

 

Ende März 2018 traf erstmals eine ExpertInnenrunde der Europäischen Kommission - mit österreichischer Beteiligung - in Brüssel zusammen, um aufbauend auf der neuen empfohlenen maximalen Tagesdosis der EFSA einen Höchstgehalt für 3-MCPD in Pflanzenölen zu bestimmen. Es ist damit zu rechnen, dass es bis Ende 2018 zu einem Abschluss dieser Verhandlungen kommt und danach erstmalig ein Höchstgehalt in Pflanzenölen in der EU gelten wird. Von diesem Wert wird abhängen, wie gut KonsumentInnen zukünftig geschützt werden. Aus diesem Grund wird die AK auch weiterhin die bisher vielversprechenden Entwicklungen in Bereich der Regulierung der Palmöl-Problemstoffe sehr genau verfolgen.

 

Weiterführende Informationen:

AK Oberösterreich: Nuss-Nougat-Cremes auf dem Prüfstand

EU-Verordnung über Höchstgehalte von Glycidyl-Fettsäureestern

EU-Verordnung zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)